EEG-Novelle 2027
Die Bundesregierung plant eine umfassende Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Mit der EEG-Novelle 2027 soll die Förderung von Strom aus erneuerbaren Energien stärker an den Strommarkt und die vorhandenen Netzkapazitäten angepasst werden. Besonders für neue Photovoltaikanlagen sind dabei weitreichende Änderungen vorgesehen.
Der aktuelle Gesetzentwurf wurde am 29. Juli 2026 vom Bundeskabinett beschlossen. Die EEG-Novelle ist damit jedoch noch nicht endgültig beschlossen und noch kein geltendes Recht. Die folgenden Informationen beziehen sich auf den Stand August 2026 des Gesetzentwurfs.
Inhalt
Was soll sich mit der EEG-Novelle 2027 ändern?
Was bedeutet die EEG-Novelle für Betreiber von PV-Anlagen?
Wann soll die EEG-Novelle 2027 in Kraft treten?
Fazit
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Im Mittelpunkt der geplanten Reform stehen eine stärkere Marktintegration erneuerbarer Energien, eine bessere Abstimmung des Ausbaus mit dem Stromnetz und eine Weiterentwicklung der bisherigen Fördermechanismen.
Besonders relevant ist die geplante Neuausrichtung der Förderung für neue Photovoltaikanlagen.
Nach dem aktuellen Gesetzentwurf soll die feste Einspeisevergütung für Neuanlagen entfallen. Stattdessen soll eine Direktvermarktung zum Regelfall werden. Der überschüssige Strom wird dabei über einen Direktvermarkter am Strommarkt verkauft.
Für neue kleinere Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von unter 25 kW ist eine zeitlich befristete Übergangsprämie vorgesehen, um den Wechsel zur Direktvermarktung abzufedern. Nach dem aktuellen Entwurf sollen Anlagen, die bis zum 31. Dezember 2026 in Betrieb genommen werden, ihre bisherige 20-jährige EEG-Vergütung behalten.
Damit würde sich die wirtschaftliche Grundlage neuer PV-Anlagen deutlich verändern. Die richtige Planung von PV-Anlage und Batteriespeicher sowie die Optimierung des Eigenverbrauchs werden künftig noch wichtiger.
Eine weitere geplante Änderung betrifft die Einspeisung von PV-Strom. Für bestimmte neue PV-Anlagen ist eine Begrenzung der Einspeiseleistung auf 50 Prozent vorgesehen.
Damit soll verhindert werden, dass insbesondere bei hoher PV-Stromerzeugung große Mengen Strom gleichzeitig in das Netz eingespeist werden. Die Regelung soll zugleich Anreize schaffen, den erzeugten Strom stärker selbst zu verbrauchen oder beispielsweise mit einem Batteriespeicher zwischenzuspeichern.
Zudem soll es Neuerungen zu den Anforderungen der technischen Ausstattung neuer PV-Anlagen geben. Nach dem Gesetzentwurf sollen Neuanlagen ab 2 kWp, statt wie bisher ab 7 kWp, verpflichtend mit einem intelligenten Messsystem (Smart Meter) ausgestattet werden, das eine Fernsteuerung der Anlage ermöglicht. Balkonkraftwerke bis 2 kWp sind von der Smart-Meter-Regelung befreit.
Liegt kein Smart Meter vor, soll es für Neuanlagen ab 2027 einen vollständigen Vergütungsstopp für den eingespeisten Strom geben.
Der geplante Ausbau von Wind- und Solarenergie soll künftig stärker darauf ausgerichtet werden, wo ausreichend Netzkapazitäten vorhanden sind. In Regionen mit besonders hoher Einspeisung und bestehenden Netzengpässen sollen deshalb andere Rahmenbedingungen gelten als in Regionen, in denen zusätzliche Erzeugungskapazitäten besser in das Stromnetz integriert werden können.
Ziel ist es, den Ausbau stärker an Netzkapazitäten auszurichten und dadurch zusätzliche Belastungen für das Stromsystem zu vermeiden.
Auch die Förderung größerer Anlagen soll nach dem aktuellen Gesetzentwurf neu ausgerichtet werden.
