Sanierung der Gebäudehülle eines Nichtwohngebäudes

Sanierungspflicht für Nichtwohngebäude

Sanierungspflicht für Nichtwohngebäude: Was jetzt auf Eigentümer zukommt

Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) kommt erstmals eine Sanierungspflicht für bestehende Nichtwohngebäude. Im Kern gilt: Die energetisch schlechtesten Gebäude sollen zuerst verbessert werden.

Für Eigentümer heißt das: Wer ein älteres Nichtwohngebäude besitzt, sollte jetzt prüfen, ob sein Gebäude zu den sogenannten Worst Performing Buildings gehört. Wir finden gemeinsam mit Ihnen heraus, ob Ihr Gebäude betroffen ist, arbeiten nötige Maßnahmen heraus, planen diese und finden passende Fördermittel.

Warum es die neue Pflicht gibt

Die Pflicht kommt aus der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD). Die Idee dahinter ist einfach: Zuerst werden die Gebäude saniert, die energetisch am schlechtesten sind.

Für Nichtwohngebäude legt die Richtlinie zwei Zielpunkte fest:

  • Bis Anfang 2030 sollen die schlechtesten 16 % des nationalen Nichtwohngebäudebestands verbessert werden.
  • Bis Anfang 2033 sollen die schlechtesten 26 % verbessert werden.

Diese Gruppe wird als Worst Performing Buildings bezeichnet. Jedes Land darf selbst festlegen, wie es diese Gebäude genau abgrenzt und welche Kennwerte es dafür nutzt, z. B. den Primärenergiebedarf.
Diese EU-Logik setzt Deutschland mit § 40 GModG für Nichtwohngebäude um.


Was § 40 GModG für Ihr Nichtwohngebäude bedeutet

§ 40 GModG Sanierungspflicht für Nichtwohngebäude

Vergleich mit einem Referenzgebäude

Für bestehende Nichtwohngebäude wird der Jahres-Primärenergiebedarf mit einem Referenzgebäude verglichen.
Das Referenzgebäude hat dabei die gleiche

  • Geometrie,
  • Nutzfläche,
  • Ausrichtung,
  • Nutzung wie Ihr Gebäude.

Dann wird geprüft, wie hoch der Energiebedarf Ihres Gebäudes im Vergleich dazu ist.
Einfach gesagt: Ihr Gebäude darf nicht viel schlechter sein als das Referenzgebäude.

Zwei Stufen mit festen Grenzwerten

  • Ab 01.01.2030 darf der Primärenergiebedarf Ihres Nichtwohngebäudes höchstens beim 3,5-fachen des Referenzgebäudes liegen (entspricht der neuen Effizienzklasse G, den schlechtesten 16 %).
  • Ab 01.01.2033 darf er nur noch beim 2,95-fachen des Referenzgebäudes liegen (entspricht Effizienzklasse F, den schlechtesten 26 %).

Wichtig: Jedes Gebäude wird für sich betrachtet. Es gibt keinen Portfolio-Ausgleich.

Welche Effizienzklassen sind betroffen?

EffizienzklassePrimärenergiebedarf (Faktor zum Referenzgebäude)Relevanz / Sanierungspflicht nach GModG
AOhne fossile Emissionen am StandortZielstandard für hocheffiziente Gebäude / Nullemissionsgebäude
BGeringer BedarfKeine Sanierungspflicht
CModerater BedarfKeine Sanierungspflicht
DDurchschnittlicher BedarfKeine Sanierungspflicht
EErhöhter BedarfKeine Sanierungspflicht
FMehr als das 2,95-FacheSanierungspflicht bis zum 1. Januar 2033: Das Gebäude muss energetisch so verbessert werden, dass es mindestens Klasse E erreicht.
GMehr als das 3,5-FacheSanierungspflicht bis zum 1. Januar 2030: Das Gebäude gehört zu den schlechtesten 16 % und muss zwingend auf mindestens Klasse F angehoben werden.

Welche Gebäude voraussichtlich nicht betroffen sind

Industriehalle

Es gibt mehrere Gruppen, die von der Sanierungspflicht befreit sind.
Dazu gehören z.B.:

  • Gebäude, die ab 1996 errichtet wurden
  • Gebäude, die auf das Niveau der Wärmeschutzverordnung 1995 saniert wurden
  • Gebäude, die überwiegend mit Wärmepumpe, Biomasse oder Fernwärme beheizt werden
  • Baudenkmäler
  • Gebäude, die abgerissen werden sollen oder auf aufgegebenen Betriebsgeländen stehen
  • bestimmte Industrie-, Werkstatt- und landwirtschaftliche Gebäude
  • freistehende Gebäude unter 50 m2

Was Eigentümer jetzt tun sollten

Wer ein Nichtwohngebäude besitzt, sollte den Bestand jetzt systematisch prüfen. So bleibt genug Zeit für Planung, Förderung und Umsetzung.

Sinnvolle nächste Schritte

  • Alle Nichtwohngebäude erfassen
  • Ausnahmen prüfen
  • Vorhandene Energieausweise und Gutachten sichten
  • Fehlen Daten, Bedarfsausweis erstellen lassen
  • Die Gebäude nach Dringlichkeit ordnen

Ein wichtiger Punkt: Für diese Prüfung reicht ein einfacher Verbrauchsausweis oft nicht aus, weil er den energetischen Bedarf nicht sauber abbildet. Darum sollten die relevanten Gebäude frühzeitig mit belastbaren Daten geprüft werden.


Wie BODE Sie unterstützt

Vorteile mit BODE

Als BODE Unternehmensgruppe begleiten wir Sie Schritt für Schritt – von der Bestandsaufnahme bis zur konkreten Sanierung.

Unsere Unterstützung im Überblick

  • Bestand prüfen: Wir schauen uns Ihren Gebäudebestand an und ordnen ein, welche Gebäude voraussichtlich betroffen sind.
  • Daten sammeln und bewerten: Wir erfassen die nötigen Gebäudedaten und prüfen vorhandene Unterlagen.
  • Bedarfsausweis und Energieberatung: Wir erstellen die energetische Bewertung und zeigen auf, wo Handlungsbedarf besteht.
  • Sanierung planen: Wir entwickeln sinnvolle Maßnahmen für Gebäudehülle und technische Gebäudeausrüstung, passend zu Nutzung, Budget und Zielbild.
  • Fördermittel im Blick behalten: Wir achten darauf, dass Sanierung und Förderung zusammenpassen.
  • Umsetzung begleiten: Wir unterstützen von der ersten Analyse bis zur konkreten Planung und Begleitung der Ausführung.

Warum sich frühes Handeln lohnt

Die neuen Grenzwerte greifen schrittweise zu 2030 und 2033. Wer früh prüft und plant, hat mehr Zeit für Sanierung, Budget und Förderung.

Das ist besonders wichtig, wenn ein Eigentümer mehrere Gebäude oder unterschiedliche Nutzungen im Bestand hat.

Lassen Sie Ihr Nichtwohngebäude jetzt prüfen

Wenn Sie wissen wollen, ob und wie Ihr Nichtwohngebäude von der Sanierungspflicht betroffen ist, sollten Sie frühzeitig eine Bestandsaufnahme machen.

Die BODE Unternehmensgruppe unterstützt Sie dabei mit interdisziplinärer Planung aus TGA, Energieberatung, Fördermitteln und weiteren Leistungsbereichen an unterschiedlichen Standorten. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch.

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