Fördermittel Absauganlagen
Bei der Neuanschaffung oder Sanierung von Absauganlagen oder Schweißrauchabsaugungen lassen sich durch hocheffiziente Komponenten Energieverbrauch, Betriebskosten und Emissionen senken. Für Unternehmen kann sich die Investition dadurch sowohl technisch als auch wirtschaftlich lohnen, insbesondere wenn ältere oder ineffiziente Anlagenteile ersetzt werden.
Absauganlagen sind technische Anlagen, die belastete Luft, Rauch, Staub, Dämpfe oder andere Partikel aus Arbeits- und Produktionsbereichen erfassen und abführen. Sie werden eingesetzt, um Arbeitsplätze, Prozesse und Luftqualität zu verbessern. Bei veralteten oder ineffizienten Anlagen kann eine Sanierung helfen, den Energiebedarf zu senken.
Die Förderung erfolgt über die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) des BAFA. Je nach Maßnahme kommen dabei insbesondere Modul 1: Querschnittstechnologien oder Modul 4: Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen in Betracht.
Für einzelne hocheffiziente Komponenten, etwa Ventilatoren, Motoren oder Frequenzumrichter, ist in der Regel Modul 1 relevant. Wenn die Absauganlage als Teil einer umfassenden Optimierung von Anlage oder Prozess betrachtet wird, kann Modul 4 passen.
Bei der Neuanschaffung oder Sanierung von Absauganlagen kann der Einsatz hocheffizienter Komponenten den Energieverbrauch gegenüber ineffizienteren Systemen deutlich reduzieren. Förderfähig sind insbesondere Investitionen, die nachweislich zu einer besseren Energieeffizienz führen, etwa durch bedarfsabhängige Regelung, effizientere Ventilatoren oder optimierte Anlagentechnik.
Über die EEW Förderung können Unternehmen nicht rückzahlbare Investitionszuschüsse beantragen. Die genaue Förderhöhe hängt davon ab, ob die Maßnahme unter Modul 1 oder Modul 4 fällt und wie das Unternehmen förderrechtlich eingeordet wird.
| Querschnittstechnologien | Energetische Optimierung von Anlagen und Prozessen1 |
|---|---|
| Hocheffiziente Ventilatoren | Ventilatoren und Elektromotoren |
| Ventilatoren und Elektromotoren gemäß BAFA-Merkblatt | Steuerungs- und Regelungstechnik inkl. Sensorik |
| Frequenzumrichter zur bedarfsabhängigen Regelung | Anlagenperipherie (Lüftungskanäle, Lüftungsklappen, Filter) |
| Wärmeübertrager zur Wärmerückgewinnung in raumlufttechnischen Anlagen | Wärmerückgewinnung und Wärmeverteilung bis zur Übergabe inkl. Pumpen und Wärmespeicher |
| Dämmung von Anlagenteilen, wenn als Dämmung beantragt | Dämmung von Anlagenteilen, wenn als Dämmung beantragt |
1Erstellung eines Energieeinsparkonzepts erforderlich
Je nach Maßnahme, Modul und Unternehmensgröße sind unterschiedliche Förderhöhen möglich. Für Modul 1 ist eine maximale Fördersumme von 200.000 € pro Vorhaben möglich. Für umfassende Optimierungen in Modul 4 sind deutlich höhere Fördervolumina möglich. Die genaue Obergrenze richtet sich nach den jeweils gültigen BAFA-Vorgaben.
Es gilt: erst beantragen, dann umsetzen. Förderfähig sind nur Maßnahmen, die vor Vorhabensbeginn korrekt beantragt werden. Nachträgliche Anträge sind grundsätzlich nicht förderfähig.
Welche Investitionen im Einzelfall anerkannt werden, hängt von der technischen Ausrüstung, dem gewählten Modul und der Unternehmensgröße ab. Für Modul 1 gilt zudem eine Mindestinvestition von 2.000 € netto. Für weitergehende Prozessoptimierungen kann ein Einsparkonzept erforderlich sein.
Nach einem Vorgespräch zur Förderfähigkeit der Maßnahme übernehmen unsere Berater die Antragstellung und Abwicklung der Förderung. Sie begleiten den Prozess als Schnittstelle zwischen Ihnen und der Behörde, damit das Tagesgeschäft möglichst nicht gestört wird. So wird aus der Förderprüfung ein strukturierter Ablauf, bei dem technische Eignung, Fördermodul und Antragstellung sauber aufeinander abgestimmt werden.
Wir prüfen für Sie, ob Ihre Absauganlage über die entsprechenden Module förderfähig ist, erstellen bei Bedarf das Energiekonzept und übernehmen die Antragstellung vor Vorhabensbeginn, damit Sie die Förderung sauber und ohne Umwege nutzen können.
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