Lackierkabine

Fördermittel Lackierkabinen

Fördermittel für Lackierkabinen

Bei der Neuanschaffung oder Sanierung von Lackierkabinen können Unternehmen durch den Einsatz hocheffizienter Komponenten und eine optimierte Luft- und Wärmetechnik ihren Energieverbrauch deutlich senken. Über die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) stehen dafür nicht rückzahlbare Investitionszuschüsse zur Verfügung. Je nach Modul und Projektumfang sind für Einzelmaßnahmen Höchstbeträge von bis zu 300.000 € und für umfassende energie- und ressourcenbezogene Optimierungen von Anlagen und Prozessen Höchstbeträge von bis zu 20.000.000 € je Vorhaben möglich.

Fördermittel Prozesstechnik – Lackierkabinen

Lackierkabinen sind prozesstechnische Anlagen zur Oberflächenbeschichtung, in denen Luftführung, Absaugung, Filtration, Motorik und häufig auch Wärmerückgewinnung zusammenspielen. Im EEW-Kontext können sowohl Modul 1: Querschnittstechnologien für Einzelmaßnahmen an begleitenden Komponenten als auch Modul 4: Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen für umfassendere Systemoptimierungen genutzt werden. 

Warum sollte meine Lackierkabine saniert oder erneuert werden?

Ineffiziente Lackierkabinen verursachen durch veraltete Ventilatoren, ungeregelte Antriebe, schlechte Luftführung, unzureichende Dämmung oder fehlende Wärmerückgewinnung einen erhöhten Energieverbrauch und damit hohe Betriebskosten. Durch die Optimierung von Anlagenteilen oder die Neuinstallation einer veralteten Lackierkabine kann der Energieverbrauch deutlich reduziert werden.

Energie sparen und Förderung für Lackierkabinen sichern

Lackierkabine

Bei der Neuanschaffung oder Sanierung von Lackierkabinen kann durch den Einsatz hocheffizienter Komponenten und optimierter Lufttechnik nicht nur Energie gegenüber dem bisherigen System eingespart werden, sondern auch eine Verringerung der Treibhausgasemissionen erreicht werden. Über die EEW-Förderung können Unternehmen:

  • für Einzelmaßnahmen im Rahmen von Modul 1: Querschnittstechnologien einen Investitionszuschuss mit einem Höchstbetrag pro Vorhaben von bis zu 300.000 € erhalten,
  • für energie- und ressourcenbezogene Optimierungen im Rahmen von Modul 4: Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen Zuschüsse mit einem Höchstbetrag pro Vorhaben von bis zu 20.000.000 € erhalten.

Die genannten Höchstbeträge beziehen sich jeweils auf technisch und wirtschaftlich zusammenhängende Maßnahmen innerhalb eines Vorhabens, auch wenn diese auf mehrere Anträge verteilt werden.

Welche Lackierkabinen werden gefördert?

Gefördert wird in der Regel der Ersatz einer bestehenden Lackierkabine durch eine energieeffizientere neue Anlage. Gebrauchte Lackierkabinen sind nicht förderfähig. Entscheidend ist, dass die neue Anlage eine messbare Verbesserung der Energie- oder Ressourceneffizienz gegenüber dem Ist-Zustand erreicht.

Welche Komponenten der Lackierkabinen werden gefördert?

Typische Maßnahmen im Bereich Lackierkabinen, die je nach Modul förderfähig sein können sind unter anderem:

Modul 1: Querschnittstechnologien

  • Ventilatoren sowie deren Steuerungs- und Regelungstechnik
  • Einbau von Wärmerückgewinnungseinrichtungen in raumlufttechnischen Anlagen
  • Anpassung und Optimierung der Anlagenperipherie, z.B. Lüftungskanäle, Lüftungsklappen und Filter
  • Dämmung bisher nicht oder unzureichend gedämmter Anlagenteile
  • elektrische Motoren und Antriebe
  • Frequenzumrichter zur bedarfsabhängigen Regelung der Drehzahl von Elektromotoren

Modul 4: Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen

  • hocheffiziente Ventilatoren
  • hocheffiziente Elektromotoren und Elektroantriebe
  • Wärmerückgewinnung und Abwärmenutzung im Gesamtprozess
  • Systemoptimierung der Lackierkabine und ihrer Peripherie

Welche konkrete Maßnahme wie gefördert wird, hängt von der Modulwahl, der technischen Auslegung, dem nachzuweisenden Energieeinsparpotenzial und den jeweils gültigen Förderbedingungen ab.

