Jung kauft Alt
Das im September 2024 gestartete Förderprogramm 308 "Wohneigentum für Familien - Bestandserwerb" wurde im Oktober 2025 angepasst, um die Familien hinsichtlich der Sanierungskosten zu entlasten. Das Programm, das auch "Jung kauf Alt" genannt wird, richtet sich an junge Familien mit Kindern und bietet ihnen zinsgünstige Kredite für den Erwerb von sanierungsbedürftigen Bestandsimmobilien, die nach dem Kauf energetisch saniert werden sollen.
Die hier aufgeführten Konditionen beziehen sich auf den Kredit Nr. 308 "Wohneigentum für Familien - Bestandserwerb" der KfW (Stand: Oktober 2025). Bei den Angaben handelt es sich um einen Auszug aus der Richtlinie, ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
Das Förderprogramm "Jung kauft Alt" unterstützt den Kaufpreis von Bestandsimmobilien sowie die damit verbundenen Grundstückskosten. Gefördert werden bestehende Wohngebäude sowie Eigentumswohnungen in Deutschland. Besonders attraktiv: Der Erwerb ist an energetische Sanierungsauflagen gebunden, sodass die geförderten Immobilien nach dem Kauf zu modernen und umweltfreundlichen Wohnobjekten umgebaut werden können.
Um die Förderung in Anspruch nehmen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
Sollte das erworbene Bestandgebäude aufgrund seiner baulichen Struktur nicht auf das vorgegebene Effizienzniveau saniert werden können, wird eine alternative Regelung gefunden. Nicht förderberechtigt sind Personen, die bereits Wohneigentum besitzen oder zuvor Baukindergeld bezogen haben.
Die Kredithöhe ist abhängig von der Anzahl der minderjährigen Kinder im Haushalt und kann wie folgt in Anspruch genommen werden:
Die Kreditlaufzeit kann zwischen 7 und 35 Jahren gewählt werden, mit einer Zinsbindung von wahlweise 10 oder 20 Jahren. In Abhängigkeit von der Laufzeit kann die Zinsbindung flexibel angepasst werden. Seit dem 23. Oktober 2025 gilt bei "Jung kauft Alt" ein Endkundenzinssatz vom 1,12 % (vorher 1,71 %) pro Jahr bei einer Kreditlaufzeit von 35 Jahren und einer Zinsbindung von 10 Jahren. Damit liegt der Zinssatz ca. 2,5 % unter dem aktuellen Zinssatz für vergleichbare Darlehen der Hausbank.
Beauftragen Sie eine Expertin oder einen Experten für Energieeffizienz, um die Sanierungsmaßnahmen fachgerecht zu planen. Bei uns finden Sie zugelassene Fachleute, die Sie durch den gesamten Prozess begleiten.
Vor dem Abschluss des Kaufvertrags ist es empfehlenswert, einen Finanzierungspartner zu finden und den Förderkredit zu beantragen. Gerne unterstützen wir Sie hierbei mit unserem Finanzexperten Marc Buntrock, der Ihnen bei der Auswahl des passenden Finanzierungspartners und der Beantragung des Kredits zur Seite steht. Der Kreditantrag muss vor dem Kauf der Immobilie bei der KfW eingereicht werden.
Folgende Unterlagen werden für den Kreditantrag benötigt:
Geburtsurkunden aller zum Haushalt gehörenden minderjährigen Kinder
Gültiger Energiebedarfsausweis oder Energieverbrauchsausweis, aus dem die Einstufung der Immobilie in die Energieeffizienzklasse F, G oder H hervorgeht
Nach der Zusage der KfW können Sie den Kreditvertrag abschließen, die Immobilie erwerben und mit der Sanierung beginnen. Für die Sanierung haben Sie maximal 4,5 Jahre Zeit.
Reichen Sie nach Abschluss der Sanierungarbeiten folgende Nachweise bei Ihrem Finanzierungspartner ein:
Eine „Bestätigung nach Durchführung (BnD)“ von einem Experten für Energieeffizienz, die bestätigt, dass die Sanierung mindestens dem Standard eines „Effizienzhauses 85 EE“ entspricht
Aktueller Grundbuchauszug, der mindestens 50 % Eigentum bestätigt
Nutzen Sie jetzt die Chance auf besonders niedrige Zinsen durch die KfW und lassen Sie sich bei BODE persönlich beraten. Wir begleiten Sie auf dem Weg zu Ihrem neuen, alten Zuhause. Sprechen Sie uns an!
Das Programm "Jung kauft Alt" kann mit anderen Landes- und Regionalprogrammen kombiniert werden, sofern die Gesamtsumme aus Zinsvergünstigungen und Zuschüssen 100 % der förderfähigen Kosten für den Immobilienerwerb nicht übersteigt. Auch die Kombination mit BEG-Mitteln zur Sanierungsförderung ist ausdrücklich zulässig, insbesondere im Hinblick auf die Sanierungsauflagen.
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