Viele Vorteile und Fördermöglichkeiten für ein Effizienzhaus 55

Effizienzhaus 55

Effizienzhaus 55

Der Bund fördert besonders energieeffiziente Neubauten im Rahmen des Effizienhaus-Programms und gibt Zuschüsse über die KfW und das BAFA. Hier geben wir Ihnen einen Überblick über alles, was Sie wissen müssen: Zum Beispiel, was versteht man unter dem Effizienzhaus 55 und wie profitieren Sie von der Förderung? Ziel ist ein Neubau, der eine hochwertige Gebäudehülle mit einer besonders effektiven Anlagentechnik kombiniert.

Seit Februar 2022 ist die Effizienzstufe EH55 nicht mehr förderfähig.

Das Aus für das Effizienhaus 55 im Neubau?

Bungalow Entwürfe

Ein Effizienzhaus (oder KfW-Effizienzhaus) muss besser ausgeführt werden, als es die gesetzlichen Anforderungen (GEG, BEG) verlangen. Dazu ist die Einbindung erneuerbarer Energien und eine hochwertige Gebäudehülle notwendig. Das Effizienzhaus 55 ist die erste von insgesamt drei Effizienzhaus-Stufen. Seit Februar 2022 ist diese Effizienzstufe nicht mehr förderfähig. Die Stufe EH40 ist jetzt die Einstiegs-Effizienzklasse im Neubau. Bei einer Sanierung gelten weiterhin die alten BEG-Anforderungen.

Was ist der Grund für die Änderung?

Einstellung der Förderung von Effizienzhaus/-gebäude 55 im Neubau
Wer den Neubau seines Eigenheimes plant oder mit dem Gedanken spielt, ein Mehrfamilienhaus zu errichten, der sollte mit seinem Energieberater über die Auswirkungen der jüngsten Änderungen der BEG-Fördermittelrichtlinien sprechen.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat am 04.11.2021 mitgeteilt, dass die Neubauförderung für den Standard EH55 bei Wohn- und Nichtwohngebäuden zum 01.02.2022 eingestellt wird.


Was aber hat zu dieser Entscheidung geführt?

In der Erklärung der Bundesregierung heißt es:
"Bisher entfielen in 2021 etwa ein Drittel auf die Einstiegs-Förderstufe im Neubau Effizienzhaus/-gebäude 55. Selbst ambitionierte Neubauten haben jedoch aufgrund der bestehenden ordnungsrechtlichen Mindestanforderungen eine deutlich geringere Treibhausgas-Einsparung als energetische Sanierungen. Deshalb soll der Fokus stärker auf der Förderung von Sanierungen liegen."


Anträge für das Effizienzhaus/-gebäude 55 im Neubau konnten nur noch bis zum 31.01.22 gestellt werden. Ebenfalls eingestellt wurden die EE-Klassen (Effizienzhaus/-gebäude 55 EE) und die Nachhaltigkeits-Klasse (Effizienzhaus 55 NH).

Anforderungen an förderfähige Neubauten

Ohne erneuerbare Energien und nachhaltige Baumaterialien geht es nicht.

Jeder Neubau muss aufgrund gesetzlicher Auflagen einen Mindestanteil des Energiebedarfs mit erneuerbaren Energien abdecken, um förderfähig zu sein. Die genauen Anforderungen sind in dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) definiert. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) setzt noch höhere Ansprüche an die Bauvorhaben. Dafür werden Bauherren mit Fördermöglichkeiten in Form von günstigen Krediten mit staatlichen Zuschüssen unterstützt. Die aktuellen Fördersätze finden sie hier oder auf den Seiten der KfW.
Auch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert verschiedene Systeme zur Nutzung regenerativer Energieträger. Vom BAFA gibt es Direktzuschüsse ohne Kreditbindung, allerdings nicht mehr für Neubau-Projekte, sondern nur noch für einzelne Sanierungsmaßnahmen.

Alexander Lückge Abteilungsleiter Neubau
Alexander Lückge B.Eng.
Abteilungsleiter Neubau