Nahwärmenetz Skala

Gebäude- und Wärmenetze

Gebäude- und Wärmenetze

Gebäudenetze und Wärmenetze ermöglichen die zentrale und effiziente Versorgung mehrere Gebäude mit Wärme. Durch den Einsatz erneuerbarer Energien und unvermeidbarer Abwärme leisten sie einen wichtigen Beitrag zu einer klimafreundlichen Wärmeversorgung und zur Steigerung der Energieeffizienz.

Für die Errichtung, Erweiterung oder den Umbau eines Gebäudenetzes sowie den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz stehen, abhängig von Gebäudeart und Förderprogramm, staatliche Fördermöglichkeiten zur Verfügung. Unsere Energieeffizienz-Experten unterstützen Sie bei der technischen Planung, der Auswahl der passenden Förderprogramms und der Beantragung der Fördermittel.

Fördermittel – Gebäude- und Wärmenetze

Gebäudenetze versorgen mindestens zwei und höchstens 16 Gebäude beziehungsweise bis zu 100 Wohneinheiten über eine gemeinsame Wärmeerzeugungsanlage. Wärmenetze dienen dagegen der leitungsgebundenen Wärmeversorgung einer größereen Anzahl von Gebäuden und werden beispielsweise als Nah- oder Fernwärmenetz betrieben. 

Die Errichtung, die Erweiterung, der Umbau sowie der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz können, je nach Gebäudeart und Vorhaben, staatlich gefördert werden. Welche Förderprogramme infrage kommen, richtet sich nach der jeweiligen Maßnahme und den geltenden Förderbedingungen. 

Welche Maßnahmen werden gefördert?

Wärmenetze sind eine zukunftsgerichtete Art der Energieversorgung

Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) können sowohl die Errichtung, Erweiterung und der Umbau von Gebäudenetzen als auch der Anschluss an Gebäude- und Wärmenetze gefördert werden, sofern die technischen Anforderungen erfüllt und die geltenden Förderbedingungen eingehalten werden.

Zu den förderfähigen Maßnahmen und Kosten zählen unter anderem:

  • Wärmeübergabestationen
  • Rohrleitungen und Wärmeverteilung
  • Wärmespeicher
  • Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik
  • Anschluss- und Montagearbeiten
  • erforderliche Umfelmaßnahmen
  • Planungsleistungen, soweit sie nach den geltenden Förderbedingungen förderfähig sind

Welche Maßnahmen und Kosten im Einzelfall berücksichtigt werden können, richtet sich nach den jeweils gültigen Förderbedingungen.


Förderhöhe

Die Förderung erfolgt im Gebäudebestand über die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM).

Die Zuschusshöhe richtet sich nach der Art der Maßnahme sowie den zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Förderbedingungen.

Welche Förderung für Ihr Vorhaben möglich ist, prüfen wir gerne individuell.


Fördervoraussetzungen

Damit Gebäude- oder Wärmenetze gefördert werden können, müssen verschiedene technische und formale Anforderungen erfüllt sein.

Hierzu gehören unter anderem:

  • Antragstellung vor Beginn der Maßnahm
  • Einhaltung der technischen Mindestanforderungen der BEG
  • ausreichend Anteil erneuerbarer Energien oder unvermeidbarer Abwärme gemäß den geltenden Förderbedingungen
  • fachgerechte Planung und Ausführung
  • messtechnische Erfassung der Energieverbräuche und Wärmemengen, sofern erforderlich
  • erforderliche Dokumentation für die Förderabwicklung

Eine sorgfältige Planung stellt sicher, dass das Gebäude- oder Wärmenetz effizient betrieben wird und sämtliche Fördervoraussetzungen erfüllt.


Gebäude- und Wärmenetze im Gebäudebestand

Im Gebäudebestand können sowohl die Errichtung, Erweiterung oder der Umbau eines Gebäudenetzes als auch der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz über die BEG EM gefördert werden.

Im Rahmen einer Komplettsanierung zum Effizienzhaus bzw. Effizienzgebäude sind Gebäude- und Wärmenetze Bestandteil der jeweiligen KfW-Förderung.

Die Errichtung, Erweiterung und der Umbau eines Gebäudenetzes werden über das BAFA gefördert. Der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz erfolgt im Rahmen der Heizungsförderung der KfW. Je nach Antragstellenden kommen das KfW-Programm 458 für Privatpersonen, die Förderprogramme 459 oder 522 für Unternehmen oder das KfW-Programm 422 für Kommunen in Betracht.

Vor der Umsetzung sollte geprüft werden, ob die technischen Voraussetzungen erfüllt sind und das geplante Netz den Anforderungen der akutellen Förderrichtlinien entspricht.


Gebäude- und Wärmenetze im Neubau

Im Neubau werden Gebäude- und Wärmenetze grundsätzlich nicht als eigenständige Einzelmaßnahme gefördert. Sie können jedoch Bestandteil der Förderung Klimafreundlicher Neubau (KFN) sein, sofern sie zur Erfüllung der energetischen Anforderungen eines förderfähigen Gesamtgebäudes beitragen.

Für Wohngebäude erfolgt die Förderung im Rahmen der KfW-Programme 297 und 298, für Nichtwohngebäude über das Programm 299 und für kommunale Wohn- und Nichtwohngebäude stehen die KfW-Programme 498 und 499 zur Verfügung.

Wichtiger Hinweis zur Förderung von Gebäude- und Wärmenetzen

Förderprogramme und technische Anforderungen können sich regelmäßig ändern. Die aktuellen Voraussetzungen, Förderbedingungen und Antragsmöglichkeiten sollten daher immer vor Beginn einer Maßnahme geprüft werden. Maßgeblich sind Informationen der zuständigen Förderstellen, insbesondere das BAFA, der KfW und der BEG.

Wir prüfen die Fördermöglichkeiten für Ihr Vorhaben, unterstützen Sie bei der technischen Fachplanung und begleiten Sie von der Antragstellung bis zur erfolgreichen Umsetzung. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch.

Das könnte Sie auch interessieren

Standorte in Ihrer Nähe

Hier finden Sie Ihre Ansprechpartner

Wir haben Niederlassungen in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Bremen, Hamburg, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern.