Für Solaranlagen auf dem Dach können Fördermittel in Anspruch genommen werden

Solarkollektoranlagen

Solarkollektoranlagen

Solarkollektoren nutzen die Energie der Sonne, um Wärme für die Warmwasserbereitung oder zur Unterstützung der Heizung bereitzustellen. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zur Reduzierung des Energieverbrauchs und können den Einsatz fossiler Energieträger deutlich verringern.

Sowohl im Neubau als auch bei der energetischen Sanierung von Bestandsgebäuden stellen Solarkollektoren eine effiziente Möglichkeit dar, erneuerbare Energien in die Wärmeversorgung zu integrieren.

Fördermittel – Solarkollektoranlagen

Solarkollektoren wandeln Sonnenenergie in nutzbare Wärme um und werden überwiegend für die Warmwasserbereitung oder zur Heizungsunterstützung eingesetzt. Je nach Anwendungsbereich können sie einen erheblichen Teil des jährlichen Wärmebedarfs decken und die Effizienz der gesamten Heizungsanlage verbessern.

Der Einbau einer Solarkollektoranlage kann im Gebäudebestand über die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) gefördert werden. Je nach Antragsteller und Gebäudeart erfolgt die Antragstellung über die zuständigen Förderprogramme der KfW.. 

Welche Solarkollektoranlagen werden gefördert?

Im Rahmen der BEG können verschiedene Solarkollektoranlagen gefördert werden. Voraussetzung ist, dass die Anlage die geltenden technischen Anforderungen erfüllt und die jeweiligen Förderbedingungen eingehalten werden.

Gefördert werden insbesondere Solarkollektoranlagen zur:

  • Warmwasserbereitung
  • Heizungsunterstützung
  • kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung

Neben der Solarkollektoranlage selbst können auch notwendige Umfeldmaßnahmen berücksichtigt werden, beispielsweise:

  • Solarregelung
  • Solarspeicher oder Pufferspeicher
  • Rohrleitungen und Wärmedämmung
  • hydraulischer Abgleich
  • notwendige Anpassungen an der Heizungsanlage
  • erforderliche Montage- und Anschlussarbeiten

Förderhöhe

Die Förderung erfolgt über die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM).

Die Zuschusshöhe setzt sich aus der Grundförderung sowie möglichen Bonusförderungen zusammen und richtet sich unter anderem nach:

  • der bestehenden Heizungsanlage
  • dem Kreis der Antragstellenden
  • den geltenden Förderbedingungen zum Zeitpunkt der Antragstellung

Je nach persönlicher Situation können zusätzlich der Klimageschwindigkeitsbonus sowie der Einkommensbonus berücksichtigt werden.

Welche Förderung für Ihr Vorhaben möglich ist, prüfen wir gerne individuell.


Fördervoraussetzungen

Damit eine Solarkollektoranlage gefördert werden kann, müssen verschiedene technische und formale Anforderungen erfüllt werden.

Hierzu gehören unter anderem:

  • Antragstellung vor Beginn der Maßnahme
  • Einhaltung der technischen Mindestanforderungen
  • fachgerechte Planung und Dimensionierung
  • Solar-Keymark-Zertifizierung der Kollektoren
  • hydraulischer Abgleich des Heizsystems
  • fachgerechte Installation durch qualifiziertes Fachpersonal
  • erforderliche Dokumentation für die Förderabwicklung

Eine sorgfältige Planung trägt dazu bei, dass die Solarkollektoranlage effizient arbeitet und alle Fördervoraussetzungen erfüllt werden.


Solarkollektoranlagen im Gebäudebestand

Im Gebäudebestand erfolgt die Förderung bei der Installation einer Solarkollektoranlage im Rahmen der BEG EM. Je nach Antragsteller erfolgt die Heizungsförderung über die entsprechenden KfW-Programme. Für Privatpersonen greift das KfW-Programm 458, für Unternehmen die Programme 459 oder 522 und für kommunale Wohn- und Nichtwohngebäude das Förderprogramm 422.
Bei einer Komplettsanierung wird die Solarkollektoranlage über die BEG WG für Effizienzhäuser bzw. über die BEG NWG für Effizienzgebäude gefördert.

Vor der Installation sollte geprüft werden, ob Dachfläche, Ausrichtung und bestehendes Heizsystem für einen wirtschaftlichen Betrieb geeignet sind.


Solarkollektoranlagen im Neubau

Auch im Neubau können Solarkollektoren einen wichtigen Beitrag zur Nutzung erneuerbarer Energien leisten. Sie unterstützen die Warmwasserbereitung oder Heizung und verbessern die energetische Gesamtbilanz des Neubaus.
Die Förderung erfolgt im Neubau nicht als Einzelmaßnahme, sondern im Rahmen der KfW-Förderung Klimafreundlicher Neubau (KFN). Wohngebäude können über die Programme 297 und 298, Nichtwohngebäude über über das Programm 299 sowie kommunale Wohn- und Nichtwohngebäude über die KfW-Programme 498 und 499 gefördert werden.
Solarkollektoranlagen können dazu beotragen, die energetischen Anforderungen eines klimafreundlichen Neubaus zu erfüllen.


Einsatzmöglichkeiten von Solarkollektoranlagen

Je nach Wärmebedarf und Gebäude kommen unterschiedliche Einsatzmöglichkeiten von Solarkollektoranlagen infrage.

Trinkwassererwärmung

Solarkollektoranlagen zur Trinkwassererwärmung decken einen großen Teil des Warmwasserbedarfs mit Sonnenenergie. Die Anlage besteht in der Regel aus Solarkollektoren, einer Solarregelung und einem Trinkwasserspeicher.

Insbesondere in den Sommermonaten kann der Warmwasserbedarf häufig nahezu vollständig durch Solarenergie gedeckt werden. Dadurch wird der eigentliche Wärmeerzeuger deutlich entlastet.

Vorteile

  • geringerer Energieverbrauch für die Warmwasserbereitung
  • niedrigere Betriebskosten
  • Nutzung erneuerbarer Energien
  • Entlastung der Heizungsanlage

Heizungsunterstützung

Neben der Warmwasserbereitung können Solarkollektoren auch die Raumheizung unterstützen. Hierfür wird die gewonnene Wärme in einem Pufferspeicher zwischengespeichert und anschließend dem Heizsystem zur Verfügung gestellt.

Besonders in den Übergangszeiten kann ein erheblicher Teil des Heizwärmebedarfs durch Solarenergie gedeckt werden.

Vorteile:

  • Unterstützung der Heizungsanlage
  • geringerer Verbrauch fossiler Energieträger
  • Reduzierung der Heizkosten
  • nachhaltige Wärmeversorgung

Wichtiger Hinweis zur Förderung für Solarkollektoranlagen

Förderprogramme und technische Anforderungen können sich regelmäßig ändern. Die aktuellen Voraussetzungen, Förderbedingungen und Antragsmöglichkeiten sollten daher immer vor Beginn einer Maßnahme geprüft werden. Maßgeblich sind die Informationen der zuständigen Förderstellen, insbesondere der KfW und der BEG.

Sie möchten wissen, welche Förderung für Ihre Solarkollektoranlage möglich ist? Wir prüfen Ihre individuellen Fördermöglichkeiten und begleiten Sie von der ersten Beratung bis zur erfolgreichen Antragstellung. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch.

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