Energetische Inspektion von Klimaanlagen
• Wirkungsgrad verbessern
• Kosten reduzieren
• Energetische Inspektion von Klimaanlagen gemäß DIN SPEC 15240
• Ordnungsrechtlich gefordert - energetisch sinnvoll
Eine energetische Inspektion ist eine fachkundige Überprüfung von Klimaanlagen und kombinierten Klima- und Lüftungsanlagen. Dabei wird untersucht, wie effizient die Anlage arbeitet, ob ihre Dimensionierung zum tatsächlichen Kühlbedarf des Gebäudes passt und ob Optimierungspotenziale bestehen. Ziel ist es, den Energiebedarf zu reduzieren, die Betriebskosten zu senken und einen dauerhaft effizienten Anlagenbetrieb zu unterstützen. Für bestimmte Anlagen besteht nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) zudem eine gesetzliche Pflicht zur energetischen Inspektion.
Ressourcen schonen
Luftqualität verbessern
Rechtssicherheit erlangen
Die Durchführung und der Umfang der Inspektion wird im Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) in den Paragrafen 74 bis 78 beschrieben.
Dabei werden Komponenten der Klimaanlagen oder kombinierte Klima- und Lüftungsanlagen geprüft, die den Wirkungsgrad der Anlage beeinflussen, und der Anlagendimensionierung im Verhältnis zum Kühlbedarf des Gebäudes.
Insbesondere bezieht sich die Inspektion auf die Überprüfung der Einflüsse, die für die Auslegung der Anlage verantwortlich sind.
Diese sind unter anderem abhängig von:
Zudem wird die Effizienz der wesentlichen Komponenten festgestellt.
Im GModG beschreibt der Gesetzgeber die Anforderungen vor, dass Sie als Betreiber in der Pflicht sind, Ihre Anlage inspizieren zu lassen, wenn die Nennleistung der Kälteanlage innerhalb eines Gebäudes mehr als 12 kW beträgt.
Es reichen stichprobenweise Inspektionen wenn Sie mehr als 10 Klimaanlagen oder mehr als 10 kombinierte Klima- und Lüftungsanlagen mit einer Nennleistung für den Kältebedarf zwischen 12 bis 70 kW betreiben, die in vergleichbaren Nichtwohngebäuden eingebaut und nach Anlagentyp und Leistung gleichartig sind. Wenn sie weniger als 200 vergleichbare Anlagen betreiben muss jede zehnte Anlage und bei mehr als 200 vergleichbaren Anlagen jede 20. Anlage inspiziert werden. Ein Nichtwohngebäude gilt als vergleichbar, wenn es nach dem selben Plan errichtet wird und das Gebäude an mehreren Standorten erstellt wurde. Bei den Klimaanlagen oder kombinierte Klima- und Lüftungsanlagen müssen die Systeme die gleiche Bauart, gleiche Funktion und gleiche Kühlleistung je Quadratmeter Nettogrundfläche vorweisen.
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Die Pflicht zur energetischen Inspektion besteht nicht, wenn eine Gebäudeautomation und Gebäuderegelung installiert ist und folgende Funktionen erfüllt:
Die genannten Angaben gelten für Nichtwohngebäude mit einer Klimaanlage oder kombinierte Klima- und Lüftungsanlagen mit einer Nennleistung für den Kältebedarf zwischen 12 bis 70 kW
Bei Wohngebäuden gibt es ebenfalls Ausnahmen. Eine Pflicht zur Inspektion besteht hier nicht, wenn eine Klimaanlagen oder ein kombinierte Klima- und Lüftungsanlage in einem Wohngebäude installiert ist, das ausgestattet ist mit:
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