Energiekosten mit einem hydraulischen Abgleich einsparen

Hydraulischer Abgleich

Der hydraulische Abgleich von Warmwasser-Heizungsanlagen

Wir berechnen den hydraulischen Abgleich für Ihre Heizungsanlage gemäß Verfahren B!

Die richtige Temperatur am richtigen Ort zur richtigen Zeit! Der hydraulische Abgleich kann in der Modernisierung bis zu 10% der Energiekosten einsparen.
Gerne kümmern wir uns um die Berechnung der Voreinstellungen und stellen das Ergebnis direkt dem ausführenden Installateur, zur Einstellung der neuen Ventile zur Verfügung. Für einen reibungslosen Ablauf stimmen wir uns mit den beteiligten Firmen ab.

Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen

Mit der Veröffentlichung der Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen wird die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs für einige Eigentümer zur Pflicht. Betroffen sind Gebäude mit einer Gaszentralheizung. Allerdings gibt es eine Abstufung nach Wohneinheiten.

  • Gebäude mit mindestens zehn Wohneinheiten ⇒ Die Durchführung des hydraulischen Abgleichs muss bis zum 30. September 2023 erfolgen
  • Gebäude mit mindestens sechs Wohneinheiten ⇒ Die Durchführung des hydraulischen Abgleichs muss bis zum 15. September 2024 erfolgen

Die Berechnung der Einstellwerte muss dabei gemäß Verfahren B (auf Basis einer raumweisen Heizlastberechnung) erfolgen.

Welche Idee verfolgt der hydraulische Abgleich?

Das Heizungswasser wird über eine zentrale Umwälzpumpe zu den Heizkörpern bzw. Verteilern der Fußbodenheizung gepumpt. Wie man sich gut vorstellen kann, sucht sich das Wasser den Weg des geringsten Widerstandes. Es liegt also nahe, dass Heizkörper, die weiter von der Umwälzpumpe entfernt sind weniger von der im System verteilten Wärme beziehen als die Heizköper mit einer besseren Lage. Diese Erkenntnis führt oft dazu, dass die Systemtemperaturen angehoben werden, um auf diesen Weg alle Heizkörper mit der erforderlichen Wärmemenge zu versorgen. Eine Anhebung der Vorlauftemperatur hat in Verbindung mit allen modernen Heizungssystemen (Brennwerttechnik, Wärmepumpentechnik) eine negative Auswirkung auf den Wirkungsgrad und bringt somit einen höheren Energieverbrauch mit sich.

Anstatt die Wärmeversorgung über eine höhere Systemtemperatur zu gewährleisten, erscheint es deutlich sinnvoller eine gleichmäßigere Verteilung der Wärme auf einem niedrigen Temperaturniveau zu erreichen. Genau diese Idee steckt hinter einem hydraulischen Abgleich.

Bei Bestandssystemen ist in den meisten Fällen ein Austausch der Heizköperventile bzw. des Verteilerbalkens der Fußbodenheizung durch den Heizungsbauer erforderlich.

In der Praxis wird zunächst ermittelt, welche Wassermenge jeder Heizkörper (bzw. Fußbodenheizkreis) für die Wärmeversorgung seines Aufstellungsraums benötigt. Durch die neuen Ventile können die berechneten Wassermengen bedarfsgerecht auf die unterschiedlichen Heizflächen aufgeteilt werden.

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Verfahren A oder B - was ist für mich das Richtige?

Hydraulischer Abgleich

Grundsätzlich gibt es zwei Berechnungsverfahren. Bei der Berechnung des hydraulischen Abgleichs gemäß Verfahren A handelt es sich um ein Näherungsverfahren. Die Einstellwerte und Durchflussmengen werden überschlägig berechnet. Bei dem Verfahren B wird die Heizlast von jedem Raum ermittelt, so dass die Leistung der Heizfläche und der tatsächliche Bedarf des Raumes in die Berechnung einfließen. In einigen Fällen (z.B.: gesetzliche Verordnung, Fördermittelbeantragung) wird eine Berechnung gemäß Verfahren B gefordert.

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