Energieeffizienzgesetz 2024

BAFA-Stichprobenkontrolle

BAFA-Stichprobenkontrolle: Worauf Unternehmen jetzt achten müssen

Mit dem Energieeffizienzgesetz (EnEfG) sind für viele Unternehmen neue Pflichten entstanden, von Energieaudits über Energiemanagementsysteme bis hin zu Umsetzungsplänen und der Meldung von Abwärmepotenzialen. Damit diese Vorgaben nicht nur auf dem Papier bestehen, führt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) regelmäßig Stichprobenkontrollen durch. Für Unternehmen heißt das: Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben kann jederzeit überprüft werden.

Stichproben: So kontrolliert das BAFA

Unternehmen, die in die Stichprobe fallen, erhalten ein offizielles Anschreiben mit Zugangsdaten zu einem elektronischen Rückmeldeformular. Dort müssen unter anderem folgende Angaben gemacht werden:

  • Gesamtenergieverbrauch der letzten drei Jahre
  • Daten zu allen Standorten
  • Informationen zum gesamten Fuhrpark

Zur Unterstützung stellt das BAFA ein Merkblatt und eine Ausfüllhilfe bereit. Entscheidend ist jedoch, dass die abgefragten Daten aktuell und nachvollziehbar vorliegen. Fehlen Nachweise oder sind die Angaben lückenhaft, kann das für Unternehmen unangenehme Folgen nach sich ziehen.

Unsere Unterstützung für Sie

Wir begleiten Sie bei der fristgerechten und korrekten Beantwortung der BAFA-Stichprobe - von der Datenerfassung bis zur finalen Rückmeldung. So sind Sie auf der sicheren Seite, wenn eine Stichprobe ins Haus flattert. Kontaktieren Sie uns!

Die wichtigsten Pflichten im Überblick

Damit eine BAFA-Kontrolle erfolgreich gemeistert wird, sollten Unternehmen ihre gesetzlichen Pflichten genau kennen:

  • Energiemanagementsystem: Nicht-KMU mit einem Jahresverbrauch von mehr als 7,5 GWh müssen ein Umwelt- oder Energiemanagementsystem einführen und betreiben.
  • Energieaudit oder Energiemanagementsystem: Unternehmen mit 2,5 bis 7,5 GWh Jahresverbrauch müssen entweder regelmäßig ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchführen oder freiwillig ein Energiemanagementsystem implementieren.
  • Umsetzungspläne (§ 9 EnEfG): Ab einem Energieverbrauch von 2,5 GWh sind Unternehmen verpflichtet, Pläne für Energieeinsparmaßnahmen zu erstellen, durch unabhängige Dritte (z.B. uns) prüfen zu lassen und zu veröffentlichen.
  • Meldung von Abwärmepotentialen (§ 17 EnEfG): Ebenfalls ab 2,5 GWh Jahresverbrauch müssen Abwärmepotenziale erfasst und auf der Plattform für Abwärme gemeldet werden - sofern bestimmte Schwellenwerte überschritten sind.

Nähere Informationen zu Energiemanagementsystemen und Energieaudits


Unser Tipp: Mit BODE gut vorbereitet in die Stichprobe

Wer seine Pflichten ernst nimmt und die eigenen Energiekennzahlen im Griff hat, kann einer BAFA-Prüfung gelassen entgegensehen. Wir unterstützen Sie nicht nur bei der Beantwortung der Stichprobe, sondern implementieren für Sie ein Energiemanagementsystem, führen regelmäßige Energieaudits durch, prüfen Ihre Umsetzungspläne und unterstützen Sie bei der Meldung und Veröffentlichung der Abwärmepotenziale. Sprechen Sie uns an!

Standorte in Ihrer Nähe

hier finden Sie Ihre Ansprechpartner

Was Ihre Pflichten sind und wie wir Ihnen dabei helfen können, erfahren Sie im Gespräch mit unserem erfahrenen Experten-Team.

Das Bode Team