In dem Förderbaustein "Neubau" wird die Errichtung energieeffizienter Neubauten gefördert. Der Fokus liegt hier auf der Ausführung der Gebäudehülle.
Bei Einhaltung der Mindestanforderungen können folgende Zuschüsse beantragt werden:
• Ein- und Zweifamilienhaus: 15 000 €
• Mehrfamilienhaus: 10 000 € je Wohneinheit (max. 40 000 € je Gebäude)
Für die Errichtung effizienter Neubauten im Stadtgebiet kann ein Zuschuss beantragt werden. Gemäß der Förderrichtline muss die Gebäudehülle folgende Anforderungen erfüllen:
Der sog. Passivhaus-Standard (Heizwärmebedarf maximal 15 kWh/m²*a) muss erreicht werden.