Förderprogramm 308 der KfW

Jung kauft Alt

Jung kauft Alt - Anpassungen im KfW Programm 308

Das im September 2024 gestartete Förderprogramm 308 "Wohneigentum für Familien - Bestandserwerb" wurde im Oktober 2025 angepasst, um die Familien hinsichtlich der Sanierungskosten zu entlasten. Das Programm, das auch "Jung kauf Alt" genannt wird, richtet sich an junge Familien mit Kindern und bietet ihnen zinsgünstige Kredite für den Erwerb von sanierungsbedürftigen Bestandsimmobilien, die nach dem Kauf energetisch saniert werden sollen.

Die hier aufgeführten Konditionen beziehen sich auf den Kredit Nr. 308 "Wohneigentum für Familien - Bestandserwerb" der KfW (Stand: Oktober 2025). Bei den Angaben handelt es sich um einen Auszug aus der Richtlinie, ohne Anspruch auf Vollständigkeit.

Was wird gefördert?

Das Förderprogramm "Jung kauft Alt" unterstützt den Kaufpreis von Bestandsimmobilien sowie die damit verbundenen Grundstückskosten. Gefördert werden bestehende Wohngebäude sowie Eigentumswohnungen in Deutschland. Besonders attraktiv: Der Erwerb ist an energetische Sanierungsauflagen gebunden, sodass die geförderten Immobilien nach dem Kauf zu modernen und umweltfreundlichen Wohnobjekten umgebaut werden können.

Fördervoraussetzungen

Dämmungsarbeiten eines Altgebäudes

Um die Förderung in Anspruch nehmen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Eigennutzung: Die geförderte Immobilie muss von der Familie selbst bewohnt werden und der oder die Eigentümer müssen zu mindestens 50 % Miteigentümer sein.
  • Familie mit Kindern: Mindestens ein minderjähriges Kind muss im Haushalt leben.
  • Einkommensgrenze: Das zu versteuernde jährliche Haushaltseinkommen darf bei einem Kind maximal 90.000 Euro betragen, zuzüglich 10.000 Euro für jedes weitere Kind.
  • Erstimmobilie: Das erworbene Haus oder die erworbene Eigentumswohnung muss die einzige Wohnimmobilie in Deutschland sein.
  • Energetische Sanierung: Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss die Immobilie gemäß eines Energiebedarfs- oder Verbrauchsausweises in die Energieeffizienzklassen F, G oder H eingestuft sein. Mit der Förderzusage verpflichtet sich der Antragsteller, das Bestandsgebäude innerhalb von 54 Monaten mindestens auf das Niveau eines „Effizienzhauses 85 EE“ (zuvor Effizienzhaus 70 EE) oder eines "Effizienzhauses Denkmal EE" zu sanieren.

Sollte das erworbene Bestandgebäude aufgrund seiner baulichen Struktur nicht auf das vorgegebene Effizienzniveau saniert werden können, wird eine alternative Regelung gefunden. Nicht förderberechtigt sind Personen, die bereits Wohneigentum besitzen oder zuvor Baukindergeld bezogen haben.


Höhe der möglichen Kredite und Zinssätze

Mögliche Kredit- und Zinssatzhöhen für Wohngebäude

Die Kredithöhe ist abhängig von der Anzahl der minderjährigen Kinder im Haushalt und kann wie folgt in Anspruch genommen werden:

  • 1 Kind: maximal 100.000 €
  • 2 Kinder: maximal 125.000 €
  • Ab 3 Kindern: maximal 150.000 €

Die Kreditlaufzeit kann zwischen 7 und 35 Jahren gewählt werden, mit einer Zinsbindung von wahlweise 10 oder 20 Jahren. In Abhängigkeit von der Laufzeit kann die Zinsbindung flexibel angepasst werden. Seit dem 23. Oktober 2025 gilt bei "Jung kauft Alt" ein Endkundenzinssatz vom 1,12 % (vorher 1,71 %) pro Jahr bei einer Kreditlaufzeit von 35 Jahren und einer Zinsbindung von 10 Jahren. Damit liegt der Zinssatz ca. 2,5 % unter dem aktuellen Zinssatz für vergleichbare Darlehen der Hausbank.


So funktioniert's: Schritt für Schritt zur Förderung

Wir ermöglichen den Weg zu einem neuen Zuhause für Ihre Familie

1. Experten für Energieeffizienz beauftragen

Beauftragen Sie eine Expertin oder einen Experten für Energieeffizienz, um die Sanierungsmaßnahmen fachgerecht zu planen. Bei uns finden Sie zugelassene Fachleute, die Sie durch den gesamten Prozess begleiten.

2. Finanzierungspartner finden und Kredit beantragen

Vor dem Abschluss des Kaufvertrags ist es empfehlenswert, einen Finanzierungspartner zu finden und den Förderkredit zu beantragen. Gerne unterstützen wir Sie hierbei mit unserem Finanzexperten Marc Buntrock, der Ihnen bei der Auswahl des passenden Finanzierungspartners und der Beantragung des Kredits zur Seite steht. Der Kreditantrag muss vor dem Kauf der Immobilie bei der KfW eingereicht werden.

Folgende Unterlagen werden für den Kreditantrag benötigt:

  • Einkommenssteuerbescheide des vorletzten und vorvorletzten Jahres
  • Geburtsurkunden aller zum Haushalt gehörenden minderjährigen Kinder

  • Gültiger Energiebedarfsausweis oder Energieverbrauchsausweis, aus dem die Einstufung der Immobilie in die Energieeffizienzklasse F, G oder H hervorgeht

3. Zusage erhalten, Kreditvertrag abschließen und loslegen

Nach der Zusage der KfW können Sie den Kreditvertrag abschließen, die Immobilie erwerben und mit der Sanierung beginnen. Für die Sanierung haben Sie maximal 4,5 Jahre Zeit.

4. Nachweise einreichen

Reichen Sie nach Abschluss der Sanierungarbeiten folgende Nachweise bei Ihrem Finanzierungspartner ein:

  • Kaufvertrag
  • Eine „Bestätigung nach Durchführung (BnD)“ von einem Experten für Energieeffizienz, die bestätigt, dass die Sanierung mindestens dem Standard eines „Effizienzhauses 85 EE“ entspricht

  • Nachweis der Selbstnutzung durch Melde­bestätigung oder Melde­bescheinigung
  • Aktueller Grundbuchauszug, der mindestens 50 % Eigentum bestätigt

Lassen Sie die Förderfähigkeit Ihres Vorhabens durch unsere Experten prüfen.

Nutzen Sie jetzt die Chance auf besonders niedrige Zinsen durch die KfW und lassen Sie sich bei BODE persönlich beraten. Wir begleiten Sie auf dem Weg zu Ihrem neuen, alten Zuhause. Sprechen Sie uns an!


Kann die Förderung mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden?

Das Programm "Jung kauft Alt" kann mit anderen Landes- und Regionalprogrammen kombiniert werden, sofern die Gesamtsumme aus Zinsvergünstigungen und Zuschüssen 100 % der förderfähigen Kosten für den Immobilienerwerb nicht übersteigt. Auch die Kombination mit BEG-Mitteln zur Sanierungsförderung ist ausdrücklich zulässig, insbesondere im Hinblick auf die Sanierungsauflagen.


Weitere Informationen finden Sie auf der Website des BMWSB und auf der KfW-Seite, oder sprechen Sie uns einfach an.

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