Hamburger Gründachförderung
Ein begrüntes Gebäude kann das Stadtklima verbessern, Regenwasser zeitweise zurückhalten und neue Lebensräume schaffen. Wenn Sie eine Begrünung in Hamburg planen, lohnt sich ein früher Blick auf die Fördermöglichkeiten. BODE berät Sie und unterstützt Sie bei der Antragstellung.
Bei einer Gebäudebegrünung wird eine geeignete Dach- oder Fassadenfläche bepflanzt. Die IFB Hamburg unterstützt freiwillige Begrünungen von Dächern und Fassaden sowie besondere Begrünungsvorhaben an Wohn- und Nichtwohngebäuden.
Gefördert werden freiwillige Dachbegrünungen auf Neu- und Bestandsgebäuden ab 20 m2 Nettovegetationsfläche. Die Dachneigung darf höchstens 30° betragen. Auch die Fertigstellungspflege kann förderfähig sein.
Für eine Dachbegrünung ist ein einmaliger Zuschuss von bis zu 100.000 € je Gebäude möglich. Zusätzliche Zuschläge kommen unter bestimmten Voraussetzungen bspw. für die Kombination mit Solarenergie, Wurzelschutz oder Maßnahmen zur Verbesserung der Tragfähigkeit infrage.
Die IFB Hamburg fördert freiwillige boden- und wandgebundene Fassadenbegrünungen. Auch Ausgaben für die Fertigstellungspflege können berücksichtigt werden.
Der einmalige Zuschuss beträgt auch hier bis zu 100.000 € je Gebäude beziehungsweise Bauwerk. Die tatsächliche Förderhöhe hängt von den anerkannten Ausgaben und der Art der Antragstellung ab.
Gebäudebegrünung PLUS richtet sich an besondere Begrünungsvorhaben an Dach und/oder Fassade. Dazu können Projekte gehören, die etwa zur Klimaanpassung oder Biodiversität beitragen oder einen gesellschaftlichen Mehrwert bieten.
Die Förderung beträgt 75 % bis 100 % der förderfähigen Ausgaben, höchstens 200.000 € je Bauwerk.
Die Förderung richtet sich unter anderem an Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Erbbauberechtigte von Hamburger Wohn- und Nichtwohngebäuden. Welche Förderquote gilt, hängt von der Art der Antragstellung ab.
Der Förderantrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt und bewilligt werden. Bereits der Abschluss entsprechender Lieferungs- oder Leistungsverträge kann als Vorhabenbeginn gelten.
Kontaktieren Sie uns, sprechen Sie mit uns über Ihr Vorhaben und sichern Sie sich die maximale Förderung.
