Modernisierung von NWG

Energetische Modernisierung von Nichtwohngebäuden in Hamburg

Steigende Energiekosten, gesetzliche Anforderungen des Hamburger Klimaschutzgesetzes und der Anspruch an zukunftssichere Immobilien stellen Eigentümer vor komplexe Herausforderungen. Als BODE Unternehmensgruppe begleiten wir Sie von unserem Hamburger Standort und vielen weiteren Standorten mit unserem Experten-Team aus Energieberatern und TGA-Planern. Wir sorgen dafür, dass Sie Ihr Nichtwohngebäude technisch optimal aufstellen und gleichzeitig das Maximum an Fördermitteln für Ihr Vorhaben sichern.

Fördermittel der Stadt Hamburg – Energetische Modernisierung von Nichtwohngebäuden

Das Zuschussprogramm Energetische Modernisierung von Nichtwohngebäuden der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) unterstützt Eigentümer bei der energetischen Sanierung der thermischen Gebäudehülle sowie bei Fachplanungen, Energieberatungen und Qualitätssicherungen. Ziel der modular aufgebauten Förderung ist es, den Primärenergiebedarf und die CO2-Emissionen im Hamburger Nichtwohngebäudebestand signifikant zu senken. Eigentümer profitieren dabei von attraktiven Zuschüssen von bis zu 300.000 € je Vorhaben. 

Ihre Vorteile mit BODE

Sanierung der Gebäudehülle eines Nichtwohngebäudes
  • Alles aus einer Hand: Interdisziplinäre Kompetenz aus zertifizierter Energieberatung und TGA-Fachplanung.
  • Maximale Förderschöpfung: Wir prüfen die modulare Kombinierbarkeit aller IFB-Zuschüsse sowie Schnittstellen zur Bundesförderung (BEG).
  • Zugelassene Sachverständige: Unsere gelisteten Energie-Effizienz-Experten übernehmen die geforderte Energiebilanzierung, Machbarkeitsstudien und die baubegleitende Qualitätssicherung.
  • Rechtssichere Abwicklung: Wir stellen sicher, dass alle Anträge vor Maßnahmenbeginn korrekt eingereicht werden, damit Ihre Förderansprüche gewahrt bleiben.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind:

  • Grundeigentümer sowie dinglich Verfügungsberechtigte (z. B. Erbbauberechtigte) von Nichtwohngebäuden in Hamburg.
  • Bei gemischt genutzten Immobilien: Gebäude mit bis zu 10 % Wohnflächenanteil können über diese Richtlinie mitgefördert werden.
  • Für Organisationen mit gemeinnützigen oder kirchlichen Zwecken gelten unter bestimmten Voraussetzungen begünstigte Förderkonditionen.

Förderfähige Module und Konditionen im Überblick

Die Förderung setzt sich aus modularen Bausteinen für Beratungsleistungen und investive Hüllflächenmaßnahmen zusammen:

Planungs-, Beratungs- und Begleitungsleistungen

Die Honorare für unsere Energieberatungs- und Sachverständigenleistungen werden anteilig bezuschusst. Der Fördersatz beträgt 45 % des Netto-Honorars und erhöht sich abhängig von der Unternehmensgröße:

  • Mittlere Unternehmen: 55 % (+10 Prozentpunkte)
  • Kleine Unternehmen: 65 % (+20 Prozentpunkte)
Gefördertes ModulMaximaler Zuschuss je GebäudeWas BODE für Sie übernimmt
Energieberatung und Erstellung der Energiebilanz bis zu 11.000 €Freiwillige oder verpflichtende Bilanzierung nach DIN V 18599 durch zertifizierte Energie-Effizienz-Experten. Auch unabhängig von Sanierungsmaßnahmen förderfähig.
Energetische Qualitätssicherungbis zu 6.000 €Unabhängige sachverständige Begleitung während der Planung, der Bauausführung und nach Fertigstellung.
Machbarkeitsstudie "Serielles Sanieren"bis zu 50.000 €Grundlagenermittlung sowie technische und rechtliche Machbarkeitsprüfung für serielle Sanierungskonzepte. Auch unabhängig von Baumaßnahmen förderfähig.

Bauliche Maßnahmen an der Gebäudehülle

Für die bauliche Umsetzung gewährt die IFB Hamburg feste Quadratmeter-Zuschüsse bezogen auf die sanierte Bauteilfläche:

  • Modul "Energetische Modernisierung der Gebäudehülle" (Basisförderung): Fester Zuschuss pro Quadratmeter sanierter Bauteilfläche für Teil- oder Komplettmodernisierungen der thermischen Hülle.
  • Bonus "Worst Performing Buildings": Für die Sanierung energetisch besonders schlechter Gebäude zu einem Effizienzgebäude 70 EE liegt der Fördersatz ca. 10 Prozentpunkte über der Basisförderung.
  • Bonus "Vorgefertigte Elemente": Für den Einsatz vorgefertigter Dach- oder Fassadenelemente erhöht sich die Förderung ebenfalls um ca. 10 Prozentpunkte gegenüber der Basisförderung.
  • Bonus "Nachhaltige Dämmstoffe": Zusätzlicher Zuschuss in Höhe von 18 € pro Quadratmeter Bauteilfläche bei Verwendung zertifizierter, klimaschonender Dämmstoffe.
  • Gesamthöchstgrenze: Bis zu 300.000 € Zuschuss je Förderfall.

Wichtiger Hinweis

Der Förderantrag muss zwingend vor Beginn der Maßnahme gestellt und bewilligt werden. Als Vorhabensbeginn gilt bereits der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (Auftragsvergabe) oder eine geleistete Zahlung.
Reine Planungsleistungen, die nicht Gegenstand der genannten Beratungsmodule sind, gelten nicht als förderschädlicher Maßnahmenbeginn.

Jetzt Förderpotenzial für Ihr Nichtwohngebäude prüfen lassen

Nutzen Sie die maximalen Zuschüsse der IFB Hamburg von bis zu 300.000 € für Ihre Immobilie. Ob Erstellung der Energiebilanz, baubegleitende Qualitätssicherung oder die vollständige Modernisierungsplanung – unser Team am Standort Hamburg und unseren anderen Standorten steht Ihnen zur Seite.
Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch.

Weitere Förderungen für Nichtwohngebäude

Ihre Ansprechpartner in Hamburg

Alexander Lückge Standortleiter Hamburg
Alexander Lückge B.Eng.
Standortleiter Hamburg