Effizienzhaus 40
Der Bund fördert über das BEG besonders energieeffiziente, nachhaltige Neubauten und vergibt Kredite im Rahmen des Klimafreundlichen Neubau Programms der KfW 297, 298 für Wohngebäude und 498 und 499 für kommunale Bauten. Hier geben wir Ihnen einen ersten Überblick der KfW Förderung.
Der Bau neuer Wohnungen und Wohngebäude wird vom Bund durch günstige Kredite unterstützt. Dadurch sollen die Umwelt geschont und nachhaltige Bauweisen gefördert werden. Ziel ist es, dass Gebäude während ihrer gesamten Lebensdauer weniger Treibhausgase ausstoßen, im Betrieb weniger Energie verbrauchen und mehr erneuerbare Energien nutzen. Außerdem sollen wichtige Prinzipien des nachhaltigen Bauens eingehalten werden.
Die Stufe Klimafreundliches Wohngebäude wird erreicht, wenn gemäß der technischen Mindestanforderungen
Die hohen Anforderungen des KfW 40 Standards können mit verschiedenen Anlagenkonzepten erreicht werden. Grundsätzlich ist es erforderlich einen hohen regenerativen Anteil zu erreichen. Auf diese Weise wir der Primärenergiebedarf reduziert. Diese Wärmeerzeuger führen zu einer guten Anlagenbewertung:
Wärmepumpen
Eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung trägt ebenfalls zur Steigerung der Energieeffizienz und somit zu einer besseren Bewertung der Anlagentechnik (Primärenergiefaktor) bei. Auch eine Kombination aus einer Brennwertanlage (Gas oder Öl) und einer heizungsunterstützten Solaranlage kann die Anforderungen erfüllen. Allerdings führt die Berechnung häufig zu sehr großen Kollektorflächen, die technisch nicht immer die beste Lösung darstellen und oft unwirtschaftlich sind.
Immer dann, wenn Sie für ein Vorhaben KfW- Fördermittel nutzen, werden 50 % der Baubegleitungskosten gefördert.
Pro Bauvorhaben erhalten Sie eine Förderung von bis zu 4 000 €.
Wir haben Niederlassungen in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Hamburg, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern.