Viele Vorteile und Fördermöglichkeiten für ein Effizienzhaus 55

Effizienzhaus 55

Effizienzhaus 55

Ab dem 16. Dezember 2025 ist das Effizienzhaus 55 wieder förderfähig.

Der Bund fördert besonders energieeffiziente Neubauten im Rahmen des Effizienzhaus-Programms und vergibt Zuschüsse über die KfW und das BAFA. Ziel der Förderstufe ist es, den Bau von Wohnraum in Deutschland zu fördern, fertig geplante, aber noch nicht begonnene Vorhaben voranzubringen und die Verwendung erneuerbare Energien zu steigern. Der Fördertopf umfasst 800 Mio. Euro. Sobald er ausgeschöpft ist, wird das Programm gestoppt – es heißt also, schnell zu sein.

Förderungen für energieeffiziente Neubauten

Ohne erneuerbare Energien und nachhaltige Baumaterialien geht es nicht.

Jeder Neubau muss aufgrund gesetzlicher Auflagen einen Mindestanteil des Energiebedarfs mit erneuerbaren Energien abdecken, um förderfähig zu sein. Die genauen Anforderungen sind in dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) definiert. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) setzt noch höhere Ansprüche an die Bauvorhaben. Dafür werden Bauherren mit Fördermöglichkeiten in Form von günstigen Krediten mit staatlichen Zuschüssen unterstützt. Die aktuellen Fördersätze finden sie auf den Seiten der KfW.
Auch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert verschiedene Systeme zur Nutzung regenerativer Energieträger. Vom BAFA gibt es Direktzuschüsse ohne Kreditbindung, allerdings nicht mehr für Neubau-Projekte, sondern nur noch für einzelne Sanierungsmaßnahmen.

Wie erreicht man die EH55 Förderstufe?

Ein neugebautes Wohngebäude erreicht diese Förderstufe, wenn es gemäß der technischen Mindestanforderungen

  • die Effizienzhaus-Stufe 55 erreicht,
  • nicht mit fossilen Brennstoffen beheizt wird,
  • eine gültige Baugehmigung zum Zeitpunkt der Antragstellung hat oder die zuständige Baubehörde Kenntnis von einem nicht genehmigungspflichtigen Vorhaben erlangt hat.

Effizienzhaus 55

Sie profitieren von:

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Weitere Informationen

Alle weiteren Informationen finden Sie im Merkblatt Effizienzhaus 55 und auf den jeweiligen Förderseiten der KFW (Kredit Nr. 297, 298, und 498, 499)

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