Modernisierung von NWG
Steigende Energiekosten, gesetzliche Anforderungen des Hamburger Klimaschutzgesetzes und der Anspruch an zukunftssichere Immobilien stellen Eigentümer vor komplexe Herausforderungen. Als BODE Unternehmensgruppe begleiten wir Sie von unserem Hamburger Standort und vielen weiteren Standorten mit unserem Experten-Team aus Energieberatern und TGA-Planern. Wir sorgen dafür, dass Sie Ihr Nichtwohngebäude technisch optimal aufstellen und gleichzeitig das Maximum an Fördermitteln für Ihr Vorhaben sichern.
Das Zuschussprogramm Energetische Modernisierung von Nichtwohngebäuden der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) unterstützt Eigentümer bei der energetischen Sanierung der thermischen Gebäudehülle sowie bei Fachplanungen, Energieberatungen und Qualitätssicherungen. Ziel der modular aufgebauten Förderung ist es, den Primärenergiebedarf und die CO2-Emissionen im Hamburger Nichtwohngebäudebestand signifikant zu senken. Eigentümer profitieren dabei von attraktiven Zuschüssen von bis zu 300.000 € je Vorhaben.
Antragsberechtigt sind:
Die Förderung setzt sich aus modularen Bausteinen für Beratungsleistungen und investive Hüllflächenmaßnahmen zusammen:
Die Honorare für unsere Energieberatungs- und Sachverständigenleistungen werden anteilig bezuschusst. Der Fördersatz beträgt 45 % des Netto-Honorars und erhöht sich abhängig von der Unternehmensgröße:
| Gefördertes Modul | Maximaler Zuschuss je Gebäude | Was BODE für Sie übernimmt |
|---|---|---|
| Energieberatung und Erstellung der Energiebilanz | bis zu 11.000 € | Freiwillige oder verpflichtende Bilanzierung nach DIN V 18599 durch zertifizierte Energie-Effizienz-Experten. Auch unabhängig von Sanierungsmaßnahmen förderfähig. |
| Energetische Qualitätssicherung | bis zu 6.000 € | Unabhängige sachverständige Begleitung während der Planung, der Bauausführung und nach Fertigstellung. |
| Machbarkeitsstudie "Serielles Sanieren" | bis zu 50.000 € | Grundlagenermittlung sowie technische und rechtliche Machbarkeitsprüfung für serielle Sanierungskonzepte. Auch unabhängig von Baumaßnahmen förderfähig. |
Für die bauliche Umsetzung gewährt die IFB Hamburg feste Quadratmeter-Zuschüsse bezogen auf die sanierte Bauteilfläche:
Der Förderantrag muss zwingend vor Beginn der Maßnahme gestellt und bewilligt werden. Als Vorhabensbeginn gilt bereits der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (Auftragsvergabe) oder eine geleistete Zahlung.
Reine Planungsleistungen, die nicht Gegenstand der genannten Beratungsmodule sind, gelten nicht als förderschädlicher Maßnahmenbeginn.
Nutzen Sie die maximalen Zuschüsse der IFB Hamburg von bis zu 300.000 € für Ihre Immobilie. Ob Erstellung der Energiebilanz, baubegleitende Qualitätssicherung oder die vollständige Modernisierungsplanung – unser Team am Standort Hamburg und unseren anderen Standorten steht Ihnen zur Seite.
Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch.
