BAFA-Stichprobenkontrolle
Mit dem Energieeffizienzgesetz (EnEfG) sind für viele Unternehmen neue Pflichten entstanden, von Energieaudits über Energiemanagementsysteme bis hin zu Umsetzungsplänen und der Meldung von Abwärmepotenzialen. Damit diese Vorgaben nicht nur auf dem Papier bestehen, führt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) regelmäßig Stichprobenkontrollen durch. Für Unternehmen heißt das: Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben kann jederzeit überprüft werden.
Unternehmen, die in die Stichprobe fallen, erhalten ein offizielles Anschreiben mit Zugangsdaten zu einem elektronischen Rückmeldeformular. Dort müssen unter anderem folgende Angaben gemacht werden:
Zur Unterstützung stellt das BAFA ein Merkblatt und eine Ausfüllhilfe bereit. Entscheidend ist jedoch, dass die abgefragten Daten aktuell und nachvollziehbar vorliegen. Fehlen Nachweise oder sind die Angaben lückenhaft, kann das für Unternehmen unangenehme Folgen nach sich ziehen.
Wir begleiten Sie bei der fristgerechten und korrekten Beantwortung der BAFA-Stichprobe - von der Datenerfassung bis zur finalen Rückmeldung. So sind Sie auf der sicheren Seite, wenn eine Stichprobe ins Haus flattert. Kontaktieren Sie uns!
Damit eine BAFA-Kontrolle erfolgreich gemeistert wird, sollten Unternehmen ihre gesetzlichen Pflichten genau kennen:
Wer seine Pflichten ernst nimmt und die eigenen Energiekennzahlen im Griff hat, kann einer BAFA-Prüfung gelassen entgegensehen. Wir unterstützen Sie nicht nur bei der Beantwortung der Stichprobe, sondern implementieren für Sie ein Energiemanagementsystem, führen regelmäßige Energieaudits durch, prüfen Ihre Umsetzungspläne und unterstützen Sie bei der Meldung und Veröffentlichung der Abwärmepotenziale. Sprechen Sie uns an!
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Was Ihre Pflichten sind und wie wir Ihnen dabei helfen können, erfahren Sie im Gespräch mit unserem erfahrenen Experten-Team.