Geringinvestive Maßnahmen / Heizungsoptimierung
Eine optimierte Heizungsanlage kann dazu beitragen, den Energieverbrauch und die CO2-Emissionen eines Wohngebäudes zu senken. Die IFB Hamburg fördert dafür unter bestimmten Voraussetzungen Maßnahmen zur Heizungsoptimierung in bestehenden Wohngebäuden mit einem nicht zurückzahlbaren Zuschuss.
Geringinvestive Maßnahmen im Sinne der IFB-Förderung sind Investitionen zur Heizungsoptimierung in bestehenden Wohngebäuden. Dazu zählen insbesondere der hydraulische Abgleich nach Verfahren B sowie weitere Maßnahmen an der Wärmeverteilung und an den Anlagenkomponenten, die zur Senkung der Systemtemperaturen beitragen. Die IFB Hamburg fördert diese Maßnahmen unter bestimmten Voraussetzungen mit einem Zuschuss.
hydraulischer Abgleich nach Verfahren B
Heizlastberechnung und Berechnung der Voreinstellwerte
Einbau voreinstellbarer Ventile
Einregulierung der Ventile
Austausch von Umwälz- und Zirkulationspumpen
voreinstellbare Thermostatventile oder smarte Thermostate
Dämmung von Wärmeverteilleitungen
Umbau von Ein- auf Zweirohrsysteme
Ersatz und erstmaliger Einbau von Pufferspeichern
Austausch nachweislich kritischer Heizkörper
erstmaliger Einbau von Flächenheizsystemen
Einbau von Smart-Metering-Systemen
Fachplanung und Baubegleitung
Förderfähig sind Investitionen in Heizungsanlagen, wenn das Inbetriebnahmedatum des Wärmeerzeugers mehr als fünf Jahre zurückliegt, der Wärmeerzeuger nicht älter als 15 Jahre ist und er mindestens zwei weitere Jahre nach Abschluss der Maßnahme weiterbetrieben wird.
| Energieträger | Wohneinheiten | Hydraulicher Abgleich | Umfeldmaßnahmen |
|---|---|---|---|
| Gas | bis 5 WE | förderfähig | förderfähig |
| Gas | ab 6 WE | nicht förderfähig | förderfähig |
| Sonstige | ab 1 WE | förderfähig | förderfähig |
Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Sie beträgt 15 % der förderfähigen Kosten. Die maximal anrechenbaren Kosten liegen bei 20.000 € je Wohneinheit. Der maximale Zuschuss beträgt damit 3.000 € je Wohneinheit.
*Bei Wohnungseigentümergemeinschaften ist der Verwendungsnachweis von allen Eigentümern bzw. Berechtigten zu unterschreiben.
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