Fördermittel Lackierkabinen
Bei der Neuanschaffung oder Sanierung von Lackierkabinen können Unternehmen durch den Einsatz hocheffizienter Komponenten und eine optimierte Luft- und Wärmetechnik ihren Energieverbrauch deutlich senken. Über die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) stehen dafür nicht rückzahlbare Investitionszuschüsse zur Verfügung. Je nach Modul und Projektumfang sind für Einzelmaßnahmen Höchstbeträge von bis zu 300.000 € und für umfassende energie- und ressourcenbezogene Optimierungen von Anlagen und Prozessen Höchstbeträge von bis zu 20.000.000 € je Vorhaben möglich.
Lackierkabinen sind prozesstechnische Anlagen zur Oberflächenbeschichtung, in denen Luftführung, Absaugung, Filtration, Motorik und häufig auch Wärmerückgewinnung zusammenspielen. Im EEW-Kontext können sowohl Modul 1: Querschnittstechnologien für Einzelmaßnahmen an begleitenden Komponenten als auch Modul 4: Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen für umfassendere Systemoptimierungen genutzt werden.
Ineffiziente Lackierkabinen verursachen durch veraltete Ventilatoren, ungeregelte Antriebe, schlechte Luftführung, unzureichende Dämmung oder fehlende Wärmerückgewinnung einen erhöhten Energieverbrauch und damit hohe Betriebskosten. Durch die Optimierung von Anlagenteilen oder die Neuinstallation einer veralteten Lackierkabine kann der Energieverbrauch deutlich reduziert werden.
Bei der Neuanschaffung oder Sanierung von Lackierkabinen kann durch den Einsatz hocheffizienter Komponenten und optimierter Lufttechnik nicht nur Energie gegenüber dem bisherigen System eingespart werden, sondern auch eine Verringerung der Treibhausgasemissionen erreicht werden. Über die EEW-Förderung können Unternehmen:
Die genannten Höchstbeträge beziehen sich jeweils auf technisch und wirtschaftlich zusammenhängende Maßnahmen innerhalb eines Vorhabens, auch wenn diese auf mehrere Anträge verteilt werden.
Gefördert wird in der Regel der Ersatz einer bestehenden Lackierkabine durch eine energieeffizientere neue Anlage. Gebrauchte Lackierkabinen sind nicht förderfähig. Entscheidend ist, dass die neue Anlage eine messbare Verbesserung der Energie- oder Ressourceneffizienz gegenüber dem Ist-Zustand erreicht.
Typische Maßnahmen im Bereich Lackierkabinen, die je nach Modul förderfähig sein können sind unter anderem:
Welche konkrete Maßnahme wie gefördert wird, hängt von der Modulwahl, der technischen Auslegung, dem nachzuweisenden Energieeinsparpotenzial und den jeweils gültigen Förderbedingungen ab.
Die konkrete Förderhöhe ergibt sich individuell aus Investitionsvolumen, Unternehmensgröße, Maßnahmentyp und gewähltem Modul.
Für Modul 1: Querschnittstechnologien sind Zuschüsse mit einem Höchstbetrag von bis zu 300.000 € pro Vorhaben möglich. Für Modul 4: Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen sind Zuschüsse mit einem Höchstbetrag von bis zu 20.000.000 € pro Vorhaben möglich.
Die jeweils aktuellen Detailbedingungen sollten für ein konkretes Projekt direkt in den gültigen Programmunterlagen geprüft werden.
Nach einem Vorgespräch zur Bestimmung der Förderfähigkeit der geplanten Maßnahme wird die technische und wirtschaftliche Einordnung vorgenommen. Anschließend werden die erforderlichen technischen Daten und Berechnungen zur Energieeinsparung bzw. zum Einsparkonzept erstellt, die Unterlagen zusammengestellt und der Förderantrag fristgerecht vor Vorhabensbeginn eingereicht. Wir sorgen als Schnittstelle zwischen Ihnen und der Behörde für den reibungslosen Ablauf des Antragsverfahrens. Ihr Tagesgeschäft wird nicht gestört!
Für die Förderung gilt auch bei Lackierkabinen: erst beantragen, dann umsetzen. Förderfähig sind in der Regel Neu- und Ersatzinvestitionen in die oben genannten Anlagenteile, sofern sie die technischen Mindestanforderungen erfüllen und eine relevante Energieeinsparung nachweisen.
Außerdem sind unter anderem folgende Punkte zu beachten:
Die genaue Ausgestaltung der Anforderungen richtet sich nach den jeweils gültigen Richtlinien und Merkblättern des Förderprogramms und kann sich im Zeitverlauf ändern.
Lassen Sie Ihre geplante Optimierung oder Neuanschaffung von Lackierkabinen frühzeitig auf Förderfähigkeit prüfen, bevor Investitionsentscheidungen getroffen werden. So schaffen Sie Klarheit über das passende Fördermodul, die notwendigen technischen Nachweise und die nächsten Schritte im Antragsprozess. Wir unterstützen Sie bei der technischen Einordnung, der Erstellung der erforderlichen Nachweise und der Antragstellung. Dadurch vermeiden Sie unnötige Planungs- und Investitionsrisiken und sichern sich die Chance auf eine passende Förderung. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch.
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