Die Stadt Hamburg fördert den Bau von Wohnungen

Mietwohnungen bauen

Mietwohnungsbau in Hamburg: Fördermittel optimal nutzen

Die Schaffung von bezahlbarem und zugleich modernem Wohnraum gehört zu den zentralen bau- und gesellschaftspolitischen Aufgaben in Hamburg. Bauherren und Investoren stehen dabei vor der Herausforderung, steigende Baukosten, strenge energetische Anforderungen und wirtschaftliche Renditen in Einklang zu bringen.

Mit maßgeschneiderten Förderprogrammen eröffnet die Stadt Hamburg attraktive Finanzierungsspielräume für Wohnungsbauprojekte. Die BODE Unternehmensgruppe steht Ihnen als verlässlicher Partner zur Seite: Von der ersten Fördermittelanalyse bis zur baulichen Umsetzung.

Fördermittel der Stadt Hamburg – Mietwohnungen bauen

Die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) fördert den Neubau, die Erweiterung, die bauliche Änderung sowie die Umwandlung von bisher gewerblich genutzten Flächen in Mietwohnraum. 

Ziel der Hamburger Wohnraumförderung ist es, durch zinsgünstige Baudarlehen, nicht rückzahlbare Baukostenzuschüsse und langfristige laufende Zuschüsse bezahlbare Mietpreise für breite Bevölkerungsschichten zu sichern. Das Fördersystem gliedert sich in vier spezifische Förderwege mit festgelegten Mietpreis- und Belegungsbindungen über 30 bzw. 50 Jahre und basiert auf einem modularen Aufbau aus Grund- und frei wählbaren Ergänzungsmodulen. 

Die 4 Förderwege der IFB Hamburg im Überblick

Je nach Zielgruppe, Grundstückssituation und geplantem Mietniveau stehen Investoren vier Förderwege zur Verfügung:

1. Förderweg2. Förderweg3. Förderweg1. Förderweg plus
Zinssatz (Darlehen)1,25 %1,40 %1,50 %1,25 %
Bindungsdauer30 Jahre30 Jahre30 Jahre50 Jahre
Anfängliche Miete7,85 €/m29,99 €/m212,95 €/m27,85 €/m2
Mieterhöhung+ 4 % alle 2 Jahre+ 4 % alle 2 Jahre+ 4 % alle 2 JahreGemäß Richtlinie
ZielgruppeGeringe Einkommen (§ 8 HmbWoFG)Mittlere Einkommen (WBS 2. Förderweg)Mittlere Einkommen (bis 140 % Grenze)Geringe Einkommen auf städt. Grund

1. Förderweg: Mietwohnungen für niedrige Einkommen

  • Zielgruppe: Haushalte, die die Einkommensgrenzen nach § 8 des Hamburgischen Wohnraumförderungsgesetzes (HmbWoFG) einhalten – insbesondere Familien, Seniorinnen und Senioren ab 60 Jahren, Menschen mit Behinderung sowie vordringlich Wohnungssuchende.
  • Konditionen: Zinsverbilligtes Darlehen mit 1,25 % Zinsen, Baukostenzuschüsse und laufende Zuschüsse über 30 Jahre.
  • Mietkonditionen: Die anfängliche Nettokaltmiete beträgt 7,85 €/m2 Wohnfläche (alle zwei Jahre um 4 % erhöhbar).
  • Gegenstand: Neubau, Gebäudeänderung/-erweiterung sowie Umwandlung von Gewerbeflächen.

2. Förderweg: Geförderter Wohnraum für mittlere Einkommen

Mietwohnungen bauen
  • Zielgruppe: Haushalte mit mittlerem Einkommen, nachgewiesen über einen Wohnberechtigungsschein (WBS) für den 2. Förderweg. Kooperationen von Investoren sind möglich.
  • Konditionen: Zinsverbilligtes Darlehen mit 1,40 % Zinsen, Baukostenzuschüsse und laufende Zuschüsse über 30 Jahre.
  • Mietkonditionen: Die anfängliche Nettokaltmiete beträgt 9,99 €/m2 Wohnfläche (alle zwei Jahre um 4 % erhöhbar).
  • Gegenstand: Neubau, Gebäudeänderung/-erweiterung sowie Umwandlung von Gewerbeflächen.

3. Förderweg: Breiter Wohnungsbau für die Hamburger Mitte

  • Zielgruppe: Haushalte mit einer Einkommensgrenze von bis zu 140 % Überschreitung der Basiswerte nach § 8 Abs. 2 HmbWoFG. Rund 65 % aller Hamburger Haushalte fallen unter diese Berechtigung.
    • Beispiel Alleinstehende: Bis 28.800 € bereinigtes Einkommen (entspricht ca. 42.000 € Bruttojahreseinkommen).
    • Beispiel 3-Personen-Haushalt: Bis 55.440 € bereinigtes Einkommen (entspricht ca. 80.000 € Bruttojahreseinkommen).
  • Konditionen: Zinsverbilligtes Darlehen mit 1,50 % Zinsen, Baukostenzuschüsse und laufende Zuschüsse über 30 Jahre.
  • Mietkonditionen: Die anfängliche Nettokaltmiete beträgt 12,95 €/m2 Wohnfläche (alle zwei Jahre um 4 % erhöhbar).
  • Gegenstand: Neubau, Gebäudeänderung/-erweiterung sowie Umwandlung von Gewerbeflächen.

1. Förderweg plus: 50 Jahre Bindung auf städtischem Grund

  • Zielgruppe: Haushalte mit geringem Einkommen auf städtischen Erbbaurechtsgrundstücken.
  • Konditionen: Zinsverbilligtes Darlehen mit 1,25 % Zinsen, Baukostenzuschüsse und laufende Zuschüsse über 50 Jahre.
  • Mietkonditionen: Die anfängliche Nettokaltmiete beträgt 7,85 €/m2 Wohnfläche bei einer 50-jährigen Mietpreis- und Belegungsbindung.
  • Gegenstand: Mietwohnungsneubau auf städtischen Flächen.

Modulares Fördersystem: Zusatzförderung für Energieeffizienz

Die IFB-Förderung setzt sich aus einem verpflichtenden Grundmodul (u.a. Flächenvorgaben, barrierereduzierte Ausstattung) und frei wählbaren Ergänzungsmodulen zusammen.

Besonders rentabel ist das Ergänzungsmodul Energiesparendes Bauen. Bei Überschreitung der gesetzlichen Mindestanforderungen wird ein laufender Zuschuss über einen Zeitraum von 10 Jahren gewährt:

Standard / EffizienzklasseLaufender Zuschuss (über 10 Jahre) je m2 Wohnfläche
IFB-Effizienzhaus 4064 €/m2
IFB-Effizienzhaus 40 mit Wärmerückgewinnung157 €/m2
IFB-Passivhaus157 €/m2
IFB-Niedrigstenergie-Haus169 €/m2

Hinweis zur Antragstellung: Die Einhaltung der energetischen Vorgaben muss zwingend durch qualifizierte Energieberater berechnet und bestätigt werden. BODE übernimmt diese Nachweise vollständig für Ihr Projekt.

Weitere wählbare Förderbausteine

Mehrfamilienhaus aus Backstein
  • Barrierefreie Planung nach DIN 18040-2
  • Einbau von Aufzugsanlagen und Sicherheitstreppenräumen
  • Vollstein- und Backsteinfassaden
  • Nachhaltiges Bauen und städtebauliche Gestaltungsauflagen
  • Kompaktwohnungen und Gemeinschaftsflächen
  • Ausgleich lagetypischer Grundstücks-Sonderbaukosten

Wichtige Projekthinweise: Baubeginn und KfW-Kombination

  • Vorzeitiger Baubeginn: Bau- und Vergabemaßnahmen dürfen erst nach offizieller Bewilligung bzw. Zustimmung durch die IFB Hamburg gestartet werden. Ein vorzeitiger Beginn führt zum Verlust der Fördermittel.
  • KfW-Kombination: Die IFB-Förderung ist grundsätzlich mit zinsgünstigen Bundesförderkrediten der KfW kombinierbar. BODE prüft, welche Förderprogramme kombinierbar sind.
  • Planungsvorgaben: Raumaufteilungen, Quadratmeterbegrenzungen und technische Mindeststandards müssen exakt nach Förderrichtlinie nachgewiesen werden.

BODE – Ihr ganzheitlicher Partner für Wohnungsbau in Hamburg

Sie planen ein Neubauprojekt, eine Aufstockung oder eine Umnutzung in Hamburg? Lassen Sie Ihr Förderpotenzial frühzeitig durch unser Hamburger Team analysieren. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch.

Ihre Ansprechpartner in Hamburg

Alexander Lückge Standortleiter Hamburg
Alexander Lückge B.Eng.
Standortleiter Hamburg