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Neue Förderbedingungen EEW

Neue Förderbedingungen für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) – Bode Planungsgesellschaft für Energieeffizienz informiert

Die Bode Planungsgesellschaft für Energieeffizienz mbH informiert darüber, dass ab dem 01.05.2023 die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) angepasst und erweitert wird. Diese Änderungen betreffen sowohl Erstanträge als auch Anträge, die auf Basis der bis zum 30.04.2023 geltenden Bedingungen abgelehnt wurden.

Fördermodul "Elektrifizierung von Kleinst- und kleinen Unternehmen" (Modul 6)

Eine der wichtigsten Änderungen betrifft das neue Fördermodul "Elektrifizierung von Kleinst- und kleinen Unternehmen" (Modul 6). Hier werden ab dem 01.05.2023 investive Maßnahmen zur Energieträgerumstellung auf Strom gefördert. Anlagen, die bislang mit Erdgas, Kohle, fossilem Öl oder ähnlichen Energieträgern betrieben wurden, können durch Neuanlagen ersetzt werden, die mit elektrischem Strom betrieben werden. Dadurch wird nicht nur die Umstellung auf erneuerbare Energien unterstützt, sondern auch der CO2-Ausstoß reduziert.

Neu: Geothermie als Fördergegenstand

Auch im Modul 2 gibt es eine wichtige Änderung: Ab dem 01.05.2023 wird die Geothermie als neuer Fördergegenstand aufgenommen. Unternehmen, die auf diese nachhaltige Form der Energiegewinnung setzen, können künftig von der EEW-Förderung profitieren.


Grafik über den CO2 Faktor

Neuer CO2-Faktor für Strom im Modul 4

Eine weitere wichtige Neuerung betrifft den CO2-Faktor für Strom bei einem Energieträgerwechsel. In Modul 4 wird künftig ein deutlich abgesenkter CO2-Faktor für Strom (bei Energieträgerwechsel) und der Anrechenbarkeit von erneuerbarem Strom aus PPAs angewandt. Das bedeutet, dass Unternehmen, die auf eine strombasierte Energieversorgung umsteigen, künftig einfacher gefördert werden können.

Auch der reine Energieträgerwechsel hin zu Strom wird zukünftig förderfähig sein.

Dabei ist es entscheidend, dass die CO2-Einsparungen im Einsparkonzept nachgewiesen werden.


Kleinst- und kleine Unternehmen können sich ebenfalls über Vorteile freuen:

Die Förderquoten für kleine Unternehmen werden erhöht. Künftig sind bis zu 65 % Förderquote (Modul 2) möglich. Außerdem wird der maximal mögliche Tilgungszuschussbetrag (Modul 4) angepasst. Für Kleinst- und kleine Unternehmen wird diese Begrenzung seit dem 01.05.2023 auf 1.200 Euro pro eingesparter Tonne CO2 angehoben (Modul 4).

Unterstützung bei der Umsetzung

Die Bode Planungsgesellschaft für Energieeffizienz mbH unterstützt Unternehmen bei der Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen und berät sie zu den neuen Förderbedingungen der EEW. Durch die Anpassungen und Erweiterungen können Unternehmen jetzt noch gezielter Maßnahmen ergreifen, um ihre Energieeffizienz zu steigern und Kosten zu sparen. Die Bode Planungsgesellschaft für Energieeffizienz mbH steht ihren Kunden dabei als kompetenter Partner zur Seite.

Energieberatung für Gewerbekunden bei Bode