Dieser Förderbaustein kann für Bestandsgebäude und Neubauten beansprucht werden. Gefördert werden unterschiedliche Systeme zur Nutzung der Sonnenenergie.
• Solarthermieanlagen zur Heizungsunterstützung
• Photovoltaikanlagen auf einem Mehrfamilienhaus
• Photovoltaikanlagen auf einen Gründach
• Photovoltaikanlagen an einer Fassade
• Photovoltaikanlagen mit Batteriespeichersystem
Gefördert wir die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf Gebäuden mit mehr als zwei Wohneinheiten.
Die elektrische Leistung muss mindestens 20 kWp betragen.
Basisförderung | |
Leistungsabhängiger Zuschuss | 150 €/kWp |
Bonus für ein Miterstromkonzept | |
Neubau | 100 €/WE |
Bestandsgebäude | 400 €/WE |
WE = Wohneinheit
Gefördert wird die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Gründach eines Wohngebäudes. Die Dachneigung darf max. 5° betragen.
Leistungsabhängiger Zuschuss | 300 €/kWp |
Gefördert wird die Errichtung einer Photovoltaikanlage an der Fassade eines Wohngebäudes.
Leistungsabhängiger Zuschuss | 300 €/kWp |
Gefördert wird die Neuinstallation eins Gesamtsystems aus Photovoltaikanlage und Batteriespeicher. Die Errichtung der Anlage kann auch einem Neubau oder Bestandsgebäude erfolgen. Folgende Batterietypen sind förderfähig:
Batteriespeichersystem | Leistungsstufen | |
5 bis 10 kWp | 10 bis max. 30 kWp | |
Lithium-Ionen Batteriespeicher | 750 € | 1500 € |
Salzwasserbatteriespeichersystem | 1 500 € | 3 000 € |
Redox-Flow-Batteriespeichersystem | 1 500 € | 3 000 € |