Ein wichtiger Bestandteil sind dabei sogenannte Contracts for Difference (CfD). Sie sollen Investitionen weiterhin absichern und gleichzeitig stärker auf die tatsächliche Entwicklung der Strompreise reagieren.
Dabei wird ein bestimmtes Preisniveau festgelegt. Liegt der erzielte Marktpreis darunter, kann die Differenz ausgeglichen werden. Liegt der Marktpreis dagegen darüber, sollen Mehrerlöse teilweise zurückgeführt werden.
Ebenfalls geplant ist eine Verschärfung der Regelung bei negativen Börsenstrompreisen. Künftig soll bereits ab der ersten Viertelstunde mit negativem Strompreis keine Vergütung mehr gezahlt werden. Dadurch sollen Erzeugungsanlagen stärker auf marktgerechte und netzdienliche Fahrweisen reagieren.
Für Betreiber bestehender Photovoltaikanlagen soll sich nach dem aktuellen Stand zunächst nichts an bereits zugesicherten Förderansprüchen ändern. Wer jedoch eine neue PV-Anlage plant, sollte die geplanten Änderungen bereits heute in die Projektplanung einbeziehen.
Mit dem möglichen Wegfall der festen Einspeisevergütung, der stärkeren Direktvermarktung sowie neuen Anforderungen an Smart Meter und Einspeisung gewinnt die Eigenverbrauchsoptimierung weiter an Bedeutung. Entscheidend ist künftig nicht nur die Größe der PV-Anlage, sondern das Zusammenspiel aus Photovoltaik, Batteriespeicher, Wärmepumpe und Wallbox (E-Auto).
Wird selbst erzeugter PV-Strom beispielsweise in einem Batteriespeicher zwischengespeichert und später für den eigenen Bedarf genutzt, schützt das vor teuren Stromeinkäufen und sichert die Unabhängigkeit.
Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Photovoltaikanlage wirtschaftlich und zukunftssicher zu planen, von der Verbrauchsanalyse bis zur optimalen Auslegung.
Dabei betrachten wir das gesamte Energiesystem und berücksichtigen unter anderem den individuellen Stromverbrauch, vorhandene Wärmepumpen und Wallboxen sowie Möglichkeiten zur intelligenten Steuerung. So lässt sich der erzeugte Strom möglichst effizient nutzen und die Anlage auf den tatsächlichen Bedarf abstimmen.
Nach dem aktuellen Gesetzentwurf sollen die neuen Regelungen zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Der konkrete Zeitplan hängt jedoch vom weiteren Gesetzgebungsverfahren ab.
Der Entwurf wurde am 29. Juli 2026 vom Bundeskabinett beschlossen. Anschließend folgen die parlamentarischen Beratungen. Bis zur endgültigen Verabschiedung können sich deshalb noch Änderungen ergeben.
Die geplante EEG-Novelle 2027 könnte die Rahmenbedingungen für neue Photovoltaikanlagen deutlich verändern. Umso wichtiger wird eine vorausschauende Planung des gesamten Energiesystems.
Für Eigentümer bedeutet das: Neben der PV-Anlage sollten auch Batteriespeicher, Wärmepumpe und E-Auto berücksichtigt werden. Wer seinen Solarstrom möglichst selbst nutzt, z. B. zum Laden des E-Autos, kann den Eigenverbrauch erhöhen und die Wirtschaftlichkeit der Anlage verbessern.
Da die EEG-Novelle noch nicht endgültig beschlossen ist, sollten aktuelle PV-Planungen die möglichen Änderungen bereits berücksichtigen.
Kontaktieren Sie uns für ein erstes Beratungsgespräch.
Dieser Beitrag informiert über die derzeit geplanten Änderungen im Rahmen der EEG-Novelle 2027. Die Novelle befindet sich noch im Gesetzgebungsverfahren. Die dargestellten Regelungen entsprechen dem aktuellen Gesetzentwurf und können sich bis zur endgültigen Verabschiedung noch ändern. Maßgeblich sind nach Inkrafttreten ausschließlich die endgültig verabschiedeten gesetzlichen Regelungen. Sie haben Fragen zur EEG-Novelle 2027? Sprechen Sie uns an!
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