Wenn Sie Ihre Fenster oder Türen sanieren wollen, können wir Ihnen dabei helfen, Fördermittel zu beantragen. Je nach Programm bekommen Sie einen Zuschuss bzw. Tilgungszuschuss von 20% der Gesamtkosten. Welche Bedingungen und Anforderungen Sie erfüllen müssen, finden Sie hier.
Der Einbau neuer Fenster und Außentüren wird von der KfW gefördert. Um Ihnen den Zugang zu diesen Fördermitteln zu ermöglichen, kümmern wir uns um die gesamte Abwicklung der Beantragung. Wir prüfen die Einhaltung der Mindestanforderungen und ermitteln den maximalen Zuschussbetrag.
Bis zu 10 000 € Zuschuss je Wohneinheit werden von der KfW zur Verfügung gestellt.
Der Austausch von Fenstern und Außentüren in Bestandsgebäuden ist eine häufig gewählte Sanierungsmaßnahme.
Die Erneuerung von Fenster führt zu zwei Vorteilen:
Ein weiterer Punkt, der bei der Installation neuer Fenster und Türen oft berücksichtigt wird, ist das Thema Einbruchschutz.
Bei der Auswahl der Fenster muss beachtet werden, das Fenster und Außenwand zueinander passen. Der Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert) des Fensters sollte immer schlechter sein als der Wert der Außenwand. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass sich die Feuchtigkeit immer auf der Fensteroberfläche niederschlägt und nicht an der Wand. Das bedeutet, dass ein Gebäude mit schlecht gedämmt Außenwänden nicht für den Einbau stark isolierender Fenster geeignet ist. Dieses Problem tritt allerdings nur bei älteren Gebäuden auf. In der Regel sind die Dämmwerte von Außenwänden deutlich besser als die Werte eines Fensters.
Als Beispiel haben wir hier die aktuellen EnEV-Anforderungen für einen Neubau aufgeführt:
Neben der Abstimmung von Fenster und Außenwand ist auch die korrekte Einbindung von Fenstern und Türen in die Gebäudehülle mit großer Sorgfalt auszuführen. Die Reduzierung von Wärmebrücken (z.B. schlecht gedämmte Rollladenkästen) muss zwingend Teil der Sanierungsmaßnahme sein.
Wie für alle Maßnahmen gibt es auch für die Einzelmaßnahme Fenster bzw. Außentüre Mindestanforderungen, die für die Beantragung der Fördermittel erreicht werden müssen.
Fenster und Türen müssen die geforderten U-Werte erreichen. Dabei darf der U-Wert nie besser sein als der Wert der umliegenden Außenwand oder Dachfläche. Bei Optimierungen an der Gebäudehülle fordert die KfW außerdem die Erstellung eins Lüftungskonzepts. Anhand dieser Ausarbeitung wird geprüft, ob der Luftwechsel über die Gebäudehülle ausreicht um den Feuchteschutz zu gewährleisten. Sollte der Luftwechsel zu gering sein, wird hier der Einbau einer lüftungstechnischen Anlage empfohlen. Die Umsetzung dieser Empfehlung ist dem Bauherrn freigestellt
Standard Fenster U-Wert 0,95 W /(m²K)
Dieser Wert kann nur mit 3fach Verglasung erreicht werden.
Hier muss besonders auf das Zusammenspiel Außenwand und Fenster geachtet werden.
Für ältere Gebäude ist diese Art der Verglasung oft nicht geeignet.
Sonderverglasung U-Wert 1,1 W(m²K)
Einbruchhemmende Fenster (Widerstandsklasse RC2) oder barrierearme Fenster (müssen mit einem geringen Kraftaufwand bedient werden können). Fenster mit dem hier geforderten U-Wert können in den meisten Gebäuden eingesetzt werden.
Dachflächenfenster U-Wert 1,0 W/(m²K)
Diese Ausführung kann in den meisten isolierten Dächern eingebaut werden.
Hauseingangstüren U-Wert 1,3 W/(m²K)
Nur Türen von beheizten Räumen werden gefördert.
Neben den Kosten der neuen Fenster bzw. Türen sind auch alle Nebenkosten förderfähig.
Gerade bei diesen Maßnahmen fallen häufig Kosten für weitere Gewerke (Dachdecker, Trockenbauer, Maler, Elektriker) an, sodass ein interessantes Förderpaket entstehen kann.
Wie die Berechnung der Fördermittel konkret aussehen kann, haben wir Ihnen im Folgenden aufgeführt. Der Kunde hat eine neue Haustüre eingebaut sowie 17 Fenster und 2 Dachfenster erneuert.
Teilleistung | Kosten |
Einbau der neuen Haustüre | 4 513,68 € |
Erneuerung des Eingangsbereichs (Nebenleistung Haustüre) | 3 183,54 € |
Neue Fenster und Rollläden | 18 471,11 € |
Elektroinstallation für elektrische Rollläden (Nebenleistung Fenster) | 388,82 € |
Erneuerung der Fenster im beheizten Keller | 5 197,25 € |
Fensterbänke und Abdichtung der Türschwelle | 416,50 € |
Dachfenster | 3 206,70 € |
Gesamtkosten der Sanierung | 35 377,60 € |
KfW Zuschuss über 20% | 7 075,52 € |
Honorar Bode 1 000 € - 50% Zuschuss (Programm 431) | - 500,00 € |
Guthaben durch Einbindung der Fördermittel | 6 575,52 € |
Immer dann, wenn Sie für ein Vorhaben KfW- Fördermittel nutzen, werden 50% der Baubegleitungskosten gefördert.
Pro Bauvorhaben erhalten Sie eine Förderung von bis zu 4 000 €.
Wenn Sie sich für Fördermittel für die Sanierung von Fenstern oder Türen interessieren, melden Sie sich bei uns. Wir helfen Ihnen schnell und kompetent weiter.
Ihre Vorteile:
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