Anlagen zur Verbrennung von Biomassepellets, Hackschnitzeln und Scheitholzvergaserkessel werden unter dem Begriff Biomasseanlagen zusammengefasst. Das BAFA fördert die Installation einer Neuanlage mit 35%. Wenn die Installation der neuen Biomasseanlage zur Steillegung einer Ölheizung führt beträgt der Zuschuss 45%.
Auch die Optimierung (Partikelabscheidung oder Brennwertnutzung) bereits installierter Anlagen wird mit 35% bezuschusst.
Bei Biomasseheizung handelt es sich keineswegs um veraltete Holzheizungen. Die Verbrennung von Festbrennstoffen erfolgt in modernen Anlagen mit hohen Anforderungen an den feuerungstechnischen Wirkungsgrad.
Biomasseanlagen gibt es in den verschiedensten Ausführungen. Die Anlagen werden im Einfamilienhaus installiert, können aber auch für die Wärmeversorgung von großen gewerblichen Objekten genutzt werden. Der Festbrennstoff wird in verschiedenen Varianten zur Verfügung gestellt.
Meistens erfolgt eine Einteilung in die folgenden Kategorien:
Im Vergleich zu vielen anderen Heizsystemen (z.B.: Wärmepumpenanlagen) hat die benötigte Systemtemperatur (Vorlauf- und Rücklauftemperatur) nicht den gleichen Einfluss auf den Wirkungsgrad einer Biomasseanlage. Durch die Verbrennung entstehen hohe Temperaturen, so dass eine Wärmeverteilung über kleine Heizflächen mit hohen Vorlauftemperaturen möglich ist. Aufgrund dieser Eigenschaft können Biomasseanlagen in fast allen Bestandsgebäuden eingesetzt werden. Kritisch ist hier der Platzbedarf für ein Brennstofflager und den benötigten Pufferspeicher. Wenn zuvor eine Ölheizung betrieben wurde, können die alten Öltanks durch ein Lager für Biomasse ersetzt werden. Zur Überbrückung zwischen Lagerraum und Wärmeerzeugers stehen verschiedene Systeme zur Verfügung.
Generell sollte darauf geachtet werden, die Versorgungsstrecke möglichst kurz zu halten.
Bei einer Ausführung mit Brennwertnutzung oder bei Einbindung einer Solaranlage zur Heizungsunterstützung sollten dennoch möglichst niedrige Systemtemperatur angestrebt werden.
Auch die Nachrüstung von Sekundärbauteilen zur Partikelabscheidung oder der Einsatz von Abgaswärmetauschern zur Brennwertnutzung wird gefördert.
Im Neubau gelten zusätzlich zu den Anforderungen im Gebäudebestand folgende Zusatzanforderungen:
Grundsätzlich wird die Installation einer Biomasseanlage mit 35% bezuschusst. Das gilt für Neubauten und den Gebäudebestand. Auch für die oben beschriebene Nachrüstung wird dieser Fördersatz angesetzt. Im Gebäudebestand wird die Förderung auf 45% erhöht, wenn es zur Stilllegung einer vorhandenen Ölheizung kommt. Auch die Kosten für die Errichtung eines Brennstofflagers und das Fördersystem zwischen Lager und Wärmeerzeuger werden gefördert.