LBO NRW 2026
Der Beschluss des 3. Gesetzes zur Änderung der Landesbauordnung bringt wichtige und positive Veränderungen für die Bauplanung in Nordrhein-Westfalen. Im Mittelpunkt stehen vor allem das Bauen im Bestand, vereinfachte technische Anforderungen, schnellere Genehmigungsverfahren, die Digitalisierung der Bauprozesse sowie die stärkere Einbindung qualifizierter Sachverständiger. Kurz gesagt: Bauen in NRW soll einfacher, schneller und digitaler werden.
Mit dem neuen „BauCode NRW“, der am 1. September 2026 in Kraft tritt, soll das Bauen in Nordrhein-Westfalen einfacher, schneller und digitaler werden. Weniger Bürokratie und effizientere Genehmigungsverfahren gehen dabei mit einer stärkeren Eigenverantwortung der Bauherrschaften und Planenden einher. Zugleich wird in mehreren Bereichen Verantwortung von den Bauaufsichtsbehörden auf die am Bau beteiligten Fachleute verlagert. Für Ingenieurinnen und Ingenieure bedeutet das mehr Vertrauen, aber auch mehr Verantwortung für die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Anforderungen. Die Bauaufsichtsbehörden können sich dadurch stärker auf ihre wesentlichen Aufgaben konzentrieren und Verfahren beschleunigen.
Umbau und Umnutzung bestehender Gebäude werden erleichtert. Besonders im Vordergrund steht hier die Umwandlung von Büro- und Ladenflächen in Wohnraum. Dabei wurden die Anforderungen an bestehende Bauteile bei Nutzungsänderungen und Aufstockung gesenkt. Die sogenannte „Oldtimer-Regelung“ sieht vor, dass bestehende Gebäude nicht automatisch an heutige Neubaustandards angepasst werden müssen. Gleichzeitig erhalten Planende durch die Neuregelung der technischen Anforderungen mehr Spielraum für individuelle, fachlich begründete Lösungen. Die gesetzlichen Schutzziele und das erforderliche Sicherheitsniveau bleiben dabei erhalten. So sollen Bausubstanz bewahrt, Kosten und Ressourcen eingespart und neue Nutzungen schneller ermöglicht werden.
Allgemein anerkannte Regeln der Technik werden aus § 3 BauO NRW herausgenommen. Dadurch erhalten Planende mehr Spielraum für fachlich begründete Lösungen. Maßgeblich bleiben dabei aber weiterhin gesetzliche Schutzziele und die eingeführten Technischen Baubestimmungen. Das Sicherheitsnieveau soll dabei nicht abgesenkt werden. Wichtig: Es gibt eine Abgrenzung zum Zivilrecht: Vertraglich können weiterhin andere technische Standards relevant sein.
Die Genehmigungsfreistellung wird ausgeweitet, unter anderem für Dachgeschossausbauten und Nutzungsänderungen zu Wohnzwecken sowie bestimmte Freiflächensolaranlagen. Die erweiterte Genehmigungsfreistellung bedeutet nicht, dass Bauvorhaben von allen Anforderungen befreit sind. Die Verantwortung für die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorgaben liegt weiterhin bei der Bauherrschaft und den beauftragten Fachleuten. Gleichzeitig werden Prüfingenieurinnen, Prüfingenieure und Prüfsachverständige stärker eingebunden, um die Bauaufsichtsbehörden zu entlasten und Prüfverfahren zu beschleunigen – ohne auf fachliche Kontrolle zu verzichten.
Die elektronische Bauantragstellung wird zum Regelfall und es gilt "Digital-first" statt Papierverfahren. Über das Bauportal.NRW und den Austauschstandard XBau können Antragsdaten direkt in die Fachverfahren der Bauaufsichtsbehörden übernommen werden. Dadurch werden Medienbrüche und Mehrfacheingaben reduziert und die Bearbeitung von Bauanträgen effizienter gestaltet. Die Baukammern begrüßen die fortschreitende Digitalisierung ausdrücklich.
Zukünfitg werden Prüfingenieurinnen, Prüfingenieure und Prüfsachverständige stärler eingebunden. Teilweise sollen fachliche Prüfungen parallel zum Genehmigungsverfahren laufen, um den Prozess effizienter zu gestalten. Auch öffentlich bestellte Vermessungsingenieure werden stärker einbezogen. Gleichzeitig werden die Anforderungen an die Erstellung von Brandschutzkonzepten präzisiert. Ziel ist es, die Fachkompetenz der am Bau Beteiligten gezielt zu nutzen, die Bauaufsichtsbehörden zu entlasten und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen.
Durch die Einführung der neuen Kategorie "Standardgebäude" soll vermieden werden, dass wohnähnliche Gebäude unnötig wie Sonderbauten behandelt werden. Zum Beispiel ein Mehrfamilienhaus mit einer kleinen gewerblichen Nutzung im Erdgeschoss. Ziel ist es, überzogene Anforderungen zu vermeiden, und Genehmigungen zu vereinfachen, wenn Gebäude hinsichtlich des Gefahrenrisikos und der Nutzung vergleichbar sind.
Doppelte Gebäudemessung soll in Zukunft entfallen. Mit der Unterstützung von digitalen Gebäudedaten und dem XBau-Standard soll die Übernahme vorhandener Informationen möglich sein. Dadurch ist eine deutliche Ersparnis der Vermessungskosten zu erwarten, während der gesamte Prozess weniger aufwendig und zugleich schneller wird.
Auch bei öffentlicher Infrastruktur und der Energiewende schafft die Novelle neue Erleichterungen. Anlagen für die Landes- und Bündnisverteidigung sowie bestimmte Vorhaben des Bevölkerungsschutzes und der öffentlichen Sicherheit sollen schneller umgesetzt werden können. Gleichzeitig werden bauordnungsrechtliche Hürden für den Ausbau von Wasserstoff- und CO₂-Infrastruktur abgebaut und E-Tankstellen einschließlich technischer Nebenanlagen verfahrensfrei gestellt. Ziel ist es, wichtige Infrastrukturvorhaben zu beschleunigen und die Energiewende zu unterstützen.
Die Novelle verändert nicht nur einzelne Paragrafen, sondern das Verständnis von Bauaufsicht und Verantwortung. Weniger staatliche Detailprüfung bedeutet mehr Eigenverantwortung für Bauherrschaften, Architekten und Ingenieure. Besonders beim Bauen im Bestand liegen große Chancen.
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