Die KfW fördert Einzelmaßnahmen, die dazu beitragen, dass Ihr Haus energieefizienter wird. Die Abwicklung von Einzelmaßnahmen ist unkompliziert. Allerdings sind die Mindestanforderungen in manchen Bereichen nur schwer zu erreichen. Für fast alle Maßnahmen, die zur energetischen Optimierung beitragen, gibt es Fördermittel.
Der Umfang einer energetischen Sanierung kann sehr unterschiedlich sein. Auch kleinere Optimierungsmaßnahmen können dazu beitragen den Energieverbrauch zu reduzieren. Trotzdem sollte auch schon bei kleinen Sanierungsvorhaben darauf geachtet werden, dass die angedachte Maßnahme und der Gebäudebestand gut aufeinander abgestimmt sind.
Die KfW bietet Förderprogramme an, die auf die Umsetzung von sogenannten „Einzelmaßnahmen“ zugeschnitten sind. Voraussetzung für den Abruf der Fördermittel ist die Einhaltung der jeweiligen Mindestanforderungen. Folgende Maßnahmen sind förderfähig:
Für eine besonders schnelle Bearbeitung nutzen Sie unser Fördermittel-QuickCheck (s.u.) oder senden Sie uns die relevanten Unterlagen direkt per E-Mail an info@bode.ms:
► Im Anschluss erhalten Sie ein Angebot von uns
► Nach der Beauftragung stimmen wir die letzen Details mit Ihnen ab und kümmern uns um eine schnelle Antragstellung
Der kostenlose Fördermittelcheck unserer Mitarbeiter/innen der Privatkundenabteilung hilft Ihnen dabei, das passende Förderprogramm für Ihr Vorhaben zu finden! Füllen Sie einfach die Fragen aus, idealerweise mit aktuellen Angebot und der Checkliste (Download unten). Sie bekommen innerhalb kurzer Zeit Klarheit im Förderdschungel, inkl. passenden Programm (KfW, BAFA oder weitere) und voraussichtlicher Zuschusshöhe!
Entscheiden Sie selber welche Art der Fördermittel Bereitstellung am besten zu Ihnen passt!
Sie erhalten einen Zuschuss von 20 % auf alle Kosten die mit der Umsetzung einer Einzelmaßnahe anfallen.
Auch Nebenleistungen werden gefördert.
Je Wohneinheit können 50 000 € angerecht werden. Der maximale Zuschuss liegt bei einer Wohneinheit also bei 10 000 €.
Wichtig
Das Programm 430 kann nur für Ein- und Zweifamilienhäuser mit max. 2 Wohneinheiten genutzt werden.
Anträge für größere Objekte mit mehreren Einheiten können nur durch Wohnungseigentümergemeinschaften gestellt werden.
Die Beantragung der Fördermittel muss immer vor der Beauftragung der ausführenden Firmen erfolgen.
Das Programm 152 ist eine Kombination aus einem günstigen Kredit (ab 0,75 %) und einem Zuschuss.
Der Zuschuss wird in Form eines Tilgungszuschuss von der beantragten Darlehenssumme abgezogen.
Je Wohneinheit können 50 000 € in Form eines Kredits beantragt werden. Bevor die Tilgung beginnt (Tilgungsfrei Anlaufzeit 1 bis 5 Jahre) wird der Tilgungszuschuss von 20 % von der zu tilgenden Summe abgezogen.
Wichtig
Die Beantragung des Kredits über die Hausbank muss vor der Beauftragung der ausführenden Firmen erfolgen.
Zuschuss bzw. Tigungszuschuss | |
Einzelmaßnahme | 20 % |
Die Anliegen von Privatkunden sind Alexander Lückge stets ein höchst persönliches Anliegen. Denn als gelernter und umfassend ausgebildeter Zentralheizungs- und Lüftungsinstallateur weiß er aus erster Hand, worauf es hier ankommt: Flexibilität, Fingerspitzengefühl, Fachkompetenz und Vertrauen. Der examinierte Vertriebsingenieur verbindet das alles dazu noch mit langjähriger Berufserfahrung bei einem renommierten deutschen Kesselhersteller – was ihn zu Ihrem perfekten Berater in allen Fragen der Heizungsoptimierung macht.
Kompetenzen & Interessen: Unterstützung bei der Beantragung aller relevanten Förderprogramme im Bereich Neubau und Sanierung / Energieberatung / Klettern / Gitarre
Kontakt: +49 (0) 251 674487-0; info@bode.ms, Betreff: Privat