Lüftungsanlagen
Ob Wohnhaus, Büro oder Gewerbeimmobilie, eine moderne Lüftungsanlage verbessert die Luftqualität, erhöht Komfort und unterstützt eine energieeffiziente Gebäudenutzung. Für den Einbau, den Austausch oder die Optimierung effizienter Lüftungsanlagen stehen im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) attraktive Fördermöglichkeiten zur Verfügung.
Raumlufttechnische Anlagen sorgen für einen kontrollierten Luftaustausch und tragen dazu bei, Feuchtigkeit, Schadstoffe und verbrauchte Luft zuverlässig aus Gebäuden abzuführen. Gleichzeitig ermöglichen moderne Systeme mit Wärme- oder Kälterückgewinnung eine effiziente Nutzung der vorhandenen Energie und reduzieren Lüftungswärmeverluste.
Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) können der Einbau, der Austausch oder die Optimierung energieeffizienter Lüftungsanlagen sowohl in Wohngebäuden als auch in Nichtwohngebäuden gefördert werden.
Im Rahmen der BEG können verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz raumlufttechnischer Anlagen gefördert werden. Förderfähig sind sowohl die Lüftungsanlagen selbst als auch alle unmittelbar erforderlichen Arbeiten für deren fachgerechte Installation und Funktion.
Hierzu gehören unter anderem:
Darüber hinaus können auch unmittelbar erforderliche Umfeldmaßnahmen gefördert werden. Hierzu zählen beispielsweise die Inbetriebnahme und Einregulierung der Anlage, notwendige Elektroarbeiten, Technikräume sowie Wand- und Deckendurchbrüche, sofern sie für die fachgerechte Installation und den Betrieb der Lüftungsanlage erforderlich sind.
In Wohngebäuden können unter anderem folgende Systeme gefördert werden:
Auch in Nichtwohngebäuden sind verschiedene Maßnahmen förderfähig. Hierzu zählen insbesondere:
Maßnahmen an Lüftungsanlagen können im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sowohl als Einzelmaßnahme (BEG EM) als auch im Zuge einer Sanierung zum Effizienzhaus bzw. Effizienzgebäude (BEG WG/BEG NWG) gefördert werden.
Bei einer Komplettsanierung zum Effizienzhaus oder Effizienzgebäude können Lüftungsanlagen berücksichtigt werden, wenn sie für das erreichen des angestrebten energetischen Standards erforderlich sind oder Bestandteil des energetischen Konzepts sind. Erfolgt die Förderung als Einzelmaßnahme, können der Einbau, der Austausch oder die Optimierung von Lüftungsanlagen einschließlich der unmittelbar erforderlichen Umfeldmaßnahmen gefördert werden.
Für Maßnahmen an Wohngebäuden kann unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich der Bonus für einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) in Anspruch genommen werden.
Welche Förderung im Einzelfall möglich ist, richtet sich nach den zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Förderbedingungen sowie den technischen Voraussetzungen des jeweiligen Vorhabens.
Damit Maßnahmen an Lüftungsanlagen gefördert werden können, müssen die technischen und förderrechtlichen Anforderungen der BEG erfüllt werden. Dazu gehören unter anderem:
Gerade bei bestehenden Gebäuden können moderne Lüftungsanlagen einen wichtigen Beitrag zum Werterhalt und zu einem gesunden Raumklima leisten. Insbesondere nach einer energetischen Sanierung mit einer luftdichten Gebäudehülle sorgt eine kontrollierte Be- und Entlüftung für einen zuverlässigen Feuchteschutz und reduziert Lüftungswärmeverluste durch Wärme- oder Kälterückgewinnung.
Auch in bestehenden Nichtwohngebäuden können moderne raumlufttechnische Anlagen oder die energetische Optimierung vorhandener Systeme dazu beitragen, den Energieverbrauch zu senken und den Komfort der Nutzerinnen und Nutzer nachhaltig zu verbessern.
Bereits bei der Planung eines Neubaus spielt ein bedarfsgerechtes Lüftungskonzept eine wichtige Rolle. Moderne Gebäude verfügen über eine besonders luftdichte Gebäudehülle, sodass ein kontrollierter Luftaustausch maßgeblich zu einem gesunden Raumklima und einer hohen Energieeffizienz beiträgt.
Eine eigenständige Förderung von Lüftungsanlagen als BEG Einzelmaßnahme besteht im Neubau nicht. Lüftungsanlagen können jedoch Bestandteil einer Förderung für ein Effizienzhaus oder Effizienzgebäude sein und im Rahmen der energetischen Gesamtplanung berücksichtigt werden.
Die Förderbedingungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) werden regelmäßig angepasst. Förderhöhe, technische Anforderungen und Fördervoraussetzungen können sich daher jederzeit ändern.
Damit Sie die passenden Fördermöglichkeiten optimal nutzen können, unterstützen wir Sie von der ersten Beratung über die energetische Fachplanung bis hin zur Antragstellung. Unsere Energieeffizienz-Experten prüfen die Förderfähigkeit Ihres Vorhabens, identifizieren geeignete Förderprogramme und begleiten Sie während des gesamten Förderprozesses.
Ergänzende Informationen zu den aktuellen Förderbedingungen finden Sie auf den offiziellen Seiten des BAFA und der KfW.
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