Energieaudit
Seit dem Inkrafttreten des novellierten Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) im Frühjahr 2015 sind große Unternehmen (Nicht-KMU im Sinne der EU-Definition) verpflichtet, regelmäßig Energieaudits nach DIN EN 16247-1 durchführen zu lassen. Ziel ist es, Transparenz über den Energieverbrauch zu schaffen, Einsparpotenziale zu identifizieren und die Energieeffizienz nachhaltig zu steigern.
Inhalt
Gesetzliche Anforderungen nach EnEfG und EDL-G
Ablauf eines Energieaudits nach DIN EN 16247-1
Vorteile eines Energieaudits durch BODE
Stichprobenkontrolle durch das BAFA
Umsetzungspläne nach § 9 EnEfG
Meldung von Abwärmepotenzialen
Befreiungen von der Energieauditpflicht
Energieaudits für KMU
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Mit dem Energieeffizienzgesetz (EnEfG) vom 18. November 2023 wurden die Anforderungen erweitert:
Unsere BAFA-gelisteten Auditoren führen Sie zuverlässig durch den gesamten Prozess, von der Datenerhebung bis zur Berichterstellung.
Das BAFA überprüft die Einhaltung der gesetzlichen Pflichten regelmäßig durch Stichprobenkontrollen. Unternehmen erhalten ein offizielles Anschreiben mit Zugangsdaten zum elektronischen Rückmeldeformular. Gefordert werden u. a. Angaben zum Gesamtenergieverbrauch der letzten drei Jahre, einschließlich aller Standorte und des gesamten Fuhrparks. Als Unterstützung bietet das BAFA ein Merkblatt für die Ermittlung des Gesamtendenergieverbrauchs und eine Ausfüllhilfe für das elektronische Rückmeldeformular an. Bei Fragen hierzu sprechen Sie uns gerne an.
Unternehmen mit einem durchschnittlichen Jahresendenergieverbrauch von mehr als 2,5 GWh sind verpflichtet, für wirtschaftliche Energieeinsparmaßnahmen Umsetzungspläne zu erstellen. Darin wird die Wirtschaftlichkeit nach DIN EN 17463 (VALERI) bewertet. Die Pläne müssen durch unabhängige Dritte (z.B. durch unsere gelisteten Auditoren) geprüft werden und in einem öffentlichen Unternehmensbericht, als separates Dokument auf der Unternehmenswebsite oder im Nachhaltigkeitsbericht veröffentlicht werden. Wir begleiten Sie bei der Erstellung der Umsetzungspläne oder prüfen diese für Sie.
Nach § 17 Abs. 4 EnEfG müssen Unternehmen mit einem Jahresendverbrauch von über 2,5 GWh ihr Abwärmepotenzial erfassen und melden.
Meldepflichtig ist nur geführte Abwärme. Bereits intern oder extern genutzte Abwärme ist nicht zu melden. Die Pflicht entfällt außerdem, wenn:
Die Meldung erfolgt über die Plattform für Abwärme. Wir unterstützen Sie bei Erfassung, Bewertung und Meldung Ihrer Abwärmepotenziale.
Von der Pflicht ausgenommen sind:
Alle anderen Nicht-KMU müssen ein Energieaudit durchführen oder die EnEfG-Anforderungen erfüllen.
Auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können von einem freiwilligen Energieaudit profitieren. Es hilft, Energieeffizienzpotenziale systematisch aufzudecken und wird häufig durch Förderprogramme unterstützt.
Wir beraten Sie gerne zu den Möglichkeiten und übernehmen die Durchführung eines Audits, zugeschnitten auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens.
Ob Pflichtaudit nach EDL-G und EnEfG, Erstellung oder Prüfung von Umsetzungsplänen, Meldung von Abwärmepotenzialen oder Hilfe bei der Beantwortung der Stichprobenkontrolle, wir begleiten Sie von der ersten Beratung bis zur erfolgreichen Umsetzung.
Kontaktieren Sie uns noch heute und sichern Sie sich eine Erstberatung durch unsere BAFA-gelisteten Auditoren. Gemeinsam entwickeln wir die beste Lösung für Ihr Unternehmen
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
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