Neue Regelungen im GEG und Ende von EnSimiMaV

Wichtige GEG-Neuerung

Neuerungen im Gebäudeenergiegesetz für Heizungsanlagen

Zum 1. Oktober 2024 sind die neuen Paragraphen § 60b und § 60c des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in Kraft getreten. Diese Regelungen verpflichten zur Prüfung und Optimierung älterer Heizungen in Gebäuden mit mindestens sechs Wohneinheiten. Gleichzeitig endet die seit 2022 geltende EnSimiMaV, die sich ausschließlich auf Gasheizungen bezog.

§ 60b GEG: Prüfung und Optimierung älterer Heizungsanlagen

Mit § 60b GEG werden Heizungsanlagen, die Wasser als Wärmeträger nutzen, zur Energieprüfung und -optimierung verpflichtet. Diese Regelung betrifft Gebäude mit mindestens sechs Wohneinheiten oder sonstigen selbstständigen Nutzungseinheiten. Heizungen, die ab dem 1. Oktober 2009 eingebaut wurden, müssen nach 15 Jahren auf ihre Energieeffizienz hin geprüft werden, während für ältere Anlagen eine Frist bis 30. September 2027 gilt.

Heizungsprüfung

Wichtige Punkte im Überblick:

  • Prüfungspflicht: Heizungsanlagen, die ab dem 1. Oktober 2009 eingebaut wurden, müssen nach 15 Jahren geprüft werden. Ältere Heizungen (vor dem 1. Oktober 2009) müssen bis spätestens 30. September 2027 geprüft werden.
  • Prüfschwerpunkte: Überprüfung der einstellbaren technischen Parameter, Effizienz der Heizungspumpe, Notwendigkeit von Dämmmaßnahmen an Rohrleitungen und Möglichkeiten zur Absenkung der Vorlauftemperatur.
  • Optimierungsmaßnahmen: Müssen innerhalb von einem Jahr nach der Prüfung durchgeführt werden.
  • Durchführung: Prüfung und Optimierung erfolgen durch qualifizierte Fachkräfte.
  • Dokumentation: Ergebnisse der Prüfung und Optimierungsbedarf müssen schriftlich festgehalten und dem Verantwortlichen übermittelt werden.

Ausnahmen: Bestimmte Anlagen, wie solche mit standardisierter Gebäudeautomation oder Wärmepumpen, sind von der Prüfungspflicht ausgenommen.

§ 60c GEG: Hydraulischer Abgleich und weitere Maßnahmen zur Heizungsoptimierung

Neben der Optimierung älterer Heizungen verlangt § 60c GEG für neue Heizungsanlagen in größeren Gebäuden einen hydraulischen Abgleich. Diese Regelung betrifft ebenfalls Gebäude mit mindestens sechs Wohneinheiten oder sonstigen selbstständigen Nutzungseinheiten. Der hydraulische Abgleich sorgt dafür, dass die Wärme in allen Räumen gleichmäßig verteilt wird, sodass Heizkörper in der Nähe des Heizkessels nicht überhitzen und weiter entfernte Heizkörper nicht kalt bleiben.

Ein hydraulischer Abgleich sorgt dafür, dass jeder Heizkörper die gleiche Menge Wasser erhält um eine gleichmäßige Wärme in jeden Raum zu ermöglichen

Wichtige Punkte im Überblick:

  • Pflicht zum hydraulischen Abgleich: Gilt für neu installierte Heizungsanlagen in Gebäuden mit mindestens sechs Wohneinheiten.
  • Sicherstellung des Fließverhaltens: Das Fließverhalten des Wassers in der Heizung muss gleichmäßig sein, um eine effiziente Wärmezufuhr zu gewährleisten.
  • Vermeidung von Über- oder Unterversorgung: Über- oder Unterversorgung der Heizkörper in unterschiedlichen Bereichen des Gebäudes muss vermieden werden.
  • Durchführung: Der hydraulische Abgleich muss durch qualifizierte Fachkräfte erfolgen.
  • Dokumentation: Die Ergebnisse des hydraulischen Abgleichs sind zu dokumentieren.

Wir berechnen den hydraulischen Abgleich für Ihre Heizungsanlage gemäß Verfahren B und kümmern uns gerne um die Berechnung der Voreinstellungen. Das Ergebnis stellen wir direkt dem ausführenden Installateur zur Verfügung, damit die neuen Ventile korrekt eingestellt werden können. Für einen reibungslosen Ablauf koordinieren wir uns gerne mit den beteiligten Firmen.

Bis zu 20 % Zuschuss für eine Heizungsoptimierung

Sowohl für die Optimierung älterer Heizungsanlagen als auch für den hydraulischen Abgleich stehen Fördermittel der Bundesregierung zur Verfügung.

Folgende Einschränkungen sind zu beachten:

  • Eine Förderung ist nur für Gebäude mit bis zu 5 Wohneinheiten möglich.
  • Nichtwohngebäude werden bis maximal 1.000 m² gefördert.

Weitere wichtigen Informationen finden Sie hier: Bundesförderung für effiziente Gebäude / Heizungsoptimierung

Was passiert mit der EnSimiMaV?

Mit den neuen GEG-Regelungen endet gleichzeitig die seit der 2022 geltende "Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen", kurz EnSimiMaV. Diese war als Reaktion auf die Energiekrise 2022 eingeführt worden und betraf ausschließlich Gasheizungen. Seit dem 1. Oktober 2024 fallen diese Einschränkungen weg, und die neuen GEG-Vorgaben gelten für alle Arten von Heizungen in größeren Gebäuden.

Ein wichtiger Schritt für Energieeffizienz

Die neuen Vorgaben erweitern das Gebäudeenergiegesetz und unterstützen den schrittweisen Übergang zu einer klimafreundlichen Wärmeversorgung. Seit dem 1. Januar 2024 gilt das GEG mit dem Schwerpunkt auf erneuerbarem Heizen, welches den Umstieg auf umweltfreundliche Heiztechnologien fördert. Das langfristige Ziel des Gesetzes ist es, bis 2045 sicherzustellen, dass alle Heizungen vollständig auf erneuerbare Energien umgestellt werden und somit zu einer nachhaltigen Energieversorgung beitragen.

Weitere Informationen über das GEG finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen oder sprechen Sie uns einfach an.

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