Dämmstoffe für Anlagen auf einem Regal

Fördermittel Anlagendämmung

Fördermittel für die Dämmung industrieller Anlagen und Anlagenteile

Bei der Dämmung industrieller Anlagen und Anlagenteile lassen sich durch geeignete Dämmstoffe und fachgerechte Ausführung erhebliche Energieverluste reduzieren. Dadurch sinken Wärmeverluste und Energiekosten deutlich, insbesondere bei Rohrleitungen, Behältern, Armaturen und anderen wärmeführenden Komponenten. Gleichzeitig werden CO2-Emissionen gesenkt und die Anlagensicherheit erhöht, etwa durch niedrigere Oberflächentemperaturen und stabilere Prozessbedingungen.

Fördermittel Prozesstechnik – Dämmung industrieller Anlagen

Die Dämmung von Anlagen und Anlagenteilen verringert Wärmeverluste und damit den Energiebedarf einer Anlage. Dies kann durch nachträgliche Dämmung bislang ungedämmter Bauteile erfolgen oder durch den Austausch und die Ertüchtigung vorhandener, unzureichender Dämmung. Förderrechtlich fällt die Wärmedämmung industrieller Bestandsanlagen in der Regel unter die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW), insbesondere unter Modul 1: Querschnittstechnologien für Dämmmaßnahmen an Bestandsanlagen und unter Modul 4: Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen für umfangreichere Projekte. 

Energie sparen und Förderung sichern

Anlagendämmung

Durch die fachgerechte Dämmung oder Erneuerung der Dämmung von Anlagen und Anlagenteilen können gegenüber ungedämmten oder schlecht gedämmten Systemen erhebliche Energieeinsparungen erzielt werden. Das reduziert nicht nur den Energieverbrauch, sondern senkt auch die Betriebskosten und mindert Treibhausgasemissionen.

Die Investition in hocheffiziente Dämmkonzepte kann über die EEW mit nicht zurückzahlbaren Investitionszuschüssen unterstützt werden. Für Modul 1 liegt der maximal mögliche Zuschuss aktuell bei bis zu 200.000 € pro Unternehmen für technisch, wirtschaftlich und administrativ zusammenhängende Maßnahmen. Im Modul 4 sind deutlich höhere Fördervolumina möglich.

Wie können die Fördermittel beantragt werden?

Voraussetzung für eine Antragstellung ist in der Regel, dass Ihr Unternehmen als förderberechtigtes Unternehmen auftritt und die üblichen Unternehmensnachweise vorliegen, etwa eine Gewerbeanmeldung oder ein Handelsregisterauszug.

Wesentlich ist: Die Fördermittel müssen vor der Auftragsvergabe bzw. vor Vorhabensbeginn beantragt werden. Nachträglich gestellte Anträge sind in der Regel nicht förderfähig.

Wir übernehmen für Sie die Antragstellung und prüfen Ihren Fall individuell.

Welche Komponenten der Anlagendämmung werden gefördert?

Modul 1: QuerschnittstechnologienModul 4: Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen1
Austausch und Ertüchtigung vorhandener Dämmsysteme an industriellen Anlagen und AnlagenteilenDämmmaßnahmen als Teil einer umfassenden Optimierung von Anlagen und Prozessen
Dämmung bislang ungedämmter Anlagenteile, z. B. Rohrleitungen, Behälter, Flansche, Ventile, Armaturen etc.Kombination von Dämmung mit weiteren Effizienzmaßnahmen, z. B. Abwärmenutzung, Anlagenerneuerung oder Regelungsoptimierung
Dämmmaßnahmen gemäß den technischen Vorgaben der EEW-MerkblätterDämmung im Rahmen einer systemischen Prozessoptimierung, sofern Bestandteil des Gesamtprojekts
Installations- und Montagekosten im Zusammenhang mit der DämmungPlanungs- und Konzeptleistungen zur Einbindung der Dämmung in das Gesamtprojekt, sofern förderfähig

1Erstellung eines Energieeinsparkonzepts erforderlich

Welche Förderhöhe ist möglich?

Für Dämmmaßnahmen an Bestandsanlagen im Modul 1 können bis zu 200.000 € Zuschuss pro Vorhaben bzw. pro Unternehmen für technisch, wirtschaftlich und administrativ zusammenhängende Maßnahmen gewährt werden. Im Modul 4 sind deutlich höhere Fördervolumina möglich.

Die tatsächliche Förderhöhe ergibt sich aus Investitionssumme, Förderlogik des jeweiligen Moduls und der Unternehmensgröße. Für Modul 1 gilt eine Mindestinvestition von 2.000 € netto pro Maßnahme.

Was muss man beachten?

Hinweishand Piktogramm

Erst beantragen, dann umsetzen. Nur Maßnahmen, die vor Vorhabensbeginn beantragt werden, sind förderfähig. Neu- und Ersatzinvestitionen der genannten Dämmmaßnahmen werden bezuschusst, sofern sie die jeweiligen technischen Kriterien erfüllen. Art und Höhe der Förderung setzen sich individuell aus Modulwahl, Unternehmensgröße und Projektumfang zusammen.

Für eine Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen ist in vielen Fällen ein Energieeinsparkonzept vorzulegen. Für bestimmte Varianten gelten zusätzlich wirtschaftliche Anforderungen.

Wie gestaltet sich der Ablauf einer Beantragung?

Nach einem Vorgespräch zur Bestimmung der Förderfähigkeit Ihrer Maßnahme übernehmen unsere Berater die Antragstellung und die Abwicklung der Förderung. Sie sorgen als Schnittstelle zwischen Ihnen und der Behörde für den reibungslosen Ablauf des Antragsverfahrens. Ihr Tagesgeschäft wird nicht gestört!

Ihre Vorteile mit BODE

  • Übernahme der Antragstellung und Fördermittelabwicklung
  • Prüfung der Förderfähigkeit Ihrer Dämmmaßnahmen und Auswahl des passenden Moduls
  • Unterstützung bei der Erstellung von Einsparkonzepten und technischen Nachweisen
  • Begleitung durch den gesamten Förderprozess

Jetzt Förderfähigkeit prüfen lassen!

Wir prüfen für Sie, ob Ihre Dämmmaßnahme über die passenden EEW-Module förderfähig sind, erstellen bei Bedarf das erforderliche Energiekonzept und übernehmen die Antragstellung vor Vorhabensbeginn, damit Sie die Förderung sauber und ohne Umwege nutzen können. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch.

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