Kompressoren und Druckluft
Bei der Neuanschaffung oder dem Ersatz von Kompressoren und Druckluftanlagen können durch den Einsatz hocheffizienter Komponenten erhebliche Energieeinsparungen gegenüber konventionellen Systemen erzielt werden. Die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) unterstützt solche Investitionen mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen, abhängig von Modulwahl und Projektumfang.
Hocheffiziente Kompressoren, Drucklufterzeuger und deren Peripherie gelten im EEW-Programm als Querschnittstechnologien und können im Rahmen der EEW-Zuschussvariante gefördert werden. Für Unternehmen in Deutschland steht die Förderung insbesondere über Modul 1: Querschnittstechnologien und Modul 4: Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen zur Verfügung. Konkrete Fördersätze variieren je nach Unternehmensgröße, Modul und Maßnahme.
Nein. Modul 1 ist nur für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geöffnet und eignet sich für den Ersatz ineffizienter Bestandsanlagen durch hocheffiziente Querschnittstechnologien. Modul 4 richtet sich neben KMU auch an große Unternehmen und fördert umfassendere Energie- und Ressourceneffizienzmaßnahmen in Anlagen und Prozessen. Je nach Variante sind dafür zusätzliche technische Nachweise oder Einsparkonzepte erforderlich. Entscheidend ist in beiden Fällen, dass der Antrag vor der Beauftragung gestellt wird und die Maßnahme die jeweiligen Fördervoraussetzungen erfüllt.
Die Investition in hocheffiziente Druckluftsysteme reduziert den Strombedarf der Drucklufterzeugung und damit Energiekosten und CO2-Emissionen im Betrieb. Über die EEW-Förderung können Unternehmen
Die genannten Höchstbeträge beziehen sich auf technisch und wirtschaftlich zusammenhängende Maßnahmen innerhalb eines Vorhabens, auch wenn diese auf mehrere Anträge verteilt werden.
Typische Maßnahmen im Bereich Kompressoren und Druckluft, die je nach Modul förderfähig sein können, sind u.a.:
Welche konkrete Maßnahme wie gefördert wird, hängt von Modulwahl, technischer Auslegung und der nachzuweisenden Energie- bzw. Ressourceneinsparung ab.
Grundlegende Fördervoraussetzungen laut EEW-Programminformationen sind u.a.:
Nach einem Vorgespräch zur Bestimmung der Förderfähigkeit Ihrer Maßnahme übernehmen unsere Berater die Antragstellung und Abwicklung zur Akquirierung der Fördermittel. Sie sorgen als Schnittstelle zwischen Ihnen und der Behörde für den reibungslosen Ablauf des Antragsverfahrens. Ihr Tagesgeschäft wird nicht gestört!
Lassen Sie Ihre geplante Maßnahme frühzeitig auf Förderfähigkeit prüfen, bevor Investitionsentscheidungen getroffen werden. So schaffen Sie Klarheit über das passende Fördermodul, die notwendigen Nachweise und die nächsten Schritte im Antragsprozess. Wir unterstützen Sie bei der technischen Einordnung und der Antragstellung. Dadurch vermeiden Sie unnötige Planungs- und Investitionsrisiken und sichern sich die Chance auf eine passende Förderung. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch.
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