Wir unterstützen sie beim Förderbaustein der Dachbegrünung im Umkreis von Münster

Förderbaustein Dachbegrünung

Förderung der Stadt Münster- Förderbaustein Dachbegrünung

Dachbegrünungen leisten einen wichtigen Beitrag zum Klima- und Umweltschutz. Sie speichern Regenwasser, reduzieren die Aufheizung von Gebäuden und verbessern das Stadtklima. Mit dem Förderbaustein "Dachbegrünung" unterstützt die Stadt Münster die Begrünung von Dachflächen, um die Folgen des Klimawandels abzumildern und die Lebensqualität im Stadtgebiet zu verbessern.

Fördermittel der Stadt Münster – Förderbaustein Dachbegrünung

Die bisherige Förderung der Stadt Münster sah einen Zuschuss von bis zu 50 % der förderfähigen Kosten vor, maximal 40 € pro Quadratmeter begrünter Dachfläche und 10.000 € je Maßnahme beziehungsweise Liegenschaft. Aufgrund ausgeschöpfter Fördermittel können 2026 keine neuen Anträge im Programm "Klimafreundliche Wohngebäude" gestellt werden. Für 2027 ist eine Überarbeitung der Förderrichtlinie vorgesehen. Ob und zu welchen Konditionen die Dachbegrünung künftig wieder gefördert wird, ist derzeit noch offen. 

Welche Leistungen werden gefördert?

  • Begrünung von Dachflächen: Aufbau der Vegetationsschicht einschließlich wurzelfester Abdichtung, Schutzvlies, Dränage-Elementen, Filtervlies und Substrat.
  • Nachrüstung bestehender Dächer: Begrünung vorhandener Dachflächen mit einer Substratschicht von mindestens 8 cm.
  • Garagen und Carports: Dachbegrünung mit einer Substratschicht von mindestens 8 cm.
  • Neubauten: Dachbegrünung mit einer Substratschicht von mindestens 10 cm.
  • Fertigstellungspflege: Kosten für die Pflege der Dachbegrünung bis zur Fertigstellung.
  • Übererfüllung baurechtlicher Vorgaben: Mehrkosten für Maßnahmen, die über die verpflichtenden Anforderungen hinausgehen, bspw. eine stärkere Substratschicht.

Die genannten Anforderungen beziehen sich auf die bisherige Förderrichtlinie. Ob sie bei einer Wiederaufnahme der Förderung unverändert gelten, ist noch offen.

Wie hoch ist die Förderung?

Nach den bisherigen Förderbedingungen beträgt der Zuschuss bis zu 50 % der förderfähigen Kosten. Die maximale Förderung lag bei 40 € pro Quadratmeter begrünter Dachfläche und insgesamt 10.000 € je Maßnahme bzw. Liegenschaft.

Die Fördersätze gelten nicht als bestätigte Konditionen für eine mögliche Neuauflage im Jahr 2027.

Regenwassergebühren um bis zu 90 % senken

Begrünte Dachflächen halten Regenwasser zurück und können dadurch die Niederschlagswassergebühren reduzieren. In Münster gelten für dauerhaft begrünte Dachflächen je nach Aufbau niedrigere Gebührensätze. Bei einem Regenwasserrückhalt von mindestens 30 Litern pro Quadratmeter durch Substrat und Dränageplatten reduziert sich die Niederschlagswassergebühr um bis zu 90 %.

Wie hoch die mögliche Ersparnis ausfällt, hängt unter anderem von der begrünten Fläche und der Substratschichtdicke ab. Weitere Informationen bietet die Stadt Münster zur Berechnung der Niederschlagswassergebühren.

Welche Anforderungen sind bei einer Dachbegrünung zu beachten?

Unabhängig von einer möglichen Förderung sollten bei der Planung und Umsetzung einer Dachbegrünung verschiedene technische Anforderungen berücksichtigt werden:

  • Dachabdichtung: Die Förderrichtlinie sieht grundsätzlich eine asbest- und PVC-freie Dachabdichtung vor. Für Bestandsgebäude gelten Ausnahmen bei vorhandener, intakter wurzelfester Abdichtung.
  • Fachgerechter Aufbau: Die Planung und Ausführung sollte sich an den Dachbegrünungsrichtlinien der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V. (FLL) orientieren.
  • Tragfähigkeit und Dachneigung: Vor der Umsetzung muss geprüft werden, ob die Dachkonstruktion die zusätzliche Last des Begrünungsaufbaus tragen kann und für die vorgesehene Begrünung geeignet ist.
  • Entwässerung und Abdichtung: Eine zuverlässige Entwässerung sowie der Schutz der Dachabdichtung sind wichtige Voraussetzungen für eine dauerhaft funktionierende Dachbegrünung.

Die konkreten technischen Anforderungen sind für das jeweilige Gebäude zu prüfen. Die genannten Vorgaben zur Abdichtung beziehen sich auf die bisherige kommunale Förderrichtlinie.

Dachbegrünung und Photovoltaik kombinieren

Eine Dachbegrünung lässt sich unter geeigneten Voraussetzungen mit einer Photovoltaikanlage kombinieren. Während die Begrünung Regenwasser zurückhält und zur Kühlung des Gebäudes beiträgt, erzeugt die Photovoltaikanlage erneuerbaren Strom. Bei der Planung sollten die Tragfähigkeit des Daches, die Ausrichtung der Module, die Pflege und die Abstimmung beider Systeme berücksichtigt werden.

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Wie können wir Sie unterstützen?

Wir unterstützen Sie bei der energetischen und technischen Planung Ihres Bauvorhabens. Gemeinsam prüfen wir die Voraussetzungen für eine Dachbegrünung und berücksichtigen dabei unter anderem den Dachaufbau, die Tragfähigkeit und mögliche Kombinationsmöglichkeiten mit einer Photovoltaikanlage.

Gerne beraten wir Sie zu den technischen Anforderungen und informieren Sie über Fördermöglichkeiten. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch.