Profitieren sie von hohen Kreditbeträgen beim Neubau und Erwerb eines klimafreundlichen Neubaus

Klimafreundlicher Neubau

Klimafreundlicher Neubau (KFN)

Seit dem 01.03.2023 wird die Förderung für den Bereich Neubau unter der Bezeichnung "Klimafreundlicher Neubau" weitergeführt. Ab dem 16.12.2025 wird die Förderlandschaft um die Förderstufe "Effizienzhaus 55" erweitert.
Gefördert wird die Errichtung von klimafreundlichen Neubauten sowie der Ersterwerb.
Die bereits bekannten Anforderungen an ein Effizienzhaus werden erweitert. Die neue Förderrichtline stellt zusätzliche Mindestanforderungen an die Nachhaltigkeit von Wohngebäuden.
Die Förderung erfolgt über einen Kreditbetrag. Der Zinssatz enthält eine Zinsverbilligung aus Bundesmitteln.

Ab dem 16.12.2025 wird das Programm um die Förderstufe "Effizienzhaus 55" erweitert.

Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude

In den bisherigen Förderrichtlinien wurden ausschließlich Anforderungen an die Betriebsphase eines Wohngebäudes gestellt.

  • Mindestanforderungen an die Gebäudehülle zur Reduzierung der Wärmeverluste (Transmissionswärmeverluste)
  • Anforderungen an die Anlagentechnik, um den Anteil erneuerbarer Energieträger zu erhöhen und zur Steigerung der Effizienz (Primärenergiebedarf)

Diese Anforderungen werden nun um neue Nachhaltigkeitsstandards erweitert. Bei der Aufstellung der Ökobilanz werden die einzelnen Baumaterialien betrachtet.

  • Treibhausemmissionen über den gesamten Lebenszyklus
  • Inanspruchnahme von Ressourcen
  • Einsatz von Schad- und Risikostoffen

Wer kann Anträge stellen?

Die Förderung für die Errichtung eines klimafreundlichen Wohngebäudes kann von Investoren (Auftraggeber der Maßnahme) und von Ersterwerbern (erstmaliger Käufer einer Immobilie) beantragt werden. Antragsteller werden in die folgenden Kategorien unterteilt.

KFN Wohngebäude - private Selbstnutzung (Produktnummer 297)

  • Natürliche Personen (Privatpersonen), die das Wohngebäude bzw. die Wohneinheit selbst bewohnen.
  • Wohneigentumsgemeinschaften, die das Wohngebäude beziehungsweise die Wohneinheit selbst bewohnen

KFN Wohngebäude (Produktnummer 298)

  • Natürliche Personen, die das Wohngebäude beziehungsweise die Wohneinheit nicht selbst bewohnen.
  • Wohneigentumsgemeinschaften, die das Wohngebäude beziehungsweise die Wohneinheit nicht selbst bewohnen.
  • Einzelunternehmer
  • Freiberuflich Tätige
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände
  • Gemeinnützige Organisationen, einschließlich Kirchen
  • Unternehmen, einschließlich kommunaler Unternehmen
  • Sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Errichtung von Wohngebäuden, die in den Anwendungsbereich des gültigen Gebäudeenergiegesetztes fallen und die Anforderungen der Förderrichtline erfüllen. Geförderte Gebäude sind mindestens zehn Jahre zweckentsprechend zu nutzen.

Es erfolgt eine Aufteilung in die folgenden Förderstufen:

  • Klimafreundliches Wohngebäude (Effizienzhaus 55)
    • Anforderungen:
      • Effizienzhaus 55 (EH 55)
      • Das Gebäude wird nicht mit Öl oder Gas beheizt
      • es liegt eine gültige Baugenehmigung vor oder die zuständige Baubehörde hat Kenntnis von dem nicht genehmigungspflichtigen Vorhaben erlangt
    • Förderhöhe:
      • Maximaler Kreditbetrag 100 000 € je Wohneinheit
  • Klimafreundliches Wohngebäude (Effizienzhaus 40)
    • Anforderungen:
      • Effizienzhaus 40 (EH 40)
      • Das Gebäude erfüllt die Anforderungen an das Treibhauspotential (GWP100), die unter Anwendung der Lebenszyklusanalyse (LCA) nachzuweisen sind.
        • weitere Infos zur Lebenszyklusanalyse
      • Für die Wärmeerzeugung dürfen keine fossilen Energieträger oder Biomasse eingesetzt werden.
    • Förderhöhe:
      • Maximaler Kreditbetrag 100 000 € je Wohneinheit
  • Klimafreundliches Wohngebäude - mit QNG (KFWG-Q)
    • Anforderungen
    • Förderhöhe:
      • Maximaler Kreditbetrag 150 000 € je Wohneinheit
Klimafreundliches WohngebäudeKFWGKFWG-Q
LCAGWP100 (Kg CO2 Äqu. / (m²NRF*a)2424
EH 40QP in % von QP REF4040
T in % von H´T REF5555
QNGNachhaltigkeitszertifizierungPlus oder Premium
max. Kreditbetrag je Wohneinheit in €100 000150 000

Wie ist der Ablauf einer Fördermittelbeantragung?

Einbindung eines Energieberaters

Um in den Genuss der staatlichen Förderung zu kommen, ist nach wie vor die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten erforderlich. Dieser übernimmt die folgenden Teilleistungen:

  • Entwicklung eines energetischen Konzepts das den Anforderungen "EH 40" bzw. "EH 55" gerecht wird
    • Ausführung der Gebäudehülle
    • Ausführung der Anlagentechnik (Heizung, Lüftung, Stromerzeugung)
  • Antragstellung
    • Bereitstellung der Bestätigung zum Zuwendungsantrag (BzA-ID)
      • Bei der Förderstufe KFWG-Q muss an dieser Stelle bestätigt werden, dass eine Nachhaltigkeitszertifizierung gemäß QNG erfolgt.
  • Ausarbeitung der benötigten Dokumentation
  • Baubegleitung zur Dokumentation der Ausführung
  • Bestätigung der korrekten Ausführung gegenüber der Kreditanstalt
    • Bereitstellung der Bestätigung nach Durchführung (BnD-ID)

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