Dialog Situation mit Datenaufnahme des Energieaudits
Wiederholung Ihres Energieaudits 2019

Was Sie bei der Wiederholung Ihres Energieaudits 2019 beachten sollten

Vor 4 Jahren wurde die Pflicht zur Durchführung eines Energieaudits nach DIN EN 16247-1 für Unternehmen, die nicht zu den KMU zählen, eingeführt. Nun steht 2019 das Wiederholungsaudit an. Um Ihrer Pflicht durch das Energiedienstleistungsgesetztes nachzukommen und Bußgelder zu vermeiden, ist eine rechtzeitige Planung Ihres Energieaudits wichtig. Wir fassen für Sie alle wichtigen Informationen zum Energieaudit 2019 zusammen.

Wer ist zur Durchführung eines Energieaudits verpflichtet?

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Wenn Ihr Unternehmen nicht zu den KMU zählt, besteht die gesetzliche Verpflichtung durch das Energiedienstleistergesetz, alle vier Jahre ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchzuführen. Nach der Einführung dieser Pflicht im Jahr 2015, steht nun im Jahr 2019 die Wiederholung Ihres Energieaudits an. Durchgeführt wird die Wiederholung des Energieaudits durch zertifizierte Auditoren, welche die Hauptenergieverbraucher untersuchen und Maßnahmen zur Energieeinsparung entwickeln.

Welche Frist gilt für die Wiederholung eines Energieaudits 2019 nach DIN EN 16247-1?

Einen genauen Stichtag für alle Unternehmen zur Erfüllung der Pflicht lässt sich nicht sagen. Die Umsetzungsfrist für die Wiederholung des Energieaudits 2019 richtet sich nach der Durchführung des ersten Energieaudits im Jahr 2015. Bei einer Stichprobe durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) darf Ihr Nachweis nicht älter als vier Jahre sein. Somit richtet sich Ihre persönliche Frist nach dem Datum der Abschlussbesprechung.

Der Stichtag des ersten Energieaudits war am 5. Dezember 2015. Für Unternehmen, die diese Frist nicht einhalten konnten, gelten entsprechend der vier-Jahres-Regelung, trotz Verspätung, die gleichen Bedingungen.

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Beispiel: Fristende zur Durchführung Ihres Energieaudits
Ihr erstes Energieaudit war am 10. Oktober 2015 innerhalb der gesetzlichen Frist beendet? Dann müssen die Auditoren das Wiederholungsaudit bis zum 10. Oktober 2019 abgeschlossen haben. Ihr erstes Energieaudit war am 02. Februar 2016 außerhalb der gesetzlichen Frist beendet? Dann müssen die Auditoren die Wiederholung bis zum 02. Februar 2020 abgeschlossen haben.

Welche Änderungen gibt es für das Energieaudit 2019?

Im Evaluierungsbericht des Instituts für Ressourceneffizienz und Energiestrategien wurden Handlungsempfehlungen an das BAFA ausgesprochen. Hierbei wurden auf Verbesserungspotentiale, wie eine transparente Außenkommunikation, eine Bagatellgrenze oder Weiterbildungen für die Auditoren, hingewiesen. Ein weiterer Punkt ist die starke Nachfrage im Jahr 2015: Aus dieser ergibt sich die Empfehlung, sich frühzeitig um das Wiederholungsaudit zu kümmern, um erneute Engpässe zu vermeiden. Im Grunde ändern sich allerdings keine grundlegenden Rahmenbedingungen für das Energieaudit 2019.

Für Verbundunternehmen ergibt sich dennoch ein Vorteil. Diese können innerhalb eines Gruppenaudits bis zu 10 % des gesamten Energieverbrauchs aller teilnehmenden Unternehmen ausklammern.

Wenn Sie die Frist für die Wiederholung des Energieaudits 2019 nicht einhalten und bei einer stichprobenartigen Überprüfung Ende 2019 auffallen, kann ein Bußgeld in Höhe von 50.000 € anfallen. Um dieses Bußgeld zu vermeiden, sprechen Sie uns an, und wir kümmern uns um die Erfüllung Ihrer Pflicht und führen für Sie das Energieaudit durch!

Die wichtigsten Informationen für das Energieaudit 2019 zusammengefasst:

Im Folgenden haben wir für Sie die wichtigsten Informationen für Ihr Wiederholungsaudit 2019 zusammengefasst:

  • Nicht-KMU sind verpflichtet alle vier Jahre ein Energieaudit durchzuführen
  • 2019 steht die Rezertifizierung nach DIN EN 16247-1 an
  • Zertifizierte Auditoren dürfen ein Energieaudit durchführen
  • Das Fristende enspricht dem Datum Ihrer Abschlussbesprechung - nur vier Jahre später
  • Ein Verstoß kann ein Bußgeld von bis zu 50.000 € bedeuten
  • Kommen Sie frühzeitig auf uns zu, um den Ansturm der starken Nachfrage zu umgehen

Weitere Informationen zur Durchführung eines Energieaudits finden Sie hier:

Energieaudit nach DIN EN 16247-1

Ansprechpartner

Marcel Stüer Leiter Geschaeftsfeldentwicklung | Business Development
Marcel Stüer M.Eng.
Leiter Geschäftsfeldentwicklung | Business Development

Entwicklung, das ist Marcel Stüers Stichwort: Nach der Ausbildung zum Technischen Zeichner setzte er seine Ambitionen im Umwelt- und Klimaschutz zielstrebig mit dem Master of Engineering im Umweltingenieurwesen fort. Nach dem er als Abteilungsleiter die Sparte Industrie, Handel & Gewerbe erfolgreich aufgebaut hat, ist er nun in der Bode Planungsgesellschaft für das Business Development zuständig – und sorgt jetzt täglich für effektiven Projektfortschritt in allen Geschäftsbereichen. Nach dem Motto: Entwicklungen verfolgen und Erfolge entwickeln.

Kompetenzen & Interessen: BAFA und KfW- gelisteter Energieberater / Energieberatung für Nichtwohngebäude von Kommunen (BAFA) / Förderungen für Neubau und Sanierung von energieeffizienten Immobilien oder Anlagentechnik / Technologieschwerpunkt Abwärme / Energieaudits nach DIN EN 16247-1 / Einführung der DIN EN ISO 50001 / Bierbrauer / Sport (Fußball, Joggen, Fitness, Squash)