Sporthalle von innen

Sanierung kommunaler Sportstätten

Mit dem neuen Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ unterstützt der Bund ab sofort Kommunen bei der Modernisierung und Instandsetzung wichtiger Sportanlagen. Das vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) initiierte Programm fördert überregionale Projekte des Breiten- und Amateursports und stellt hierfür bundesweit neue Mittel bereit.

Ziel der Förderung

Sanierung kommunaler Sportstätten - Tennishalle

Das Ziel der Förderung ist die Unterstützung von Kommunen bei der Modernisierung und Sanierung kommunaler Sportstätten. Das Programm dient der Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts, der sozialen Integration, der Nachhaltigkeit und Barrierefreiheit. Es soll den bundesweiten Sanierungsstau bei Sportstätten einschließlich Hallen- und Freibädern in den Städten und Gemeinden abbauen. Bevorzugt werden überjährige investive Projekte mit regionaler oder überregionaler Bedeutung. Bei Gebäuden steht die energetische Sanierung im Fokus, weshalb diese nach Baufertigstellung definierte energetische Standards erfüllen müssen. Ebenfalls möglich ist die Sanierung von Sportfreianlagen, wie beispielsweise die Umwandlung in oder Sanierung von Kunstrasenplätzen. Auch hier steht die Nachhaltigkeit im Vordergrund.

Wer ist antragberechtigt?

Sanierung kommunaler Sportstätten - Freibäder

Antragsberechtigt und Zuwendungsempfänger sind nur Kommunen: Städte, Gemeinden, Samt- oder Verbandsgemeinden sowie vergleichbare Zusammenschlüsse. Landkreise sind nur berechtigt, wenn sie Eigentümer der Einrichtung sind. In den Stadtstaaten sind die Bezirksämter oder vergleichbare kommunale Stellen antragsberechtigt. Nicht antragsberechtig sind Vereine oder Dritte; diese können jedoch als Letztempfänger Mittel erhalten. Besondere Regelung: Interkommunale Projekte sind möglich, wobei eine Kommune die Federführung übernimmt. Es sind zudem mehrere Projektskizzen pro Kommune zulässig, mit einer gesicherten Gesamtfinanzierung.

Fördergegenstände

Gefördert werden kommunale Sportstätten, sowohl gedeckte Sporthallen und Kletterhallen als auch ungedeckte Sportfreianlagen wie Tennisplätze, Outdoor-Fitnessanlagen oder Kunstrasenplätze. Nicht förderfähig sind Sportstätten, die ausschließlich schulisch genutzt werden, in denen Spitzensport betrieben wird, sowie gewerblich betriebene Einrichtungen. Laufende Projekte aus früheren Förderprogrammen werden ebenfalls nicht berücksichtigt. Ersatzneubauten sind nur in Ausnahmefällen möglich, müssen wirtschaftlich sinnvoll sein, die Effizienzgebäude-Stufe 55 erfüllen und den Rückbau des Altbestands einschließen. Gefördert werden Maßnahmen wie umfassende Sanierung, Modernisierung, energetische Optimierung, barrierefreie Anpassungen, fachlich notwendige Folgemaßnahmen sowie begleitende Umfeldmaßnahmen.

Finanzielle Rahmenbedingungen

Gefördert wird in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses als Festbetragsfinanzierung. Der Bundesanteil liegt zwischen mindestens 250.000 € und maximal 8 Mio. € und kann bis zu 45 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen. In Fällen einer Haushaltsnotlage kann der Bundesanteil bis zu 75 % betragen. Der Eigenanteil der Kommune muss mindestens 55 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen, bei Haushaltsnotlage mindestens 25 %. Mittel Dritter – wie freiwillige Landesmittel, EFRE-Mittel oder Spenden – können in die Finanzierung einbezogen werden, ersetzen jedoch nicht den kommunalen Eigenanteil.

Ablauf

Die Auswahl der zu fördernden Projekte erfolgt durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags nach Abschluss eines Interessenbekundungsverfahrens. Anschließend werden die Kommunen informiert und aufgefordert, einen Zuwendungsantrag einzureichen. Unsere Experten unterstützen Sie gerne im gesamten Prozess.

BODE kann Sie bei Planung und Umsetzung der Sanierung Ihrer Sportstätte unterstützen

Eine frühzeitige Einbindung in das Projekt erhöht dessen Reife und verbessert damit die Chancen auf eine Förderbewilligung.
Zudem bietet sich die Möglichkeit, energetische Standards und Nachhaltigkeitsaspekte aktiv mitzugestalten.
Darüber hinaus ermöglicht die Teilnahme eine enge Koordination zwischen Kommune, Bauunternehmen und Förderbehörde.

Was ist jetzt zu tun?

Die Kommunen können ihre Interessenbekundungen bis zum 15. Januar 2026 nur digital über das Bundes-Förderportal easy-Online einreichen. Das Portal ist ab dem 10. November 2025 geöffnet.

Weitere Informationen erhalten Sie unter: BBSR - Aufrufe - Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“