Mehrfamilienhaus

Modernisierung von Mietwohnungen in Hamburg – Förderweg 1 + 2

Modernisieren Sie Ihren Wohnungsbestand ganzheitlich, steigern Sie die Wohnqualität und sichern Sie sich zinsvergünstigte Förderdarlehen kombiniert mit laufenden Monatszuschüssen und attraktiven Einmalzuschüssen der IFB Hamburg. Als fachübergreifendes Ingenieur- und Planungsbüro begleitet die BODE Unternehmensgruppe Sie von der ersten Bestandsanalyse über das geforderte Gesamtkonzept bis zur erfolgreichen Auszahlung der Fördermittel. Mit unserer Präsenz an unserem Standort in Hamburg gewährleisten wir höchste Termin-, Planungs- und Förderrechtssicherheit für Ihr Projekt.

Fördermittel der Stadt Hamburg – Modernisierung von Mietwohnungen (B) 1. + 2. (C)

Die Förderprogramme Modernisierung von Mietwohnungen (B) – 1. Förderweg und Modernisierung von Mietwohnungen (C) – 2. Förderweg der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) unterstützen Eigentümer und Erbbauberechtigte bei umfangreichen Sanierungs- und Umbaumaßnahmen im geförderten Mietwohnungsbau. Gefördert werden energetische Modernisierungen, Ausstattungsverbesserungen, barrierefreie Umbauten, Aufzugsanlagen sowie Wohnraumerweiterungen durch Dachgeschossausbauten und Aufstockungen. Das modulare Fördermodell bietet zinsvergünstigte Darlehen mit laufenden Zuschüssen, ergänzt durch nicht rückzahlbare Baukostenzuschüsse.

Zielgruppe: An wen richten sich die Förderwege Mod. B und Mod. C?

Die Förderung richtet sich an Investierende und Bestandhalter auf dem Hamburger Wohnungsmarkt:

  • Private Vermieter sowie Immobilieneigentümer
  • Wohnungsbaugesellschaften und Wohnungsbaugenossenschaften
  • Erbbauberechtigte

Fördervoraussetzungen an das Gebäude

  • Mietwohngebäude in Hamburg mit mindestens 3 Wohneinheiten
  • Die ursprüngliche Baugenehmigung des Gebäudes muss älter als 20 Jahre sein
  • Modernisierungsquote: Bei Grundriss- oder Ausstattungsverbesserungen müssen mindestens 51 % der Wohnungen im Gebäude modernisiert werden
  • Energetischer Mindeststandard: Wird keine energetische Modernisierung beantragt, muss ein Endenergiebedarf im Bestand von ≤ 120 kwh/m2a nachgewiesen werden

Das Fördermodell: Fördersegmente, Darlehen und laufende Zuschüsse

Innerhalb der Förderprogramme Mod. B und Mod. C richtet sich die Höhe des Förderdarlehens und des monatlichen Zuschusses nach dem gewählten Maßnahmenumfang – eingeteilt in die Fördersegmente I, II und III:

FörderkriteriumFördersegment IFördersegment IIFördersegment III
Voraussetzung / MaßnahmenumfangGenau 1 Grundmodul (z.B. nur energetische Sanierung)Mindestens 2 Grundmodule (z.B. Dämmung + Aufzug)Grundmodul Wohnraumerweiterung (z.B. Dachausbau / Aufstockung)
Max. Förderdarlehen1.000 €/m2 Wohnfläche1.500 €/m2 Wohnfläche2.000 €/m2 Wohnfläche
Darlehenszins1,25 % p.a. (Mod. B) / 1,40 % p.a. (Mod. C)
Laufender monatlicher Zuschuss: Mod. B (1. Förderweg)2 €/m2 Wohnfläche2 €/m2 Wohnfläche5 €/m2 Wohnfläche
Laufender monatlicher Zuschuss: Mod. C (2. Förderweg)entfälltentfällt3 €/m2 Wohnfläche
Mietpreis- und Belegungsbindung10 oder 20 Jahre10 oder 20 Jahre30 Jahre

Zusätzliche Einmalzuschüsse für Grund- und Ergänzungsmodule

Ergänzend zum Förderdarlehen und den laufenden Monatszuschüssen gewährt die IFB Hamburg direkte, nicht rückzahlbare Baukostenzuschüsse:

1. Grundmodul: Energetische Modernisierung (Einmalzuschuss je m2 Wohnfläche)

Energetische Effizienzstufe1. Förderweg (Mod. B)2. Förderweg (Mod. C)
Stufe 1: Endenergie ≤ 90 kwh/m2a299 €/m2247 €/m2
Stufe 2: Endenergie ≤ 75 kwh/m2a350 €/m2288 €/m2
Stufe 3: IFB-Effizienzhaus-70 im Bestand412 €/m2340 €/m2
Stufe 4: IFB-Effizienzhaus-55 im Bestand505 €/m2402 €/m2
Stufe 5: IFB-Effizienzhaus-40 im Bestand577 €/m2484 €/m2

