Die hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB) fördert die Optimierung bestehender Heizungsanlagen in Wohngebäuden, wenn diese bereist ein Mindestalter von zwei Jahren erreicht haben. Ziel der Optimierung ist die Reduzierung der benötigten Systemtemperatur. Auf diesem Wege soll der Energiebedarf als auch der CO2-Ausstoß reduziert werden.
Die hier abgebildeten Konditionen beziehen sich auf die Förderrichtlinie der IFB / Geringinvestive Maßnahmen / Stand November 2022.
Die Förderfähigkeit ist abhängig von dem Energieträge und der Anzahl der Wohneinheiten.
Energieträger | Wohneinheiten | Maßnahme | ||
Heizungscheck | Hydr. Abgleich | |||
Gas | bis 5 WE | nein | ja | |
ab 6 WE | nein | |||
Sonstige | ab 1 WE | ja | ja |
Bei Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Wohnungseigentümergemeinschaften beträgt der Zuschuss 60% bzw. max. 6.000 €/Wohneinheit. Eine Kombination mit anderen Fördermittel ist in diesem Fall nicht zulässig.
Bei Mietwohngebäuden beträgt der Zuschuss 30% der Kosten bzw. max. 3.000 €/Wohneinheit.
Die maximale Höhe der förderfähigen Kosten beträgt 10.000 € je Wohneinheit.