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Energetische Modernisierung von Mietwohnungen (Mod. A)

Steigern Sie nachhaltig die Energieeffizienz Ihrer Immobilie, reduzieren Sie Betriebskosten und sichern Sie sich attraktive, nicht rückzahlbare Baukostenzuschüsse der Stadt Hamburg. Als eingespieltes Ingenieur- und Planungsbüro begleiten wir Sie von der ersten Bestandsaufnahme über das geforderte energetische Gesamtkonzept bis zur Auszahlung der Fördermittel. Mit unserer Präsenz an unserem Standort in Hamburg schaffen wir für Ihr Bauvorhaben maximale Planungs-, Termin- und Förderrechtssicherheit.

Fördermittel der Stadt Hamburg – Energetische Modernisierung von Mietwohnungen (Mod. A)

Das Förderprogramm Energetische Modernisierung von Mietwohnungen (Mod. A) der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) unterstützt Eigentümer und Erbbauberechtigte bei der umfassenden energetischen Sanierung von Mietgebäuden. Gefördert werden bauliche und anlagentechnische Maßnahmen zur Reduzierung von Energieverlusten und CO2-Emissionen über direkte Einmalzuschüsse pro Quadratmeter Wohnfläche (bis maximal 130 m2 je Wohneinheit). Die Systematik basiert auf einem verpflichtenden Grundmodul, gestaffelt nach fünf Effizienzstufen, das flexibel um optionale Ergänzungsmodule erweitert werden kann. 

Zielgruppe: An wen richtet sich das Förderprogramm Mod. A?

Die Förderung richtet sich an Akteure auf dem Hamburger Wohnungsmarkt:

  • Private Vermieter sowie Immobilieneigentümer
  • Wohnungsbaugesellschaften und Wohnungsgenossenschaften
  • Erbbauberechtigte
  • Wohneinrichtungen gemäß § 2 Abs. 4 HmbWBG

Fördervoraussetzungen an das Gebäude

  • Mietwohngebäude in Hamburg mit mindestens 3 Wohneinheiten
  • Die ursprüngliche Baugenehmigung des Gebäudes muss älter als 20 Jahre sein
  • Hinweis zu Aufteilungen: Mietwohngebäude mit einer Aufteilung nach Wohnungseigentum werden über die gesonderte Förderrichtlinie Wärmeschutz im Gebäudebestand gefördert.

Förderkonditionen und Zuschussbeträge im Überblick

Die Förderung wird als Einmalzuschuss (Baukostenzuschuss) gewährt und gliedert sich in das Grundmodul sowie frei wählbare Ergänzungsmodule:

1. Grundmodul: Energetische Modernisierung (je m2 Wohnfläche)

Förderfähig sind bis zu 130 m2 Wohnfläche je Wohneinheit. Mindestvoraussetzung ist eine Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz um mindestens 20 % (Primärenergiebedarf) sowie eine Einsparung von jeweils mindestens 20 % beim Jahresend- und Jahresheizwärmebedarf.

FörderstufeEnergetische AnforderungenAnlagentechnik: Wärmenetz / Weiterbetrieb HeizungAnlagentechnik: Wärmepumpe (Neu / Bestand)
Stufe 1Endenergie ≤ 90 kwh/m2a144 € / m2144 € / m2
Stufe 2Endenergie ≤ 75 kwh/m2a206 € / m2206 € / m2
Stufe 3IFB-Effizienzhaus-70 im Bestand288,50 € / m2288,50 € / m2
Stufe 4IFB-Effizienzhaus-55 im Bestand412 € / m2412 € / m2
Stufe 5IFB-Effizienzhaus-40 im Bestand484 € / m2entfällt

Hinweis: Bei der Erneuerung der Heizungsanlage im Zuge der Modernisierung sind rein fossil betriebene Heizungen unzulässig. Wärmepumpen müssen in der BAFA-Liste für förderfähige Wärmepumpen gelistet sein.