Welche Förderhöhe ist möglich?

Die konkrete Förderhöhe ergibt sich individuell aus Investitionsvolumen, Unternehmensgröße, Maßnahmentyp und gewähltem Modul.
Für Modul 1: Querschnittstechnologien sind Zuschüsse mit einem Höchstbetrag von bis zu 300.000 € pro Vorhaben möglich. Für Modul 4: Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen sind Zuschüsse mit einem Höchstbetrag von bis zu 20.000.000 € pro Vorhaben möglich.

Die jeweils aktuellen Detailbedingungen sollten für ein konkretes Projekt direkt in den gültigen Programmunterlagen geprüft werden.

Wie läuft die Beantragung ab?

Ein Ablauf zur Fördermittelbeantragung

Nach einem Vorgespräch zur Bestimmung der Förderfähigkeit der geplanten Maßnahme wird die technische und wirtschaftliche Einordnung vorgenommen. Anschließend werden die erforderlichen technischen Daten und Berechnungen zur Energieeinsparung bzw. zum Einsparkonzept erstellt, die Unterlagen zusammengestellt und der Förderantrag fristgerecht vor Vorhabensbeginn eingereicht. Wir sorgen als Schnittstelle zwischen Ihnen und der Behörde für den reibungslosen Ablauf des Antragsverfahrens. Ihr Tagesgeschäft wird nicht gestört!

Was muss ich beachten?

Hinweishand Piktogramm

Für die Förderung gilt auch bei Lackierkabinen: erst beantragen, dann umsetzen. Förderfähig sind in der Regel Neu- und Ersatzinvestitionen in die oben genannten Anlagenteile, sofern sie die technischen Mindestanforderungen erfüllen und eine relevante Energieeinsparung nachweisen.

Außerdem sind unter anderem folgende Punkte zu beachten:

  • Für Einzelmaßnahmen im Rahmen von Modul 1 gilt ein Mindestinvestitionsvolumen von 2.000 € netto.
  • Für Modul 4 ist in der Regel ein Energieeinsparkonzept erforderlich. Außerdem müssen die wirtschaftlichen und technischen Fördervoraussetzungen erfüllt sein.
  • Die Maßnahme muss eine messbare Energieeinsparung und/oder Ressourceneffizienzsteigerung erbringen, dies ist im Antrag fachlich nachzuweisen.

Die genaue Ausgestaltung der Anforderungen richtet sich nach den jeweils gültigen Richtlinien und Merkblättern des Förderprogramms und kann sich im Zeitverlauf ändern.

Ihre Vorteile in der Zusammenarbeit mit BODE

  • Förderabschätzung und Prüfung der Förderfähigkeit Ihrer Lackierkabinen-Maßnahme
  • Übernahme der Antragstellung und Begleitung des gesamten Förderprozesses
  • Unterstützung bei Planung, Umsetzung und Verwendungsnachweis

Förderfähigkeit jetzt prüfen lassen

Lassen Sie Ihre geplante Optimierung oder Neuanschaffung von Lackierkabinen frühzeitig auf Förderfähigkeit prüfen, bevor Investitionsentscheidungen getroffen werden. So schaffen Sie Klarheit über das passende Fördermodul, die notwendigen technischen Nachweise und die nächsten Schritte im Antragsprozess. Wir unterstützen Sie bei der technischen Einordnung, der Erstellung der erforderlichen Nachweise und der Antragstellung. Dadurch vermeiden Sie unnötige Planungs- und Investitionsrisiken und sichern sich die Chance auf eine passende Förderung. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch.

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