Luft-Wasser Wärmepumpe

Wärmepumpenanlagen

Wärmepumpenanlagen

Wärmepumpenanlagen gibt es in verschiedenen Ausführungen. Eine Klassifizierung kann über die genutzte Wärmequelle erfolgen. In Wohngebäuden sind am häufigsten: Erdwärme (Sole/Wasser), Grundwasser (Wasser/Wasser) oder Außenluft (Luft/Wasser).
Wärmepumpen entziehen der Umwelt Wärme und erhöhen das Temperaturniveau über einen thermodynamischen Prozess. Je geringer die Differenz zwischen Wärmequelle und Heizsystem, desto effizienter der Betrieb.

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – Stand 2026

Die zentrale Förderung für Wärmepumpen in Deutschland läuft über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die von der KfW Bank umgesetzt wird. Die BEG-Förderung wird planmäßig auch 2026 weitergeführt. Anträge können weiterhin direkt über das Kfw-Portal gestellt werden. Wir unterstützen Sie gerne dabei.

Förderung von Wärmepumpen

Förderungen im Gebäudebestand (Einzelmaßnahmen)

Beim Heizungstausch auf eine Wärmepumpe können Eigentümer Zuschüsse erhalten und damit bis 70 % der föderfähigen Investitionskosten erstattet bekommen:

  • Grundförderung: 30 % (einkommensunabhängig)
  • Klimageschwindigkeitsbonus: +20 % (wenn fossile Brennstoffe ersetzt werden)
  • Effizienzbonus: +5 % (z.B. natürliche Kältemitten / effiziente Quellen)
  • Einkommensbonus: +30 % (bei Jahreseinkommen ≤ 40.000 €)

Maximal: 70 % Zuschuss (Deckel meist 21.000 € pro Wohneinheit)

Förderung im Neubau

Im Neubau erfolgt die Förderung nicht mehr als Einzelmaßnahmen, sondern im Rahmen einer Effizienzhaus-Förderung (KfW Programme 297/298). Wärmepumpen tragen dort zur Erreichung besserer Effizienzhaus-Standards bei, was den Förderbetrag erhöht. Weitere Infos finden Sie hier auf der Seite zum klimafreunlichen Neubau.vv

Technische Mindstanforderungen an Wärmepumpen

Geräuschemission (Schallschutz)

Seit dem 01.01.2026 gelten strengere Anforderungen an Luft/Wasser-Wärmepumpen:
Förderfähig sind nur Geräte, deren Außeneinheit mindestens 10 dB unter den EU-Ökodesign-Grenzwert liegt. Das betrifft alle ab 2026 neu beantragten Anlagen.

Effizienzanforderungen

Gefördert werden Wärmepumpen, die einen hohen Jahresarbeitszahl-Wert (JAZ) erreichen (z. B. ≥ 3,0). Dieser Wert beschreibt das Verhältnis von erzeugter Wärme zu eingesetzter elektrischer Energie.

Kältemittel und Umweltanforderungen

Aktuell gelten keine Anforderungen an das eingesetzte Kältemittel. Der Einsatz von natürlichen Kältemitteln wird jedoch empfohlen. Ab 2028 sollen in der BEG-Förderung nur noch Wärmepumpen mit natürlichem Kältemitten (z. B. Propan R290) gefördert werden.

Effizienzkennzahlen nach Wärmequelle

Typische Mindestanforderungen an den jahreszeitbedingten Raumheizungswirkungsgrad (ƞs*) nach Wärmequelle und Systemtemperatur:

Wärmequelleƞs bei 35°C Vorlauftemperaturƞs bei 55°C Vorlauftemperatung
Sole/Wasser (Erdwärme)≥ 180 %≥ 140 %
Wasser/Wasser (Grundwasser)≥ 180 %≥ 140 %
Luft/Wasser und Abluft-Wärmepumpen≥ 145 %≥ 125 %

Diese Werte gelten als Mindestanforderung für eine förderfähige Wärmepumpe im Rahmen der BEG-Einzelmaßnahme und werden typischerweise durch Hersteller-Datenblätter bestätigt.

* Ein erhöhter Wirkungsgrad (ƞs) bedeutet: mehr Wärme pro eingesetzter elekrischer Energie (geringer Strombedarf = besserer Förderfähigkeit)

Fördervoraussetzungen und Dokumentationspflicht

Damit eine Wärmepumpe förderfähig ist bzw. die Förderung ausgezahlt wird, müssen in der Regel folgende Nachweise erbracht werden:

  • Heizlastberechnungen nach DIN-Norm zur bedraftsgerechten Dimensionierung
  • Hydraulischer Abgleich des Heizsystems
  • Messtechnische Erfassung aller relevanten Energieverbräuche und Wärmemengen
  • Antragstellung vor Beginn der Maßnahme
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Wärmepumpenanlagen im Neubau

Im Neubau werden häufig Wärmepumpen eingesetzt. Hier können optimale Bedingungen für eine effiziente Betriebsweise geschaffen werden. Idealerweise sollte die Wärmeverteilung über eine Fußbodenheizung erfolgen. Auf diese Weise kann die Wärmeversorgung bei geringen Systemtemperaturen erfolgen. Bei der Auswahl der richtigen Wärmequelle sind verschiedene Faktoren zu berücksichtigen (siehe Tabelle).

