Energiemanagementsystem

Begleitung durch den gesamten Energiemanagementprozess - vom Erstgespräch bis zu Zertifizierung

Energiemanagementsysteme nach DIN EN ISO 50001 - Pflichten für Unternehmen

Gemäß dem Energieeffizienzgesetz (EnEfG) und dem Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) sind Großunternehmen (Nicht-KMU) in Deutschland ab 2025 verpflichtet, neue Anforderungen zur Überwachung und Optimierung ihres Energieverbrauchs zu erfüllen. Die Pflichten basieren auf dem durchschnittlichen Jahresenergieverbrauch und beinhalten die Einführung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems nach DIN EN ISO 50001 bzw. die Durchführung von Energieaudits nach DIN EN 16247-1. Wir bieten Ihnen Leistungen, Technik und Know-how auf dem aktuellsten Stand und unterstützen Sie gerne bei der Umsetzung dieser Anforderungen.

Was ist ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001?

Grüner Zettel auf dem ein Industriegebäude ausgeschnitten ist um die grüne Industrie widerzuspiegeln

Ein Energiemanagementsystem dient der Identifizierung und Umsetzung von Maßnahmen zur fortlaufenden Steigerung der Energieeffizienz eines Unternehmens. Mit der damit verbundenen Kostensenkung bietet es einen hohen wirtschaftlichen Nutzen. Zudem unterstützt ein solches Managementssystem Unternehmen bei der Inanspruchnahme von Förderungen für Energieeffizienzmaßnahmen. Die DIN EN ISO 50001 definiert international anerkannte Standards und Prozesse, die eine kontinuierliche und strukturierte Verbesserung der Energieeffizienz sicherstellen.

Bestandteile eines Energiemanagementssystems

  • Erfassung des Energieverbrauchs
  • Festlegung von Energiezielen
  • Entwicklung von Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz
  • Regelmäßige Überwachung und Bewertung der Energieperformance
  • Schulung der Mitarbeiter im Hinblick auf energieeffizientes Verhalten
  • Dokumentation und Berichterstattung

Vorteile eines Energiemanagementsystems

  • Kosteneinsparung durch geringeren Ressourcenverbrauch
  • Verbesserung der Umweltleistung und Erfüllung gesetzlicher Anforderungen
  • Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit durch Imagegewinn und Nachhaltigkeit
  • Transparenz und besseres Risikomanagement bei Umwelt- und Energiethemen

Wer implementiert und betreibt ein Energiemanagementssystem für Unternehmen?

Für die Implementierung eines Energiemanagementsystems sollten Unternehmen spezialisierte externe Berater oder Zertifizierungsstellen beauftragen, die über umfassende Kenntnisse im Bereich Energiemanagement und den relevanten Normen verfügen. Ein unabhängiger Experte kann eine objektive Einschätzung des Energieverbrauchs und der Effizienzpotenziale abgeben und durch Best-Practice-Ansätze Zeit und Kosten sparen. Die Beauftragung eines Experten gewährleistet die korrekte Umsetzung der komplexen Prozesse und bereitet ein Unternehmen optimal auf die Zertifizierung vor.

Welche Vorteile bietet die Zusammenarbeit mit Bode?

Business Meeting
  • Datenaufnahme, Antragstellung und Korrespondenz - wir übernehmen alles für Sie
  • BAFA-Know-how - unsere Experten verfügen über umfassende Kenntnisse im Energiemanagement
  • Energieeinsparpotenziale erkennen und Gewinnmaximierung ermöglichen
  • Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben
  • Beratung auch nach der Zertifizierung und Unterstützung bei der Rezertifizierung
  • Förderabschätzung und Beratung - alles aus einer Hand

Verpflichtungen für Unternehmen

Verpflichtung zum Betreiben eines Umwelt- oder Energiemanagementsystems

Nicht-KMU, die einen durchschnittlichen Jahresgesamtenergieverbrauch von mehr als 7,5 GWh aufweisen, müssen laut EnEfG ein Umwelt- oder Energiemanagementsystem einführen und betreiben, um den Energieverbrauch überwachen und effizienter gestalten zu können.

