Die Stadt Hamburg fördert den Bau von Wohnungen

Mietwohnungen bauen

Mietwohnungen bauen

Die hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB) fördert den Bau von Wohnungen in Hamburg. Auf diese Weise soll neuer Wohnraum mit günstigen Mieten und moderner Ausstattung geschaffen werden.

Hinweis zur Förderrichtlinie

Die hier abgebildeten Konditionen beziehen sich auf die Förderrichtlinie der IFB / Neubau von Mietwohnungen / Stand Januar 2023.

Neubau von Mietwohnungen

Welches Ziel verfolgt die Förderung?

Förderweg 1

Gefördert wird der Neubau von preisgünstigen Mietwohnungen sowie die Änderung oder Erweiterung von Gebäuden in Hamburg für alle Haushalte, die bestimmte Einkommensgrenzen einhalten, insbesondere für Familien, Menschen ab 60 Jahre, behinderte Menschen und Menschen, die als vordringlich wohnungssuchend anerkannt sind. Die Einkommensgrenze nach § 8 des Hamburgisches Wohnraumförderungsgesetzes (HmbWoFG) kann um den in § 1 Absatz 1 der geltenden Verordnung zur Festlegung der Einkommensgrenzen nach § 8 des HmbWoFG genannten Prozentsatz überschritten werden.

Förderweg 2

Gefördert wird der Neubau von preisgünstigen Mietwohnungen in Hamburg für alle Haushalte, die bestimmte Einkommensgrenzen einhalten, insbesondere für Familien, Menschen ab 60 Jahre und Behinderte. Die Einkommensgrenze kann um den in der geltenden Fachanweisung der BSW zur Sicherung der Zweckbestimmung der sonstigen geförderten Miet- und Genossenschaftswohnungen in Mehrfamilienhäusern für diesen Förderweg genannten Prozentsatz überschritten werden. Als Nachweis gilt der Wohnberechtigungsschein für den 2. Förderweg.

Wer ist antragsberechtigt?

Förderanträge können von Eigentümern oder Erbbauberechtigten eines geeigneten Grundstücks gestellt werden.

Wie setzt sich die Förderung zusammen?

Die Förderung setzt sich aus verschiedenen Modulen zusammen. Das erforderliche Grundmodul kann durch weitere, frei wählbare Module erweitert werden.

  • Grundmodul
    • Neubau von Mietwohnungen
    • Erweiterung von Wohnflächen (z.B.: Dachgeschossausbauten)
    • Änderung von Wohnflächen (nur Förderwg 1)
    • Barrierereduzierte Grundausstattung
    • Anteil Wohnungen für vordringlich Wohnungssuchende (nur Förderweg 1)
  • Ergänzungsmodule
    • IFB-Förderdarlehen II
    • Energiesparendes Bauen
      Wenn bei der Errichtung eines Neubaus die gesetzlichen Mindestanforderungen überschritten werden, kann ein laufender Zuschuss über einen Laufzeit von 10 Jahren in den folgenden Höhen beantragt werden.
      KategorieFörderung je m² förderfähige Wohnfläche
      IFB-Effizienzhaus 4064,00 €/m²
      IFB-Effizienzhaus 40
      mit Wärmerückgewinnung
      157,00 €/m²
      IFB-Passivhaus157,00 €/m²
      IFB-Niedrigstenergie-Haus169,00 €/m²
      Eine Kombination dieser Förderung mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude ist nicht möglich.
      Die Einhaltung der energetischen Anforderungen muss durch einen Energieberater bestätigt werden. ► das macht BODE

weitere Module

  • Nachhaltiges Bauen
  • Barrierefreie Ausstattung nach DIN 18040-2
  • Gemeinschaftsräume
  • Aufzugsanlagen
  • Stellplatzförderung
  • Kompaktwohnungen
  • Kompakte Bauvorhaben
  • Sicherheitstreppenraum
  • Vollsteinförderung bei Neubau von Gebäuden
  • Backsteinförderung bei Änderung von Gebäuden
  • Förderung von lagetypischen grundstücksbedingten Sonderbaukosten
  • Förderung von städtebaulichen Gestaltungsauflagen
  • Fördermodul Wettbewerbe
  • Integrationsleistungen
  • Förderungsergänzende Finanzierungen
  • Laufender Zuschuss für Förderung ohne Darlehen

Ihr Ansprechpartner in Hamburg

Alexander Lückge Standortleiter Hamburg
Alexander Lückge B.Eng.
Standortleiter Hamburg