Altbausanierung

Fördermittel der Stadt Düsseldorf - Bestandsgebäude

Im Rahmen des Förderprogramms werden zahlreiche Sanierungsmaßnahmen an Bestandsgebäuden gefördert.

Beratungsleistungen

Die Einbindung eines Fachbetriebs, eines Fachplanungs- oder Ingenieurbüros für die Unterstützung bei der Fördermittelbeantragung und der Bereitstellung der benötigten Dokumentation wird gefördert.


Wärmedämmung

Dämmung einer Hauswand

Gefördert werden fachgerecht ausgeführte Maßnahmen zur Verringerung der Wärmeverluste bei Bestandsbauten. Auch die Erweiterung und der Ausbau einer Bestandsimmobilie sind förderfähig.

Welche Anforderungen gibt es?

BauteilU-Wert*Mindestfläche
Außenwand0,20 W/(m²K)25 m²
Schrägdach0,20 W/(m²K)25 m²
Flachdach0,18 W/(m²K)25 m²
Oberste Geschossdecke0,18 W/(m²K)25 m²
Kellerdecke0,27 W/(m²K)20 m²

*U-Wert= Wärmedurchgangskoeffizient: beschreibt die Dämmqualität eines Bauteils

  • Die Ermittlung des U-Werts muss nachvollziehbar dokumentiert werden ► das macht BODE
  • Wärmebrückenkonzept ► das macht BODE
    • Maßnahmen zur Vermeidung von Wärmebrücken in den Anschlusspunkten sind zu belegen
    • Bei einer Innendämmung ist ein bauphysikalisches Gutachten vorzulegen
  • Lüftungskonzept bei der Sanierung von Dachflächen ► das macht BODE
    • erforderlich für Nutzungseinheiten im Dachgeschoss bzw. für Einfamilienhäuser, wenn 1/3 der Dachfläche abgedichtet wird.

Weche Förderung gibt es?

BauteilE/NBauklasse A1/A2Bauklasse B1/B2förderfähige Dämmstoffe
AußenwandE50 €/m²40 €/m²10 €/m²
N55 €/m²45 €/m²15 €/m²
DachflächeE45 €/m²35 €/m²10 €/m²
N50 €/m²40 €/m²15 €/m²
Oberste Geschossdecke15 €/m²10 €/m²
FlachdachE45 €/m²35 €/m²10 €/m²
N50 €/m²40 €/m²15 €/m²
Kellerdecke15 €/m²10 €/m²

E= Erstmalige Dämmung eines Bauteils
N= Rückbau von unzureichender Bestandsdämmung und anschließende Dämmung mit neuen Dämmstoffen


Erneuerung von Fenstern und Haustüren

Fensterrahmen

Gefördert wird die fachgerecht ausgeführte Erneuerung von Fenstern und Haustüren bei Bestandsbauten sowie der fachgerecht ausgeführte erstmalige Einbau von Fenstern und Haustüren bei Erweiterung und Ausbau von Bestandsbauten.




Optimierung von Heizungsanlagen

Thermostat

Folgende Optimierungsmaßnahmen werden bei Bestandsgebäuden gefördert:

  • Durchführung des hydraulischen Abgleichs
  • Austausch von Heizungsumwälzpumpen
  • Austausch von Thermostatventilen und Thermostatköpfen



Optimierung der dezentralen Warmwasserbereitung

Gefördert wird der Einbau vollelektronisch geregelter Durchlauferhitzer mit einer Leistung bis 30 kW. Folgende Voraussetzungen sind zu beachten:

  • Der Einbau erfolgt als Ersatz für hydraulische Durchlauferhitzer.
  • Eine Darstellung des Wasser- und Energieverbrauchs ist durch eine Verbrauchsanzeige am Gerät oder über angeschlossene Geräte wie Smartphone oder Tablet möglich.

Förderung: Zuschuss 30%


Neuanschluss an Fernwärme

Nahwärmenetz und Fernwärmenetz

Gefördert wird der Neuanschluss an die Fernwärme innerhalb des Stadtgebietes. Die Förderung ist ausgeschlossen, wenn ein bestandskräftiger Bebauungsplan für das Gebäude einen Anschluss an das Fernwärmenetz vorschreibt.

Die Förderhöhe ist abhängig von der Anschluss-Wärmeleistung:

AnschlussleistungZuschusshöhe
bis 25 kW4 500 €
25-50 kW4 000 €
über 50 KW3 750 €

Technischen Anlagen zur Nutzung der Solarenergie

Solaranlage auf Dach

Folgende Anlagen werden gefördert:

  • Thermische Solaranlagen
  • Steckerfertige PV-Anlagen
  • Photovoltaik-Anlagen
  • Speichersysteme für Photovoltaik- Anlagen

Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung

Zum Zweck der kontrollierten (Wohn-)Raumlüftung werden zentrale und dezentrale Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung gefördert. Folgende Anforderungen sind zu beachten:

  • Die Lüftungsanlage benötigt eine Zulassung des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) oder Bescheinigung der bauordnungsrechtlichen Anforderungen durch ein geeignetes Fachunternehmen.
  • Bei zentralen Anlagen muss eine Wärmebereitstellungsgrad von 80% erreicht werden.
  • Bei dezentralen Anlagen muss ein Wärmebereitstellungsgrad von 65% erreicht werden.

Förderhöhe:

  • Dezentrale Lüftungsanlagen: 200 € pro dezentrales Lüftungsgerät
  • zentrale Lüftungsanlagen in Gebäuden mit 1-2 Nutzungseinheiten: 1 200 € pro lüftungstechnisch versorgte Einheit
  • zentrale Lüftungsanlagen in Gebäuden ab 3 Nutzungseinheiten: 800 € pro lüftungstechnisch versorgte Einheit

Wärmepumpen

Modelle einer Wärmepumpe

Gefördert wird der erstmalige Einbau von elektrisch betriebenen Wärmepumpen zur Raumheizung und zur kombinierten Warmwasserbereitung mit Raumheizung.



Ihr Ansprechpartner in Düsseldorf

Heiko Ströer Standortleiter Düsseldorf
Heiko Ströer M.Sc.
Standortleiter Düsseldorf