Im Rahmen des Förderprogramms werden zahlreiche Sanierungsmaßnahmen an Bestandsgebäuden gefördert.
Die Einbindung eines Fachbetriebs, eines Fachplanungs- oder Ingenieurbüros für die Unterstützung bei der Fördermittelbeantragung und der Bereitstellung der benötigten Dokumentation wird gefördert.
Gefördert werden fachgerecht ausgeführte Maßnahmen zur Verringerung der Wärmeverluste bei Bestandsbauten. Auch die Erweiterung und der Ausbau einer Bestandsimmobilie sind förderfähig.
Welche Anforderungen gibt es?
Bauteil | U-Wert* | Mindestfläche |
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Außenwand | 0,20 W/(m²K) | 25 m² |
Schrägdach | 0,20 W/(m²K) | 25 m² |
Flachdach | 0,18 W/(m²K) | 25 m² |
Oberste Geschossdecke | 0,18 W/(m²K) | 25 m² |
Kellerdecke | 0,27 W/(m²K) | 20 m² |
*U-Wert= Wärmedurchgangskoeffizient: beschreibt die Dämmqualität eines Bauteils
Weche Förderung gibt es?
Bauteil | E/N | Bauklasse A1/A2 | Bauklasse B1/B2 | förderfähige Dämmstoffe |
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Außenwand | E | 50 €/m² | 40 €/m² | 10 €/m² |
N | 55 €/m² | 45 €/m² | 15 €/m² | |
Dachfläche | E | 45 €/m² | 35 €/m² | 10 €/m² |
N | 50 €/m² | 40 €/m² | 15 €/m² | |
Oberste Geschossdecke | 15 €/m² | 10 €/m² | ||
Flachdach | E | 45 €/m² | 35 €/m² | 10 €/m² |
N | 50 €/m² | 40 €/m² | 15 €/m² | |
Kellerdecke | 15 €/m² | 10 €/m² |
E= Erstmalige Dämmung eines Bauteils
N= Rückbau von unzureichender Bestandsdämmung und anschließende Dämmung mit neuen Dämmstoffen
Gefördert wird die fachgerecht ausgeführte Erneuerung von Fenstern und Haustüren bei Bestandsbauten sowie der fachgerecht ausgeführte erstmalige Einbau von Fenstern und Haustüren bei Erweiterung und Ausbau von Bestandsbauten.
Folgende Optimierungsmaßnahmen werden bei Bestandsgebäuden gefördert:
Gefördert wird der Einbau vollelektronisch geregelter Durchlauferhitzer mit einer Leistung bis 30 kW. Folgende Voraussetzungen sind zu beachten:
Förderung: Zuschuss 30%
Gefördert wird der Neuanschluss an die Fernwärme innerhalb des Stadtgebietes. Die Förderung ist ausgeschlossen, wenn ein bestandskräftiger Bebauungsplan für das Gebäude einen Anschluss an das Fernwärmenetz vorschreibt.
Die Förderhöhe ist abhängig von der Anschluss-Wärmeleistung:
Anschlussleistung | Zuschusshöhe |
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bis 25 kW | 4 500 € |
25-50 kW | 4 000 € |
über 50 KW | 3 750 € |
Folgende Anlagen werden gefördert:
Zum Zweck der kontrollierten (Wohn-)Raumlüftung werden zentrale und dezentrale Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung gefördert. Folgende Anforderungen sind zu beachten:
Förderhöhe:
Gefördert wird der erstmalige Einbau von elektrisch betriebenen Wärmepumpen zur Raumheizung und zur kombinierten Warmwasserbereitung mit Raumheizung.