Große Photovoltaikanlage, die von der Sonne angestrahlt wird

Photovoltaikpflicht Hamburg

Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen in Hamburg

Der Ausbau von Solarenergie ist ein zentraler Baustein der Energiewende im urbanen Raum. Da in einer wachsenden Metropole wie Hamburg freie Bodenflächen für Freiflächenanlagen kaum vorhanden sind, kommt den Dächern von Wohn- und Gewerbegebäuden eine Schlüsselrolle zu. Um das solare Potenzial der Stadt systematisch zu erschließen, hat Hamburg verbindliche Vorgaben für Gebäude geschaffen: Eigentümer werden aktiv in die Pflicht genommen, geeignete Dachflächen für die Stromerzeugung zu nutzen.

Stadt Hamburg – Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen

Die Photovoltaikpflicht ist eine im Hamburgischen Klimaschutzgesetz (HmbKliSchG) verankerte, gesetzliche Bau- und Sanierungsvorgabe. Sie verpflichtet Eigentümer dazu, auf Neubauten sowie auf Bestandsgebäuden im Zuge wesentlicher Dachumbauten eine Photovoltaikanlage mit einer vorgeschriebenen Mindestleistung zu errichten und dauerhaft zu betreiben. Zweck der Regelung ist die verbindliche Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien an der Stromversorgung zur Erreichung der Hamburger Klimaschutzziele. 

Geltende Pflicht für Neubauten

Alle Eigentümer von Neubauten mit Baubeginn ab dem 01.01.2023 sind zur Errichtung und zum Betrieb einer Photovoltaikanlage verpflichtet.

  • Mindestgröße: Mindestens 30 % der Bruttodachfläche des Gebäudes müssen mit Photovoltaik belegt werden.

Geltende Pflicht für Bestandsgebäude

Installation einer Photovoltaikanlage auf einem Dach eines Wohngebäudes

Seit dem 01.01.2024 greift die PV-Pflicht auch bei bestehenden Gebäuden, sofern eine grundlegende Dachsanierung erfolgt.

  • Wesentlicher Umbau: Mindestens 50 % der wasserführenden Schicht der Dachhaut werden erneuert.
  • Mindestgröße: Mindestens 30 % der Nettodachfläche müssen mit Photovoltaik belegt werden.
  • Berechnung der Nettodachfläche: Nicht nutzbare Teilflächen (bspw. durch ungünstige Nordausrichtung oder bestehende Dachaufbauten) werden von der Bruttodachfläche abgezogen.

Solargründachpflicht für Flachdächer ab 2027

Ab dem 01.01.2027 müssen Flachdächer als kombinierte Solargründächer ausgeführt werden:

  • Anforderungen: Mindestens 70 % des Flachdachs sind zu begrünen und zusätzlich mindestens 30 % mit Photovoltaik auszustatten.
  • Synergie: Beide Systeme lassen sich auf derselben Fläche kombinieren. Das Gründach schützt die Dachabdichtung, verbessert das Mikroklima, kühlt die PV-Module (was deren Wirkungsgrad steigern kann) und bindet Regenwasser.

Alternative Erfüllungsoptionen

Die gesetzliche Verpflichtung lässt sich flexibel umsetzen:

  • Andere Gebäudeteile und Flächen: Die Anlage kann auch an der Fassade oder auf versiegelten Nebenflächen desselben Grundstücks errichtet werden.
  • Flächenzusammenlegung: Bei mehreren Gebäuden auf einem Grundstück können die Pflichtflächen rechnerisch gebündelt und auf einem einzigen Gebäude konzentriert werden.
  • Solarthermie: Anlagen zur thermischen Solarenergienutzung können auf die Mindestfläche angerechnet werden.
  • Pacht- und Contracting-Modelle: Sie müssen die Anlage nicht zwingend selbst kaufen. Sie können Ihre Dachfläche an Dritte verpachten, die die PV-Anlage errichten und betreiben.

Ausnahmen und Befreiungen

Die Pflicht kann sich verringern oder vollständig entfallen, wenn:

  • die Bruttogrundfläche des Gebäudes kleiner als 50 m² ist,
  • die voraussichtliche Restnutzungsdauer des Gebäudes weniger als 20 Jahre beträgt,
  • eine technische Unmöglichkeit vorliegt (z. B. unzureichende statische Traglastreserven oder vollständige Verschattung),
  • Vorgaben des Denkmalschutzes oder städtebaulicher Erhaltungsverordnungen entgegenstehen,
  • die Investition wirtschaftlich nachweisbar nicht vertretbar ist.

Befreiung im Härtefall beantragen

Reichen die finanziellen Mittel nicht aus oder liegen besondere betriebliche oder bauliche Härten vor, kann ein Antrag auf Befreiung gestellt werden. Dieser muss mindestens drei Monate vor Beginn des Bauvorhabens bei der zuständigen Hamburger Behörde eingereicht werden.


Wirtschaftlichkeit und Vergütung

Photovoltaikanlagen amortisieren sich je nach Anlagengröße, Ertrag und Eigenverbrauchsanteil typischerweise innerhalb von 10 bis 15 Jahren:

  • Eigenverbrauch: Der direkt genutzte Solarstrom spart teuren Netzbezug.
  • Einspeisevergütung: Überschüssiger Strom wird über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) über einen Zeitraum von 20 Jahren mit einer festen Vergütung ins Netz eingespeist.
  • Förderung: Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stellt zinsgünstige Kredite zur Finanzierung von Photovoltaikanlagen bereit.

Ist Ihr Dach geeignet? Fachplanung und Statik mit BODE

Grundvoraussetzung für jede Installation ist eine ausreichende Tragfähigkeit des Daches. Insbesondere bei Bestandsgebäuden sollte die Tragfähigkeit vorab statisch geprüft werden.

Eine erste Orientierung bietet der Hamburger Solaratlas. Für eine verlässliche Auslegung, die statische Vorbemessung und die Einbindung in das Energiekonzept Ihres Gebäudes führen wir detaillierte Ertragssimulationen durch.

Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch.

Weitere Pflichten aus dem Hamburgischen Klimaschutzgesetz

Ihre Ansprechpartner in Hamburg

Alexander Lückge Standortleiter Hamburg
Alexander Lückge B.Eng.
Standortleiter Hamburg