Brennstoffzellenheizungen stellen eine innovative Art der Raumbeheizung dar

Brennstoffzelle

Brennstoffzellenheizung

Brennstoffzellenheizungen verbinden eine effiziente Wärmeversorgung mit der gleichzeitigen Stromerzeugung und zählen zu den innovativen Heiztechnologien. Sie können den Energieverbrauch senken, CO2-Emissionen reduzieren und leisten einen Beitrag zu einer klimafreundlichen Energieversorgung.

Damit Sie staatliche Fördermittel optimal nutzen können, unterstützen Sie unsere Energieeffizienz-Experten von der technischen Planung über die Fördermittelberatung bis zur erfolgreichen Antragstellung.

Fördermittel – Brennstoffzelle

Eine Brennstoffzellenheizung erzeugt gleichzeitig Wärme und Strom nach dem Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK). Anders als klassische KWK-Anlagen arbeitet sie ohne Verbrennungsmotor und nutzt stattdessen eine elektrochemische Reaktion, die als "kalte Verbrennung" bezeichnet wird. Für diese Reaktion muss der Brennstoffzelle kontinuierlich Brennstoff (in Form von Wasserstoff) und ein Oxidationsmittel (Sauerstoff aus der Umgebungsluft) zugeführt werden. Bei dieser Reaktion entstehen Wasser, Strom und Wärme. Für einen förderfähigen Betrieb dürfen ausschließlich grüner Wasserstoff oder Biomethan eingesetzt werden. 

Der Einbau kann, abhängig von Gebäudeart und Förderprogramm, staatlich gefördert werden. Welche Förderung im Einzelfall möglich ist, richtet sich nach den jeweils geltenden Förderbedingungen. 

Was ist förderfähig?

Im Rahmen der BEG können Brennstoffzellenheizungen gefördert werden, sofern sie die geltenden technischen Mindestanforderungen erfüllen und die jeweiligen Förderbedingungen eingehalten werden.

Gefördert werden ausschließlich Brennstoffzellenheizungen, die

  • ausschließlich mit grünem oder blauem Wasserstoff oder Biomethan betrieben werden,
  • gleichzeitig Strom und Wärme für das Gebäude bereitstellen und
  • die geforderten Wirkungsgrade gemäß BEG erfüllen.

Neben der Brennstoffzellenheizung selbst können auch notwendige Umfeldmaßnahmen förderfähig sein, beispielsweise:

  • hydraulischer Abgleich
  • Pufferspeicher
  • Steuerungs- und Regelungstechnik
  • erforderliche Anpassungen an die Wärme- und Stromversorgung
  • notwendige Montage- und Anschlussarbeiten

Welche Maßnahmen im Einzelfall förderfähig sind, richtet sich nach den jeweils geltenden Förderbedingungen.


Förderhöhe

Die Förderung erfolgt im Gebäudebestand über die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM).
Die Zuschusshöhe setzt sich aus der Grundförderung sowie möglichen Bonusförderungen zusammen und richtet sich unter anderem nach:

  • der bestehenden Heizungsanlage
  • dem Kreis der Antragstellenden
  • den zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Förderbedingungen

Je nach persönlicher Situation können zusätzlich folgende Bonusförderungen berücksichtigt werden:

  • Klimageschwindigkeitsbonus
  • Einkommensbonus

Welche Förderung für Ihr Vorhaben möglich ist und welche Boni berücksichtigt werden können, prüfen wir gerne individuell.


Fördervoraussetzungen

Damit eine Brennstoffzellenheizung förderfähig ist, müssen verschiedene technische und formale Anforderungen erfüllt werden.

Hierzu gehören unter anderem:

  • Antragstellung vor Beginn der Maßnahme
  • Einhaltung der technischen Mindestanforderungen
  • Betrieb ausschließlich mit grünem Wasserstoff oder Biomethan
  • Einbindung in Wärme- und Stromversorgung des Gebäudes
  • fachgerechte Installation durch qualifiziertes Fachpersonal
  • Wartungsvertrag gemäß den geltenden Förderbedingungen

Eine sorgfältige Planung stellt sicher, dass die Brennstoffzellenheizung effizient arbeitet und sämtliche Fördervoraussetzungen erfüllt.


Brennstoffzellenheizung im Gebäudebestand

Der Einbau einer Brennstoffzellenheizung eignet sich insbesondere für bestehende Wohn- und Nichtwohngebäude, wenn gleichzeitig eine effiziente Wärme- und Stromversorgung angestrebt wird.

Erfolgt die Installation einer Brennstoffzellenheizung als Einzelmaßnahme im Gebäudebestand, wird sie über das BEG EM gefördert. Für Privatpersonen erfolgt die Antragstellung über das KfW-Programm 458, für Unternehmen über die Programme 459 und 522 sowie für kommunale Wohn- und Nichtwohngebäude über das Programm 422.

Im Rahmen einer Komplettsanierung zum Effizienzhaus oder Effizienzgebäude wird die Brennstoffzellenheizung über das jeweilige Förderung gemäß BEG WG oder BEG NWG bezuschusst.

Vor der Installation sollten die technischen Voraussetzungen sowie die Eignung des Gebäudes geprüft werden. Hierzu zählen unter anderem die Brennstoffversorgung, die Einbindung in das Heizsystem sowie die Wirtschaftlichkeit der Anlage.


Brennstoffzellenheizung im Neubau

Auch im Neubau können Brennstoffzellenheizungen zur energieeffizienten Wärme- und Stromversorgung eingesetzt werden.

Die Förderung erfolgt nicht als Einzelmaßnahme, sondern im Rahmen der Förderung Klimafreundlicher Neubau (KFN). Wohngebäude können über die KfW-Programme 297 und 298, kommunale Neubauten über die Programme 498 und 499 und Nichtwohngebäude über das Programm 299 gefördert werden. Brennstoffzellenheizungen können dazu beitragen, die energetischen Anforderungen eines klimafreundlichen Neubaus zu erfüllen.


Vorteile einer Brennstoffzellenheizung

Brennstoffzellenheizung verbinden eine effiziente Wärmeversorgung mit der gleichzeitigen Stromerzeugung. Dadurch können Energiekosten gesenkt und der Eigenverbrauch des erzeugten Stroms erhöht werden.

Zu den wichtigsten Vorteilen zählen:

  • gleichzeitige Erzeugung von Wärme und Strom
  • hoher Gesamtwirkungsgrad
  • geringer Verbrauch fossiler Energieträger
  • niedrige CO2-Emissionen
  • leiser Betrieb
  • effiziente Nutzung der eingesetzten Energie
  • attraktive Fördermöglichkeiten

Wichtiger Hinweis zur Förderung von Brennstoffzellenheizungen

Förderprogramme und technische Anforderungen können sich regelmäßig ändern. Die aktuellen Voraussetzungen, Förderbedingungen und Antragsmöglichkeiten sollten daher immer vor Beginn einer Maßnahme geprüft werden.
Maßgeblich sind die Informationen der zuständigen Förderstellen, insbesondere der KfW sowie der BEG.

Wir unterstützen Sie bei der Auswahl der passenden Brennstoffzellenheizung, prüfen die Fördermöglichkeiten und begleiten Sie von der ersten Beratung bis zur erfolgreichen Antragstellung. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch.

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