Sanierungspflicht für Nichtwohngebäude
Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) kommt erstmals eine Sanierungspflicht für bestehende Nichtwohngebäude. Im Kern gilt: Die energetisch schlechtesten Gebäude sollen zuerst verbessert werden.
Für Eigentümer heißt das: Wer ein älteres Nichtwohngebäude besitzt, sollte jetzt prüfen, ob sein Gebäude zu den sogenannten Worst Performing Buildings gehört. Wir finden gemeinsam mit Ihnen heraus, ob Ihr Gebäude betroffen ist, arbeiten nötige Maßnahmen heraus, planen diese und finden passende Fördermittel.
Inhalt
Die Pflicht kommt aus der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD). Die Idee dahinter ist einfach: Zuerst werden die Gebäude saniert, die energetisch am schlechtesten sind.
Für Nichtwohngebäude legt die Richtlinie zwei Zielpunkte fest:
Diese Gruppe wird als Worst Performing Buildings bezeichnet. Jedes Land darf selbst festlegen, wie es diese Gebäude genau abgrenzt und welche Kennwerte es dafür nutzt, z. B. den Primärenergiebedarf.
Diese EU-Logik setzt Deutschland mit § 40 GModG für Nichtwohngebäude um.
Für bestehende Nichtwohngebäude wird der Jahres-Primärenergiebedarf mit einem Referenzgebäude verglichen.
Das Referenzgebäude hat dabei die gleiche
Dann wird geprüft, wie hoch der Energiebedarf Ihres Gebäudes im Vergleich dazu ist.
Einfach gesagt: Ihr Gebäude darf nicht viel schlechter sein als das Referenzgebäude.
Wichtig: Jedes Gebäude wird für sich betrachtet. Es gibt keinen Portfolio-Ausgleich.
| Effizienzklasse | Primärenergiebedarf (Faktor zum Referenzgebäude) | Relevanz / Sanierungspflicht nach GModG |
|---|---|---|
| A | Ohne fossile Emissionen am Standort | Zielstandard für hocheffiziente Gebäude / Nullemissionsgebäude |
| B | Geringer Bedarf | Keine Sanierungspflicht |
| C | Moderater Bedarf | Keine Sanierungspflicht |
| D | Durchschnittlicher Bedarf | Keine Sanierungspflicht |
| E | Erhöhter Bedarf | Keine Sanierungspflicht |
| F | Mehr als das 2,95-Fache | Sanierungspflicht bis zum 1. Januar 2033: Das Gebäude muss energetisch so verbessert werden, dass es mindestens Klasse E erreicht. |
| G | Mehr als das 3,5-Fache | Sanierungspflicht bis zum 1. Januar 2030: Das Gebäude gehört zu den schlechtesten 16 % und muss zwingend auf mindestens Klasse F angehoben werden. |
Es gibt mehrere Gruppen, die von der Sanierungspflicht befreit sind.
Dazu gehören z.B.:
Wer ein Nichtwohngebäude besitzt, sollte den Bestand jetzt systematisch prüfen. So bleibt genug Zeit für Planung, Förderung und Umsetzung.
Ein wichtiger Punkt: Für diese Prüfung reicht ein einfacher Verbrauchsausweis oft nicht aus, weil er den energetischen Bedarf nicht sauber abbildet. Darum sollten die relevanten Gebäude frühzeitig mit belastbaren Daten geprüft werden.
Als BODE Unternehmensgruppe begleiten wir Sie Schritt für Schritt – von der Bestandsaufnahme bis zur konkreten Sanierung.
Die neuen Grenzwerte greifen schrittweise zu 2030 und 2033. Wer früh prüft und plant, hat mehr Zeit für Sanierung, Budget und Förderung.
Das ist besonders wichtig, wenn ein Eigentümer mehrere Gebäude oder unterschiedliche Nutzungen im Bestand hat.
Wenn Sie wissen wollen, ob und wie Ihr Nichtwohngebäude von der Sanierungspflicht betroffen ist, sollten Sie frühzeitig eine Bestandsaufnahme machen.
Die BODE Unternehmensgruppe unterstützt Sie dabei mit interdisziplinärer Planung aus TGA, Energieberatung, Fördermitteln und weiteren Leistungsbereichen an unterschiedlichen Standorten. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch.
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