Wir übernehmen die Datenaufnahme für das Energieaudit

Energieaudit

Energieaudit nach DIN EN 16247-1: Pflicht und Chance zugleich

Seit dem Inkrafttreten des novellierten Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) im Frühjahr 2015 sind große Unternehmen (Nicht-KMU im Sinne der EU-Definition) verpflichtet, regelmäßig Energieaudits nach DIN EN 16247-1 durchführen zu lassen. Ziel ist es, Transparenz über den Energieverbrauch zu schaffen, Einsparpotenziale zu identifizieren und die Energieeffizienz nachhaltig zu steigern.

Gesetzliche Anforderungen nach EnEfG und EDL-G

Mit dem Energieeffizienzgesetz (EnEfG) vom 18. November 2023 wurden die Anforderungen erweitert:

  • Unternehmen mit mehr als 7,5 GWh Jahresenergieverbrauch müssen ein Energie- oder Umweltmanagementsystem einführen und betreiben.
  • Unternehmen mit mehr als 2,5 GWh Jahresenergieverbrauch, die ein Energieaudit oder ein Managementsystem durchführen, sind verpflichtet, Umsetzungspläne für wirtschaftliche Energieeinsparmaßnahmen zu erstellen, durch unabhängige Dritte (z.B. uns) prüfen zu lassen und zu veröffentlichen.
  • Alle Nicht-KMU mit weniger als 7,5 GWh Jahresenergieverbrauch bleiben verpflichtet, mindestens alle vier Jahre ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchzuführen.
  • Für Unternehmen mit einem Jahresenergieverbrauch unterhalb der Bagatellschwelle von 500.000 kWh genügt die Feststellung und Meldung der Verbräuche, ein vollständiges Audit ist hier nicht erforderlich.

Ablauf eines Energieaudits nach DIN EN 16247-1

  1. Erstkontakt und Angebotserstellung
  2. Auftaktbesprechung und Feststellung der Schwerpunkte im Unternehmen
  3. Datenerfassung (Verbrauchsdaten, Betriebsdaten, Lastprofile)
  4. Vor-Ort-Analyse durch qualifizierte Auditoren
  5. Analysephase inkl. Wirtschaftlichkeitsbewertung nach DIN EN 17463
  6. Berichterstellung mit dokumentierten Einsparmaßnahmen
  7. Übergabe und Abschlussgespräch (der Bericht ist Grundlage für die BAFA-Erklärung)

Vorteile eines Energieaudits durch BODE

Unsere BAFA-gelisteten Auditoren führen Sie zuverlässig durch den gesamten Prozess, von der Datenerhebung bis zur Berichterstellung.

  • Übernahme der Datenaufnahme, Antragstellung, sonstiger Korrespondenz
  • Geführt von unseren Mitarbeitenden mit BAFA-Know-How
  • Erkennen von Energieeinsparpotenzialen und damit Gewinnmaximierung
  • Erfüllung gesetzlicher Vorschriften
  • Fördermittelabschätzung (mehr auf Fördermittel)
  • und alles aus einer Hand

Stichprobenkontrolle durch das BAFA

Das BAFA überprüft die Einhaltung der gesetzlichen Pflichten regelmäßig durch Stichprobenkontrollen. Unternehmen erhalten ein offizielles Anschreiben mit Zugangsdaten zum elektronischen Rückmeldeformular. Gefordert werden u. a. Angaben zum Gesamtenergieverbrauch der letzten drei Jahre, einschließlich aller Standorte und des gesamten Fuhrparks. Als Unterstützung bietet das BAFA ein Merkblatt für die Ermittlung des Gesamtendenergieverbrauchs und eine Ausfüllhilfe für das elektronische Rückmeldeformular an. Bei Fragen hierzu sprechen Sie uns gerne an.

Umsetzungspläne nach § 9 EnEfG

Unternehmen mit einem durchschnittlichen Jahresendenergieverbrauch von mehr als 2,5 GWh sind verpflichtet, für wirtschaftliche Energieeinsparmaßnahmen Umsetzungspläne zu erstellen. Darin wird die Wirtschaftlichkeit nach DIN EN 17463 (VALERI) bewertet. Die Pläne müssen durch unabhängige Dritte (z.B. durch unsere gelisteten Auditoren) geprüft werden und in einem öffentlichen Unternehmensbericht, als separates Dokument auf der Unternehmenswebsite oder im Nachhaltigkeitsbericht veröffentlicht werden. Wir begleiten Sie bei der Erstellung der Umsetzungspläne oder prüfen diese für Sie.

Meldung von Abwärmepotenzialen

Nach § 17 Abs. 4 EnEfG müssen Unternehmen mit einem Jahresendverbrauch von über 2,5 GWh ihr Abwärmepotenzial erfassen und melden.
Meldepflichtig ist nur geführte Abwärme. Bereits intern oder extern genutzte Abwärme ist nicht zu melden. Die Pflicht entfällt außerdem, wenn:

  • die Abwärmemenge < 200 MWh/a,
  • < 1.500 Betriebsstunden,
  • < 25 °C Temperatur erreicht wird,
  • oder die Gesamtabwärme am Standort < 800 MWh/a beträgt.

Die Meldung erfolgt über die Plattform für Abwärme. Wir unterstützen Sie bei Erfassung, Bewertung und Meldung Ihrer Abwärmepotenziale.


Befreiungen von der Energieauditpflicht

Von der Pflicht ausgenommen sind:

  • Unternehmen mit zertifiziertem Energiemanagementsystem (ISO 50001) oder EMAS-Umweltmanagementsystem
  • Unternehmen unterhalb der Bagatellschwelle mit einem Gesamtenergieverbrauch ≤ 500.000 kWh pro Jahr (Meldung über Online-Formular genügt)
  • Unternehmen ohne eigenen Energieverbrauch

Alle anderen Nicht-KMU müssen ein Energieaudit durchführen oder die EnEfG-Anforderungen erfüllen.

Energieaudits für KMU

Auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können von einem freiwilligen Energieaudit profitieren. Es hilft, Energieeffizienzpotenziale systematisch aufzudecken und wird häufig durch Förderprogramme unterstützt.
Wir beraten Sie gerne zu den Möglichkeiten und übernehmen die Durchführung eines Audits, zugeschnitten auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens.

Jetzt handeln - wir unterstützen Sie bei Ihrem Energieaudit

Ob Pflichtaudit nach EDL-G und EnEfG, Erstellung oder Prüfung von Umsetzungsplänen, Meldung von Abwärmepotenzialen oder Hilfe bei der Beantwortung der Stichprobenkontrolle, wir begleiten Sie von der ersten Beratung bis zur erfolgreichen Umsetzung.
Kontaktieren Sie uns noch heute und sichern Sie sich eine Erstberatung durch unsere BAFA-gelisteten Auditoren. Gemeinsam entwickeln wir die beste Lösung für Ihr Unternehmen

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