Biomasseanlagen
Biomasseanlagen bieten eine nachhaltige Möglichkeit, Gebäude mit erneuerbaren Energien zu beheizen. Sie tragen dazu bei, den Verbrauch fossiler Brennstoffe zu reduzieren und leisten einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz.
Sowohl im Neubau als auch bei der Sanierung bestehender Wohn- und Nichtwohngebäude stehen für den Einbau attraktive staatliche Fördermittel zur Verfügung.
Biomasseanlagen erzeugen Wärme durch die Verbrennung nachwachsender Brennstoffe wie Holzpellets, Hackschnitzel oder Scheitholz. Sie kommen als zentrale Heizsysteme zum Einsatz und können sowohl die Raumheizung als auch die Warmwasserbereitung übernehmen. Der Einbau einer Biomasseheizung kann im Gebäudebestand über die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) gefördert werden. Im Rahmen einer Komplettsanierung zum Effizienzhaus oder zum Effizienzgebäude werden Biomasseheizungen über die BEG WG bzw. BEG NWG gefördert.
Im Neubau ist die Biomasseheizung Bestandteil der Förderung Klimafreundlicher Neubau (KFN).
Im Rahmen der BEG können verschiedene Biomasseheizungen gefördert werden. Voraussetzung ist, dass die Anlage die geltenden technischen Anforderungen erfüllt und die jeweiligen Förderbedingungen eingehalten werden.
Gefördert werden unter anderem:
Neben der Biomasseheizung selbst können auch notwendige Umfeldmaßnahmen berücksichtigt werden, beispielsweise:
Die Förderung erfolgt über die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM).
Die Zuschusshöhe setzt sich aus der Grundförderung sowie möglichen Bonusförderungen zusammen und richtet sich unter anderem nach:
Je nach persönlicher Situation können zusätzlich folgende Bonusförderungen berücksichtigt werden:
Welche Förderung für Ihr Vorhaben möglich ist, prüfen wir gerne individuell.
Damit eine Biomasseanlage gefördert werden kann, müssen verschiedene technische und formale Anforderungen erfüllt sein:
Hierzu gehören unter anderem:
Eine sorgfältige Planung stellt sicher, dass die Biomasseanlage effizient arbeitet und sämtliche Fördervoraussetzungen erfüllt.
Der Einbau einer Biomasseheizung eignet sich sowohl für bestehende Wohngebäude als auch, je nach Nutzung, für Nichtwohngebäude. Moderne Pellet-, Hackschnitzel- oder Scheitholzheizungen können bestehende fossile Heizsysteme ersetzen und einen hohen Anteil der Wärmeversorgung aus erneuerbaren Energien übernehmen.
Im Gebäudebestand erfolgt die Förderung bei einem Heizungstausch in der Regel über die BEG EM und die Antragstellung für Privatpersonen über das KfW-Programm 458, für Unternehmen über die Programme 459 oder 522 und für kommunale Wohn- und Nichtwohngebäude über das Förderprogramm 422.
Erfolgt der Einbau der Biomasseheizung im Rahmen einer Komplettsanierung zum Effizienzhaus, ist die Heizungsanlage Bestandteil der jeweiligen Effizienzhausförderung.
Vor der Installation sollte geprüft werden, ob ausreichend Platz für Brennstofflagerung, Fördertechnik und Pufferspeicher vorhanden ist und die technischen Voraussetzungen erfüllt werden.
Auch im Neubau können Biomasseanlagen einen wichtigen Beitrag zu einer nachhaltigen Wärmeversorgung leisten. Die Förderung erfolgt jedoch nicht als Einzelmaßnahme, sondern im Rahmen der Förderung Klimafreundlicher Neubau (KFN).
Wohngebäude können über die KfW-Programme 297 und 298, Nichtwohngebäude über das Programm 299 und kommunale Wohn- und Nichtwohngebäude über die Programme 498 und 499 gefördert werden. Biomasseanlagen tragen dazu bei, die energetischen Anforderungen eines klimafreundlichen Neubaus zu erfüllen und den Einsatz erneuerbarer Energien in der Wärmeversorgung sicherzustellen.
Je nach Wärmebedarf und Gebäude kommen unterschiedliche Biomasseheizungen zum Einsatz.
Pelletheizungen nutzen genormte Holzpellets als Brennstoff und arbeiten weitgehend automatisch. Sie eignen sich sowohl für Einfamilienhäuser als auch für größere Wohngebäude.
Hackschnitzelheizungen verwenden naturbelassene Holzhackschnitzel und eignen sich insbesondere für Gebäude mit hohem Wärmebedarf und ausreichend Lagerfläche.
Scheitholzvergaserkessel werden mit Stückholz betrieben und erreichen durch ihre Vergasungstechnik hohe Wirkungsgrade.
Förderprogramme und technische Anforderungen können sich regelmäßig ändern. Die aktuellen Voraussetzungen, Förderbedingungen und Antragsmöglichkeiten sollten daher immer vor Beginn einer Maßnahme geprüft werden. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Förderbedingungen der zuständigen Förderstellen, insbesondere der KfW sowie der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).
Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch.
Hier finden Sie Ihre Ansprechpartner
Wir haben Niederlassungen in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Hamburg, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern.