Fördermittel für Elektrostapler
Bei der Neuanschaffung oder dem Austausch fossiler Flurförderfahrzeuge durch energieeffiziente, elektrisch betriebene Modelle können Unternehmen ihren Energieverbrauch und die damit verbundenen CO2-Emissionen reduzieren. Für die Anschaffung von Elektrostaplern und anderen elektrisch betriebenen Flurfahrzeugen können je nach Unternehmensgröße und Maßnahme Fördermittel aus der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) infrage kommen.
Unter Flurförderzeugen werden Fahrzeuge und Geräte verstanden, die für den innerbetrieblichen Transport, das Heben, Stapeln, Ziehen oder Schieben von Lasten eingesetzt werden. Dazu zählen beispielsweise Gabelstapler, Hubwagen und weitere elektrisch betriebene Flurförderfahrzeuge.
Im Rahmen der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) können Investitionen in elektrisch betriebene Flurförderfahrzeuge gefördert werden. Für kleine Unternehmen kommt insbesondere EEW-Modul 6: Elektrifizierung von kleinen Unternehmen infrage. Alternativ kann bei bestimmten Voraussetzungen die Basisförderung in Modul 4 genutzt werden. Die Förderung kann über einen Investitionszuschuss des BAFA oder über das KfW-Programm 295 mit Tilgungszuschuss erfolgen.
Der innerbetriebliche Transport bietet Unternehmen Potenzial zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen. Insbesondere der Austausch fossil betriebener Gabelstapler durch elektrisch betriebene Modelle kann dazu beitragen, den Energieverbrauch und die Emissionen im Betrieb zu reduzieren.
Mit der EEW unterstützt der Bund Unternehmen bei Investitionen in energieeffiziente Technologien und der Elektrifizierung von Anlagen. Für elektrisch betriebene Gabelstapler ist dabei insbesondere Modul 6 relevant.
Im Rahmen der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz (EEW) können für elektrisch betriebene Flurförderzeuge insbesondere zwei Förderwege relevant sein:
EEW-Modul 6 richtet sich ausschließlich an kleine Unternehmen. Gefördert wird unter anderem der Austausch fossiler Bestandsanlagen durch elektrisch betriebene Neuanlagen. Zu den ausdrücklich förderfähigen Anwendungen zählen auch elektisch betriebene Gabelstapler.
Die Förderung kann als Investitionszuschuss über das BAFA oder als Tilgungszuschuss im Rahmen des KfW-Programms 295 erfolgen.
Die EEW-Modul-4-Basisförderung kann ebenfalls für bestimmte elektrisch betriebene Flurförderzeuge infrage kommen. Sie richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen und fördert unter anderem den Austausch weniger energieeffizienter Flurförderfahrzeuge.
Die Basisförderung kann insbesondere dann relevant sein, wenn die Voraussetzungen für die Förderung über Modul 6 nicht erfüllt werden.
Die Fördervoraussetzungen und der Ablauf der Antragstellung unterscheiden sich je nach gewähltem Förderprogramm. Grundsätzlich sollte die Förderung vor Beginn des Vorhabens beantragt beziehungsweise die jeweils geltenden Vorgaben zum Vorhabenbeginn beachtet werden. Bei einer Förderung über KfW 295 ist der Antrag beispielsweise über den Finanzierungspartner zu stellen.
Zu beachten sind insbesondere:
Wir prüfen für Sie, welches Förderprogramm für Ihren Elektrostapler oder Ihr Flurförderzeug infrage kommt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und welche Förderung für Ihr Vorhaben realistisch ist.
Wir begleiten Sie von der ersten Prüfung Ihres Vorhabens bis zur Antragstellung und zum Nachweis der durchgeführten Maßnahme.
Dabei prüfen wir unter anderem:
Anschließend unterstützen wir Sie bei der Vorbereitung der Antragsunterlagen und begleiten Sie durch den weiteren Förderprozess.
Lassen Sie Ihre geplante Anschaffung oder den Austausch eines Flurförderzeugs frühzeitig auf Förderfähigkeit prüfen. So können Sie bereits vor der Investitionsentscheidung klären, welches Förderprogramm für Ihr Elektrostapler bzw. Ihr Flurförderzeug infrage kommt und welche Voraussetzungen zu beachten sind.
Wir unterstützen Sie bei der technischen Einordnung, der Auswahl des passenden Förderprogramms und der Antragstellung. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch.
Hier finden Sie Ihre Ansprechpartner
Wir haben Niederlassungen in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Hamburg, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern.