Für die Neuanschaffung von elektrischen Gabelstaplern gibt es hohe Fördermittelzuschüsse

Fördermittel für Elektrostapler

Staatliche Förderung von Elektrostaplern

Bei der Neuanschaffung oder dem Austausch fossiler Flurförderfahrzeuge durch energieeffiziente, elektrisch betriebene Modelle können Unternehmen ihren Energieverbrauch und die damit verbundenen CO2-Emissionen reduzieren. Für die Anschaffung von Elektrostaplern und anderen elektrisch betriebenen Flurfahrzeugen können je nach Unternehmensgröße und Maßnahme Fördermittel aus der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) infrage kommen.

Fördermittel Prozesstechnik – Gabelstapler (Elektrostapler)

Unter Flurförderzeugen werden Fahrzeuge und Geräte verstanden, die für den innerbetrieblichen Transport, das Heben, Stapeln, Ziehen oder Schieben von Lasten eingesetzt werden. Dazu zählen beispielsweise Gabelstapler, Hubwagen und weitere elektrisch betriebene Flurförderfahrzeuge. 

Im Rahmen der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) können Investitionen in elektrisch betriebene Flurförderfahrzeuge gefördert werden. Für kleine Unternehmen kommt insbesondere EEW-Modul 6: Elektrifizierung von kleinen Unternehmen infrage. Alternativ kann bei bestimmten Voraussetzungen die Basisförderung in Modul 4 genutzt werden. Die Förderung kann über einen Investitionszuschuss des BAFA oder über das KfW-Programm 295 mit Tilgungszuschuss erfolgen. 

Warum gibt es Finanzhilfen für Elektrostapler?

Ladekabel für einen Elektrostapler

Der innerbetriebliche Transport bietet Unternehmen Potenzial zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen. Insbesondere der Austausch fossil betriebener Gabelstapler durch elektrisch betriebene Modelle kann dazu beitragen, den Energieverbrauch und die Emissionen im Betrieb zu reduzieren.

Mit der EEW unterstützt der Bund Unternehmen bei Investitionen in energieeffiziente Technologien und der Elektrifizierung von Anlagen. Für elektrisch betriebene Gabelstapler ist dabei insbesondere Modul 6 relevant.


Welche staatlichen Fördermöglichkeiten gibt es für Elektro-Gabelstapler?

Im Rahmen der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz (EEW) können für elektrisch betriebene Flurförderzeuge insbesondere zwei Förderwege relevant sein:

Förderung Option 1: Elektrifizierung von kleinen Unternehmen – Modul 6:

EEW-Modul 6 richtet sich ausschließlich an kleine Unternehmen. Gefördert wird unter anderem der Austausch fossiler Bestandsanlagen durch elektrisch betriebene Neuanlagen. Zu den ausdrücklich förderfähigen Anwendungen zählen auch elektisch betriebene Gabelstapler.

Die Förderung beträgt:

  • bis zu 33 % der förderfähigen Investitionskosten für kleine Unternehmen
  • maximal 200.000 € Zuschuss für technisch, wirtschaftlich und administrativ zusammenhängende Maßnahmen

Die Förderung kann als Investitionszuschuss über das BAFA oder als Tilgungszuschuss im Rahmen des KfW-Programms 295 erfolgen.

Voraussetzungen für Option 1:

  • Der neue Elektrostapler muss eine im Unternehmen vorhandene, fossil betriebene Bestandsanlage ersetzen und denselben Einsatzzweck erfüllen.
  • Die Bestandsanlage muss die für das Programm geltenden Anforderungen an Einsatzdauer und Eigentum erfüllen.
  • Der neue Stapler muss ausschließlich elektrisch betrieben werden können, bestimmte Hybridlösungen sind nicht förderfähig.
  • Es handelt sich grundsätzlich um eine Austauschinvestition und nicht um eine reine Neuanschaffung ohne Ersatz einer Bestandsanlage.

Elektro-Gabelstapler mit Stapelpaket-Boxen auf Paletten

Förderung Option 2: Basisförderung zur Optimierung von Anlagen und Prozessen – Modul 4:

Die EEW-Modul-4-Basisförderung kann ebenfalls für bestimmte elektrisch betriebene Flurförderzeuge infrage kommen. Sie richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen und fördert unter anderem den Austausch weniger energieeffizienter Flurförderfahrzeuge.

Die Förderung beträgt:

  • bis zu 15 % der förderfähigen Investitionskosten für kleine Unternehmen
  • bis zu 10 % der förderfähigen Investitionskosten für mittlere Unternehmen

Die Basisförderung kann insbesondere dann relevant sein, wenn die Voraussetzungen für die Förderung über Modul 6 nicht erfüllt werden.

Voraussetzungen für Option 2:

  • Der neue elektrische Gabelstapler muss eine vorhandene, weniger energieeffiziente Bestandsanlage ersetzen und denselben Einsatzzweck erfüllen.
  • Die Bestandsanlage muss zum Zeitpunkt der Antragstellung seit mindestens fünf Jahren beim Antragsteller im Einsatz, in dessen Eigentum und noch voll funktionsfähig sein.
  • Der jährliche Endenergiebedarf muss durch den Austausch um mindestens 15 % reduziert werden.
  • Das Investitionsvolumen muss mindestens 10.000 € pro Maßnahme betragen.
  • Die Energieeinsparung muss durch einen Energieeffizienz-Experten nachgewiesen werden.

Was muss ich als Antragsteller beachten?

Die Fördervoraussetzungen und der Ablauf der Antragstellung unterscheiden sich je nach gewähltem Förderprogramm. Grundsätzlich sollte die Förderung vor Beginn des Vorhabens beantragt beziehungsweise die jeweils geltenden Vorgaben zum Vorhabenbeginn beachtet werden. Bei einer Förderung über KfW 295 ist der Antrag beispielsweise über den Finanzierungspartner zu stellen.

Zu beachten sind insbesondere:

  • Förderung vor Vorhabenbeginn prüfen und beantragen
  • Die technischen Anforderungen des jeweiligen EEW-Moduls müssen erfüllt sein
  • Bei Modul 6 muss es sich um ein kleines Unternehmen handeln
  • Bei Modul 4 können kleine und mittlere Unternehmen gefördert werden
  • Für dieselbe Maßnahme ist eine Kombination verschiedener Förderungen nur im Rahmen der jeweils geltenden Förderbestimmungen möglich

Wir prüfen für Sie, welches Förderprogramm für Ihren Elektrostapler oder Ihr Flurförderzeug infrage kommt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und welche Förderung für Ihr Vorhaben realistisch ist.

Beantragungsprozess mit BODE

Leitfaden von der Energieberatung bis hin zum Antrag der Fördermittel

Wir begleiten Sie von der ersten Prüfung Ihres Vorhabens bis zur Antragstellung und zum Nachweis der durchgeführten Maßnahme.
Dabei prüfen wir unter anderem:

  • die Förderfähigkeit Ihres Flurförderzeugs
  • die passende Fördervariante innerhalb der EEW
  • die technischen und formalen Fördervoraussetzungen
  • die erforderlichen Nachweise und Unterlagen
  • die mögliche Förderhöhe

Anschließend unterstützen wir Sie bei der Vorbereitung der Antragsunterlagen und begleiten Sie durch den weiteren Förderprozess.

Jetzt Förderfähigkeit prüfen lassen

Lassen Sie Ihre geplante Anschaffung oder den Austausch eines Flurförderzeugs frühzeitig auf Förderfähigkeit prüfen. So können Sie bereits vor der Investitionsentscheidung klären, welches Förderprogramm für Ihr Elektrostapler bzw. Ihr Flurförderzeug infrage kommt und welche Voraussetzungen zu beachten sind.

Wir unterstützen Sie bei der technischen Einordnung, der Auswahl des passenden Förderprogramms und der Antragstellung. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch.

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