2. Ergänzungsmodule (Zusätzliche Baukostenzuschüsse)

  • Qualitätssicherung Energie (QS-E): 2.575 € pauschal je Gebäudebilanz (Begleitung nach IFB-Leistungskatalog durch autorisierte Qualitätssichernde im Vier-Augen-Prinzip).
  • Nachhaltige Dämmstoffe: 18,55 € je m2 Bauteilfläche für Fassaden, Flachdächer, oberste Geschossdecken und Kellerdecken/Sohle bei Verwendung von Materialien mit dem Gütezeichen Blauer Engel oder natureplus.
  • Innendämmung: 82,50 € je m2 Bauteilfläche bei schützenswerten Fassaden, die nicht überdämmt werden dürfen.
  • Erhalt und Sanierung von Backsteinfassaden: 100 € je m2 Fassadenfläche (bei Erhaltungsnachweis/Backsteinkarte oder Feststellung der Backsteinrelevanz).

Wichtige Förderbestimmungen und Verpflichtungen

  • Rechtzeitiger Antrag (Vergabeverbot vor Bewilligung): Der Förderantrag muss vor Beginn der Arbeiten (Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages) schriftlich gestellt und bewilligt werden.
  • Fristen: Die Baumaßnahmen müssen innerhalb eines Jahres nach Bewilligung starten und spätestens nach 2 Jahren fertiggestellt sein. Der Verwendungsnachweis ist spätestens 6 Monate nach Abschluss einzureichen.
  • Bindungsdauer:
    • Keine Mietpreis- und Belegungsbindungen bei freifinanziertem Wohnraum.
    • Verpflichtungszeitraum von 6 Jahren nach Bauabschluss (u. a. Umwandlungsverbot in Eigentumswohnungen, Abschluss unbefristeter Mietverträge, Ausschluss von Indexmieten).
  • Pflicht zur Energieberatung: Einbindung von Sachverständigen der Dena-Energieeffizienz-Expertenliste für Bestandsbilanz, energetisches Gesamtkonzept und Umsetzungsprüfung.
  • Kombinationsmöglichkeiten:

Ihr Mehrwert mit BODE

Mehrwert mit BODE

Damit Sie die Förderung sicher erhalten, müssen Heiztechnik, Dämmung und Förderantrag perfekt ineinandergreifen. Wir decken den gesamten Prozess mit eigenen Ingenieuren und Energieberatern ab:

  • Zulassung und Expertise: Gelistete Berater und Sachverständige für alle Bundes- (KfW/BAFA) und Landesprogramme (IFB Hamburg).
  • Integrierte Gesamtplanung: Fachübergreifende Abstimmung von TGA-Auslegung, Dämmmaßnahmen und statischen Anforderungen.
  • Wirtschaftliche Optimierung: Strukturierte Förderkombination zur Reduktion Ihres Eigenanteils unter Einhaltung aller beihilferechtlichen Vorgaben.

In 4 Schritten zu Ihrer Förderung mit BODE

  1. Erstberatung und Bestandsaufnahme: Wir analysieren Ihr Mietwohngebäude und ermitteln das energetische Einsparpotenzial.
  2. Energetisches Gesamtkonzept: Erstellung der bautechnischen Nachweise und Energiebilanzen nach IFB-Vorgaben.
  3. Antragstellung und Freigabe: Begleitung der Einreichung bis zur Erteilung des Bewilligungsbescheids vor Maßnahmenbeginn.
  4. Baubegleitung und Nachweisführung: Qualitätssicherung während der Bauphase sowie Erstellung des Verwendungsnachweises zur Zuschussauszahlung.

Jetzt Sanierungspotenzial in Hamburg prüfen lassen

Planen Sie die energetische Modernisierung Ihres Mietwohngebäudes? Nutzen Sie die Fördermittel der IFB Hamburg optimal aus und vermeiden Sie teure Planungsfehler.

Unsere zertifizierten Energieberater und TGA-Planer am Standort Hamburg prüfen Ihre Fördermöglichkeiten und erstellen einen maßgeschneiderten Fahrplan für Ihre Immobilie. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch.

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Ihre Ansprechpartner in Hamburg

Alexander Lückge Standortleiter Hamburg
Alexander Lückge B.Eng.
Standortleiter Hamburg