Klimafreundlicher Neubau
Seit dem 01.03.2023 wird die Förderung für den Bereich Neubau unter der Bezeichnung "Klimafreundlicher Neubau" weitergeführt. Ab dem 16.12.2025 wird die Förderlandschaft um die Förderstufe "Effizienzhaus 55" erweitert.
Gefördert wird die Errichtung von klimafreundlichen Neubauten sowie der Ersterwerb.
Die bereits bekannten Anforderungen an ein Effizienzhaus werden erweitert. Die neue Förderrichtline stellt zusätzliche Mindestanforderungen an die Nachhaltigkeit von Wohngebäuden.
Die Förderung erfolgt über einen Kreditbetrag. Der Zinssatz enthält eine Zinsverbilligung aus Bundesmitteln.
Ab dem 16.12.2025 wird das Programm um die Förderstufe "Effizienzhaus 55" erweitert.
In den bisherigen Förderrichtlinien wurden ausschließlich Anforderungen an die Betriebsphase eines Wohngebäudes gestellt.
Diese Anforderungen werden nun um neue Nachhaltigkeitsstandards erweitert. Bei der Aufstellung der Ökobilanz werden die einzelnen Baumaterialien betrachtet.
Die Förderung für die Errichtung eines klimafreundlichen Wohngebäudes kann von Investoren (Auftraggeber der Maßnahme) und von Ersterwerbern (erstmaliger Käufer einer Immobilie) beantragt werden. Antragsteller werden in die folgenden Kategorien unterteilt.
Gefördert wird die Errichtung von Wohngebäuden, die in den Anwendungsbereich des gültigen Gebäudeenergiegesetztes fallen und die Anforderungen der Förderrichtline erfüllen. Geförderte Gebäude sind mindestens zehn Jahre zweckentsprechend zu nutzen.
Es erfolgt eine Aufteilung in die folgenden Förderstufen:
| Klimafreundliches Wohngebäude | KFWG | KFWG-Q | |
|---|---|---|---|
| LCA | GWP100 (Kg CO2 Äqu. / (m²NRF*a) | 24 | 24 |
| EH 40 | QP in % von QP REF | 40 | 40 |
| H´T in % von H´T REF | 55 | 55 | |
| QNG | Nachhaltigkeitszertifizierung | Plus oder Premium | |
| max. Kreditbetrag je Wohneinheit in € | 100 000 | 150 000 | |
Einbindung eines Energieberaters
Um in den Genuss der staatlichen Förderung zu kommen, ist nach wie vor die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten erforderlich. Dieser übernimmt die folgenden Teilleistungen:
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