Seit Mai 2020 gelten die neuen Förderrichtlinien der Stadt Münster.
Im Vergleich zu den bisherigen Fördermitteln wurden die Fördersätze in einigen Bereichen erhöht, neue Förderelemente ergänzt und Einschränkungen aufgehoben.
Falls Sie eine Sanierung im Stadtgebiet der Stadt Münster planen, sollten Sie sich auf jeden Fall mit den verfügbaren Fördermittel beschäftigen.
Wir unterstützen Sie bei der Prüfung der verfügbaren Mittel, der Zusammenstellung der benötigten Dokumentation und bei der Antragstellung!
Das Förderprogramm der Stadt Münster setzt sich aus 3 unterschiedliche Förderbausteinen zusammen:
Gefördert werden energetische Optimierungen von Wohngebäuden im Stadtgebiet der Stadt Münster.
Die Förderung kann von Eigentümern einer Immobilie beantragt werden. Bei Eigentümergemeinschaften wird ein gemeinsamer Antrag gestellt.
Der Antrag muss grundsätzlich vor Beginn der Sanierungsmaßnahme gestellt werden. Erst wenn die Bewilligung vorliegt, dürfen die ausführenden Arbeiten beginnen. In besonders eiligen Fällen kann ein Antrag auf vorzeitigen Baubeginn gestellt werden.
Eine Ausnahme besteht bei dem Förderbaustein "Erneuerbare Energien", hier kann die Antragstellung bis spätestens 6 Monate nach der Durchführung erfolgen.
Die Förderung wird in Form von nichtrückzahlbaren Zuschüssen an den Antragsteller ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt nach Abschluss der Sanierungsmaßnahe und Prüfung der eingereichten Unterlagen durch die Stadt Münster.
Die Höhe der Förderung ist abhängig von der geplanten Maßnahme. Details hierzu finden Sie in den jeweiligen Kategorien (siehe Förderbausteine). Auch Maßnahmen zur Qualitätskontrolle werden gefördert.
Der maximale Zuschuss je Antragsteller beträgt 450 000 € pro Jahr. Eine Auszahlung erfolgt erst ab 500 €. Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen (z.B. KfW, BAFA) ist in vielen Fällen möglich.
Gerne führen wir ein unverbindliches Gespräch für eine erste Einschätzung. Genauerer Ausarbeitungen können je nach Bedarf abgestimmt werden.
Anhand der Angebote prüfen wir ob die Mindestanforderungen erfüllt werden.
Die benötigten Unterlagen (Energiegutachten, Energieausweis, Lüftungskonzept, Nachweis zur Luftdichtheit, Berechnung hydraulischer Abgleich, Ermittlung der Transmissionswärmeverluste bei Neubauten) können wir für Sie zusammenstellen.