Der sommerliche Wärmeschutz ist ebenfalls eine Kategorie der Sanierungsmaßnamen an der Gebäudehülle

Sommerlicher Wärmeschutz

Sommerlicher Wärmeschutz

Bei energetischen Sanierungen wird häufig zunächst an eine bessere Wärmedämmung gedacht. Ebenso wichtig ist jedoch der Schutz vor sommerlicher Überhitzung. Ein wirksamer sommerlicher Wärmeschutz trägt dazu bei, die Raumtemperatur auch an heißen Tagen auf einem angenehmen Niveau zu halten. Gleichzeitig kann der Bedarf an energieintensiven Kühl- und Klimaanlagen reduziert werden, wodurch sowohl der Wohnkomfort als auch die Energieeffizienz eines Gebäudes gesteigert werden.

Fördermittel – Sommerlicher Wärmeschutz

Der sommerliche Wärmeschutz umfasst alle baulichen und technischen Maßnahmen, die den Wärmeeintrag durch Sonneneinstrahlung begrenzen und eine übermäßige Aufheizung von Gebäuden verhindern. Hierzu zählen insbesondere außenliegende Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung. Unter bestimmten Voraussetzungen können entsprechende Maßnahmen im Gebäudebestand im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gefördert werden. 

Welche Maßnahmen werden gefördert?

Im Rahmen der BEG können Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz gefördert werden, sofern sie die technischen Anforderungen erfüllen. Förderfähig sind insbesondere der Ersatz oder die erstmalige Installation außenliegender Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung. Hierzu zählen beispielsweise:

  • Raffstores
  • Außenjalousien
  • Rollläden
  • Sonnenschutzeinrichtungen mit Lichtlenksystemen
  • Systeme mit strahlungs- oder witterungsabhängiger Steuerung

Die Maßnahmen müssen den geltenden technischen Anforderungen entsprechen und fachgerecht geplant sowie ausgeführt werden.


Förderhöhe für sommerlichen Wärmeschutz

Die Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz können im Rahmen der BEG als Einzelmaßnahme gefördert werden. Neben der Grundförderung kann bei Erfüllung der jeweiligen Voraussetzungen zusätzlich der Bonus für einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) in Anspruch genommen werden.
Welche Förderung im Einzelfall möglich ist, richtet sich nach den zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Förderbedingungen.


Fördervoraussetzungen für sommerlichen Wärmeschutz

Damit Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz gefördert werden können, müssen die geltenden technischen und förderrechtlichen Anforderungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erfüllt werden.
Dazu gehören unter anderem:

  • Einhaltung der geltenden technischen Mindestanforderungen
  • Einhaltung der Anforderungen der DIN 4108-2
  • Fachgerechte Planung und Ausführung der Maßnahme
  • Antragstellung vor Beginn der Maßnahme

Sommerlicher Wärmeschutz im Gebäudebestand

Gerade bei Bestandsgebäuden ohne außenliegenden Sonnenschutz kann es in den Sommermonaten zu einer starken Aufheizung der Innenräume kommen. Durch die Nachrüstung oder den Austausch geeigneter Sonnenschutzeinrichtungen lässt sich der Wärmeeintrag deutlich reduzieren. Das verbessert den Wohnkomfort, schützt vor Überhitzung und kann gleichzeitig den Energiebedarf für Kühlanlagen senken.

Im Rahmen einer energetischen Sanierung kann der sommerliche Wärmeschutz sinnvoll mit weiteren Maßnahmen an der Gebäudehülle kombiniert werden. So lassen sich Komfort, Energieeffizienz und Klimaschutz gleichermaßen verbessern.


Sommerlicher Wärmeschutz im Neubau

Auch bei Neubauten spielt der sommerliche Wärmeschutz eine wichtige Rolle. Bereits in der Planungsphase sollte sichergestellt werden, dass Gebäude wirksam vor einer übermäßigen Aufheizung geschützt werden. Maßgeblich sind dabei die geltenden gesetzlichen Anforderungen sowie die technischen Vorgaben der DIN 4108-2 zum sommerlichen Wärmeschutz.

Eine eigenständige Förderung für außenliegende Sonnenschutzeinrichtungen im Neubau besteht derzeit nicht. Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz können jedoch Bestandteil eines ganzheitlichen Neubauvorhabens sein und im Rahmen der energetischen Gesamtplanung berücksichtigt werden.

Wichtiger Hinweis zur Förderung von Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz

Die Förderbedingungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) werden regelmäßig angepasst. Förderhöhe, Fördervoraussetzungen und technische Anforderungen können sich daher ändern.

Damit Sie keine Fördermöglichkeiten verschenken, unterstützen wir Sie von Anfang an: Unsere Energieeffizienz-Experten prüfen die Förderfähigkeit Ihres Vorhabens, beraten Sie zu den passenden Förderprogrammen und begleiten Sie auf Wunsch während des gesamten Förderprozesses. So stellen Sie sicher, dass Ihr Projekt auf einer aktuellen und verlässlichen Grundlage geplant wird.

Ergänzende Informationen zu den geltenden Förderbedingungen finden Sie auf den offiziellen Internetseiten des BAFA und der KfW.

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