2. Grundmodule: Aufzüge und Barrierefreier Umbau

  • Aufzugsanlagen (Neubau / Nachrüstung):
    • 1. bis 3. Geschoss: 34.700 € (Mod. B) / 27.750 € (Mod. C) je Geschoss
    • Alle weiteren Geschosse: 8.750 € (Mod. B) / 6.960 € (Mod. C) je Geschoss
    • Modernisierung bestehender Aufzugsanlagen: 5.230 € (Mod. B) / 4.190 € (Mod. C) je Geschoss
  • Barrierefreier Umbau:
    • Barrierereduzierter Umbau (mind. 10 % bzw. 3 WE): 16.025 € (Mod. B) / 12.820 € (Mod. C) je Wohneinheit
    • Barrierefreier Vollumbau (DIN 18040-2 / § 50 HBauO): 20.500 € (Mod. B) / 16.400 € (Mod. C) je Wohneinheit

3. Ergänzungsmodule (Pauschale Zuschüsse für Mod. B und C)

  • Nachhaltige Dämmstoffe: 18,55 €/m2 Bauteilfläche
  • Holzbauförderung: 1,35 €/kg fest verbautes Konstruktionsholz
  • Backsteinfassaden: 100 €/m2 Fassadenfläche (Erhalt / Rekonstruktion nach Backsteinkarte oder Relevanzprüfung)
  • Innendämmung: 82,50 €/m2 Bauteilfläche bei schützenswerten Fassaden
  • Vorbereitung auf Ambient-Assisted-Living (AAL): 535 € je Wohnung
  • E-Mobilität: 1.800 € je Ladepunkt (Wallbox mit Lastmanagement)

Wichtige Förderbestimmungen und Bindungen

  • Antragstellung vor Vorhabensbeginn: Der schriftliche Förderantrag muss vor Beginn der Maßnahmen (Auftragsvergabe / Vertragsabschluss) gestellt und von der IFB Hamburg bewilligt werden.
  • Umsetzungsfristen: Beginn der Bauarbeiten innerhalb von 12 Monaten nach Bewilligung. Die Fertigstellung muss spätestens nach 2 Jahren erfolgen. Der Verwendungsnachweis ist binnen 6 Monaten nach Abschluss einzureichen.
  • Mietpreis- und Belegungsbindung:
    • Dauer: 10, 20 oder 30 Jahre (entsprechend der Darlehenslaufzeit).
    • Anfangskappungsgrenze (erste 2 Jahre nach Bauabschluss): Max. 7,85 €/m2 Wohnfläche monatlich im 1. Förderweg (Mod. B) bzw. max. 9,99 €/m2 Wohnfläche monatlich im 2. Förderweg (Mod. C).
    • Mieterhöhungen: Während des Förderzeitraums alle 2 Jahre um maximal 4 % zulässig. Indexmietverträge sind ausgeschlossen.
  • Experteneinbindung: Bei energetischen Maßnahmen ist die Beauftragung eines zertifizierten Energieberaters zwingend vorgegeben.
  • Kombination mit anderen Programmen: Kombinierbar mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und der Hamburger Heizungsförderung. Ausgeschlossen ist eine Kombination mit den IFB-Programmen Klimaschutzprogramm Mod. A, Wärmeschutz im Gebäudebestand und Geringinvestive Maßnahmen.

Ihr Mehrwert mit BODE

Mehrwert mit BODE

Damit Sie die Förderung sicher erhalten, müssen Haustechnik, Dämmung, Barrierefreiheit und Förderantrag perfekt ineinandergreifen. Die BODE Unternehmensgruppe deckt den gesamten Prozess mit eigenen Ingenieuren und Beratern ab:

  • Zulassung und Expertise: Zertifizierte Sachverständige und Energieberater für alle Bundes- (KfW/BAFA) und Landesprogramme (IFB Hamburg)
  • Integrierte Gesamtplanung: Fachübergreifende Abstimmung von Energieberatung, TGA-Fachplanung und bauphysikalischen Nachweisen.
  • Wirtschaftliche Optimierung: Strukturierte Förderkombination zur Reduktion Ihres Eigenanteils unter Einhaltung aller beihilferechtlichen Vorgaben.

In 4 Schritten zu Ihrer Förderung mit BODE

  1. Erstberatung und Bestandsanalyse: Wir prüfen Ihr Mietwohngebäude, erfassen den Ist-Zustand und identifizieren die optimalen Fördersegmente.
  2. Fachplanung und Gesamtkonzept: Erstellung der energetischen Bilanzen, Grundrissplanungen und bautechnischen Nachweise.
  3. Antragstellung und Bewilligung: Vollständige Vorbereitung und fristgerechte Einreichung aller Förderunterlagen bei der IFB Hamburg vor Maßnahmenbeginn.
  4. Baubegleitung und Nachweisführung: Qualitätssichernde Baubegleitung und fristgerechte Erstellung des Verwendungsnachweises zur Auszahlung von Darlehen und Zuschüssen.

Jetzt Modernisierungspotenzial in Hamburg prüfen lassen

Planen Sie die umfassende Modernisierung, Barrierefreiheit oder den Dachausbau Ihres Mietwohngebäudes? Nutzen Sie die zinsverbilligten Darlehen und Zuschüsse der IFB Hamburg optimal aus und vermeiden Sie Förderverluste.

Unsere zertifizierten Energieberater und TGA-Fachplaner am Standort Hamburg prüfen Ihre Fördermöglichkeiten und erstellen einen maßgeschneiderten Fahrplan für Ihre Immobilie. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch.


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Ihre Ansprechpartner in Hamburg

Alexander Lückge Standortleiter Hamburg
Alexander Lückge B.Eng.
Standortleiter Hamburg