Seit dem 01. August 2016 werden Maßnahmen zur Optimierung von Heizungsanlagen mit bis zu 30% Zuschuss gefördert. Eine der förderfähigen Maßnahmen ist die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs.
Seit dem 22.07.2016 hat die KfW das Antragsverfahren für das Programm 430 (Zuschuss bis zu 15%) optimiert. Der Antrag wird komplett online gestellt, so dass Sie im Idealfall ohne Verzögerung mit der Durchführung der geplanten Sanierungsmaßnahme beginnen können. Je nach Vorhaben können Sie einen Zuschuss von 10 % oder 15 % bei der KfW beantragen. Welche Fördermittel für Ihr Vorhaben verfügbar sind und wie die Beantragung genau abläuft, schildern wir Ihnen gerne im Rahmen eines kostenlosen Beratungsgesprächs.
Zum 01.01.2016 ist die aktuelle Förderrichtlinie des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWI) „Energieberatung und Energieeffizienz-Netzwerke für Kommunen und gemeinnützige Organisationen“ in Kraft getreten.Ziel ist es, kommunale Einrichtungen sowie gemeinnützigen Organisationsformen eine Energieberatung möglich zu machen und wirtschaftlich sinnvolle Investitionen in die Energieeffizienz aufzuzeigen.