Verpflichtung zur Durchführung von Energieaudits oder freiwilligen Implementierung von Umwelt- bzw. Energiemanagementsystemen

Nicht-KMU mit einem durchschnittlichen Jahresenergieverbrauch zwischen 2,5 GWh und 7,5 GWh müssen entweder ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchführen oder freiwillig ein Umwelt- bzw. Energiemanagementsystem implementieren. Auch bei der Durchführung von Energieaudits unterstützen wir Sie gerne. Weitere Informationen finden Sie hier.

Umsetzungspläne nach § 9 EnEfG

Unternehmen mit einem jährlichen Energieverbrauch ab 2,5 GWh sind verpflichtet, Umsetzungspläne für Energieeinsparmaßnahmen zu erstellen und zu veröffentlichen. Die Pläne müssen durch unabhängige Dritte (z.B. durch BODE) geprüft werden. Die Wirtschaftlichkeit wird dabei nach DIN EN 17463 (VALERI) bewertet. Die Veröffentlichung hat entweder in einem öffentlichen Unternehmensbericht, als separates Dokument auf der Unternehmenswebsite oder im Nachhaltigkeitsbericht zu erfolgen. Sprechen Sie uns dazu gerne an.

Meldung von Abwärmepotenzialen nach § 17 Abs. 4 EnEfG

Unternehmen mit einem Jahresendverbrauch von über 2,5 Gwh sind verpflichtet ihre Abwärmepotenziale zu erfassen und zu melden. Meldepflichtig ist nur geführte Abwärme. Bereits intern oder extern genutzte Abwärme ist nicht zu melden. Die Pflicht entfällt außerdem, wenn:

  • die Abwärmemenge < 200 MWh/a,
  • < 1.500 Betriebsstunden,
  • < 25 °C Temperatur erreicht wird,
  • oder die Gesamtabwärme am Standort < 800 MWh/a beträgt.

Die Meldung erfolgt über die Plattform für Abwärme. Kontaktieren Sie uns - wir unterstützen Sie bei der Erfassung, Bewertung und Meldung der Abwärmepotenziale.

Stichprobenkontrolle durch das BAFA

Das BAFA führt regelmäßig Stichprobenkontrollen durch, um die Einhaltung der gesetzlichen Pflichten zu überprüfen. Betroffene Unternehmen erhalten dazu ein offizielles Anschreiben mit Zugangsdaten zum elektronischen Rückmeldeformular. Abgefragt werden unter anderem der Gesamtenergieverbrauch der letzten drei Jahre, Angaben zu allen Standorten sowie zum gesamten Fuhrpark. Zur Unterstützung stellt das BAFA ein Merkblatt zur Ermittlung des Gesamtendenergieverbrauchs sowie eine Ausfüllhilfe für das elektronische Rückmeldeformular bereit. Bei Fragen oder zur direkten Unterstützung wenden Sie sich gerne an uns.


Kompetente Begleitung durch den gesamten Energiemanagementprozess

Unsere Berater sind Experten im Energiemanagement und den entsprechenden Normen und unterstützen Sie im gesamten Prozess - vom Erstgespräch bis zur Zertifizierung. Unser Plan-Do-Check-Act-System sorgt für eine kontinuierliche Kontrolle und Verbesserung der energetischen Situation im Unternehmen. Mit hohem Engagement geben wir umfassende Hilfestellungen und liefern transparente Ergebnisse. Starten Sie jetzt Ihre Anfrage!

Was passiert, wenn die Pflicht nicht erfüllt wird?

Unternehmen, die die Pflicht zur Einführung eines Umwelt- oder Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001 nicht erfüllen, riskieren Bußgelder von bis zu 100.000 €. Die Verpflichtung bleibt in jedem Fall bestehen. Profitieren Sie von unserer Managementsystemberatung, um Bußgelder zu vermeiden.

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