Wer bei der Errichtung seines Neubaus eine Effizienzhaus-Förderung nutzen möchte, ist mit einer Wärmepumpe bestens aufgestellt. Da diese Anlagen in der Bewertung (Primärenergiefaktor) zu einem guten Ergebnis führen.


Erdsondenbohrung

Erdsondenbohrung

Über die Erdsonden wird eine Soleflüssigkeit in einem geschlossenen Kreislauf durch das Erdreich zirkuliert. Dabei nimmt das Medium die Wärme des Erdreichs auf, um diese dann dem Wärmepumpenprozess zuzuführen. Je größer die benötigte Wärmepumpenleistung, desto tiefer bzw. öfter muss gebohrt werden. Hier empfiehlt sich eine Heizlastberechnung zur bedarfsgerechten Auslegung der Wärmepumpen, um auf diese Weise Kosten für nicht benötigte Bohrmeter zu sparen.
Bei der Auswahl der Wärmequelle sollte auch die Option der Kühlung durch die Wärmepumpe berücksichtigt werden. Die Erdsondenbohrung kann hier das natürliche Temperaturgefälle zum Erdreich nutzen, sodass eine Kühlung (passive Kühlung) bei geringem Energieaufwand möglich ist.


Luft/Wasser Wärmepumpen

Luft-Wasser Wärmepumpe

Selbst bei niedrigen Außentemperaturen ist eine Restenergie in der Außenluft enthalten. Mit der Hilfe von Luft/Wasser-Wärmepumpen kann diese Energie für Heizwecke genutzt werden. Für den Wärmeaustausch stehen verschiedene Ausführungen zur Verfügung. Meistens findet die Übertragung in einer außenaufgestellten Einheit statt. Auch innenaufgestellte Anlagen, denen die Luft über Kanäle zugeführt wird, sind verfügbar.
Anlagen, bei denen alle Komponenten des Wärmepumpenprozesses (Verdampfer, Verdichter, Verflüssiger, Expansionsventil) in der Außeneinheit integriert sind nennt man auch Monoblock-Wärmepumpen. Bei Splitanlagen findet nur die Verdampfung in der Außeneinheit (siehe Bild) statt. Die weiteren Komponenten sind in einem innenaufgestellten Gehäuse untergebracht.


Wärmepumpen im Gebäudebestand

Die bereits erwähnte Prüfung der benötigten Systemtemperatur hat im Gebäudebestand oberste Priorität. Heizsysteme im Gebäudebestand benötigen oft hohe Vorlauftemperaturen, da die Dämmung der Gebäudehülle nicht den heutigen Standards entspricht und die Wärmeverteilung über Heizkörper mit geringen Übergabeflächen erfolgt. Auch wenn es inzwischen Wärmepumpen gibt, die höhere Vorlauftemperaturen erreichen, muss der effiziente Einsatz einer Wärmepumpe vorab geprüft werden. In einigen Fällen bietet sich auch die Errichtung einer Hybridanlage an.
Viele Gebäude im Bestand erfüllen jedoch die Voraussetzung für den effizienten Einsatz einer Wärmepumpe. Für die Auswahl der Wärmequelle gelten zunächst die gleichen Faktoren wie im Neubau (siehe Tabelle oben).


Förderung von Wärmepumpenanlagen im Gebäudebestand

Im Gebäudebestand kann der Einbau einer Wärmepumpe als Einzelmaßnahme über das Kfw-Programm 458 gefördert werden.
Die förderfähigen Investitionskosten sind nicht mehr pauschal 60.000 € je Wohneinheit, sondern seit der Umstellung der Heizungsförderung geestaffelt nach Anzahl der Wohneinheiten:

  • 30.000 € für die erste Wohneinheit
  • 15.000 € je Wohneinheit für die zweite bis sechste Wohneinheit
  • 8.000 € je Wohneinheit ab der siebten Wohneinheit

Auf diese Kosten werden die jeweils gültigen Fördersätze (Grundförderung und ggf. Boni) angewendet. Der maximale Zuschuss beträgt derzeit bis zu 21.000 € pro Wohneinheit.

Neben der Errichtung der Wärmepumpenanlage werden im Gebäudebestand auch sämtliche technisch notwendigen Umfeldmaßnahmen gefördert, die für die Umstellung auf eine effiziente Wärmeversorgung erforderlich sind. Hinzu zählen u. a.:

  • Installation einer Flächenheizung
  • Umgestaltung oder Erweiterung eines Technikraums
  • Wärmedämmung von Rohrleitungen
  • Demontage und Entsorgung alter Öltanks
  • Anpassung oder Austausch von Heizflächen
  • Hydraulischer Abgleich des Heizsystems

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