In diesem Förderbaustein gibt es Zuschüsse für die energetische Optimierung im Gebäudebestand.
• Dämmmaßnahmen
• Heizungstausch
• Installation von Lüftungsanlagen
Dieser Förderbaustein lässt sich in die drei Kategorien: Dämmmaßnahmen, Heizungstausch und Installation von Lüftungsanlage unterteilen. Hinzu kommt die Förderung der Qualitätskontrolle.
In diesem Förderbaustein werden Dämmmaßnahmen im Gebäudebestand gefördert. Anhand der Übersicht kann die Zuschusshöhe ermittelt werden. Hierzu muss bekannt sein, welcher U-Wert (Wärmedurchgangskoeffizient) erreicht wird und wie groß die zu sanierende Fläche ist. Beim Einsatz ökologischer Dämmstoffe wird der Fördersatz weiter erhöht. Werden im Rahmen einer Sanierung mehrere ganzheitliche Maßnahmen umgesetzt kann ein zusätzlicher Bonus beantragt werden.
Folgende Wärmeerzeuger werden gefördert:
Wärmeerzeuger | Zuschuss |
Biomasseanlage | 1.500 € |
Wärmepumpe mit Erdsondenbohrung | 1.500 € |
Anschluss an Nah- und Fernwärmenetz | 1.500 € |
Blockheizkraftwerke | 1.500 € |
Brennstoffzelle | 2.500 € |
Gefördert wird der Einbau von energiesparenden Lüftungsanlagen. Die Zuschusshöhe ist abhängig von der Anlagenausführung.
Anlagenausführung | Förderung je Wohneinheit | max. Förderung je Gebäude |
---|---|---|
Bedarfsgeführte zentrale Abluftanlage | 800 € | 4 000 € |
Bei Nutzung der Abluftwärme in Verbindung mit einer Trinkwasserwärmepumpe | 6 000 € | |
zentrale Zu- und Abluftanlagen Energieeffizienzklasse A | 1 000 € | 6 000 € |
dezentrale Zu- und Abluftanlagen Energieeffizienzklasse A | 15% der Anschaffungskosten max. 1 000 € | 5 000 € |
Siehe auch: KfW-Förderung Einzelmaßnahmen
Bei einigen Maßnahmen sind die Durchführung und Dokumentation gewisser Qualitätskontrollen Voraussetzung für die Beantragung der Fördermittel. Aber auch da wo kein Zwang besteht, empfiehlt sich oftmals die Durchführung freiwilliger Maßnahmen, um den maximalen Nutzen aus der Sanierungsmaßnahme zu generieren aber auch um vorhandene Mängel frühzeitig aufzudecken.
Folgende baubegleitende Maßnahmen werden gefördert:
Neben dem Antragsformular müssen folgende Unterlagen bei der Stadt Münster eingereicht werden:
Weitere Förderungen gibt es von der KfW. Hier finden Sie weitere Informationen: KfW-Einzelmaßnahmen