PV-Anlage auf einem Mehrfamilienhaus

Neue Förderung für PV-Anlagen auf Mehrparteienhäusern in NRW

Seit dem 1. Oktober 2025 fördert das Land Nordrhein-Westfalen im Programm "progres.nrw - Klimaschutztechnik" nicht mehr nur Solaranlagen selbst, sondern auch Beratungs- und Planungsleistungen sowie die Erneuerung der Hauselektrik. Das sind zwei entscheidende Schritte, um Photovoltaik auf Mehrparteienhäusern flächendeckend möglich zu machen.

Hinweis

Die Inhalte beziehen sich auf die Förderrichtlinie "progres.nrw - Klimaschutztechnik", Stand Oktober 2025.

Die Angaben sind ein Auszug aus der Richtline, ohne Anspruch auf Vollständigkeit.

Ziel: Solarstrom direkt vom Dach in die Wohnung

Noch immer bleiben viele Dachflächen auf Mehrfamilienhäusern ungenutzt. Dabei könnten sie günstigen, klimafreundlichen Strom direkt für die Bewohnerinnen und Bewohner liefern. Mit dem neuen Förderbausteinen will das Land genau hier ansetzen: Kommunen und Unternehmen erhalten finanzielle Unterstützung, um die technischen Voraussetzungen für PV-Anlagen zu schaffen, und das bereits in der Planungsphase.

Neue Förderbausteine im Überblick

  1. Beratungs- und Planungsleistungen (Baustein 6.1.4)

Gefördert werden Leistungen, die die Vorbereitung einer Photovoltaikanlage unterstützen, etwa technische Konzepte, Machbarkeitsstudien oder Beratungen zur optimalen Nutzung von Dachflächen. Damit werden die ersten Hürden abgebaut, noch bevor die eigentliche Installation beginnt. Die Förderhöhe liegt für Kommunen bei maximal 90 % der förderfähigen Kosten, dabei liegt die Förderhöchstgrenze bei 50.000 €. Für Unternehmen gibt es höchsten 70 % bzw. 35.000 €.

  1. Erneuerung der Hauselektrik (Baustein 6.1.6)

In vielen älteren Mehrparteienhäusern muss die elektrische Infrastruktur modernisiert werden, bevor eine PV-Anlage installiert werden kann. Auch diese Arbeiten können nun mit maximal 20.000 € oder 45 % der förderfähigen Kosten bezuschusst werden.

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