Die Durchführung einer Sanierung zum Effizienzhaus 85 wird von der KfW gefördert. Dazu muss das Haus 15% weniger Primärenergie als ein vergleichbarer Neubau verbrauchen. Bei der Förderung profitieren Sie von Zuschüssen in Höhe von 36 000 € je Wohneinheit oder 120 000 Euro je Wohneinheit zu attraktiven Konditionen (ab 0,75%).
Das Effizienzhaus 100 entspricht den gesetzlichen Mindestanforderungen eines Neubaus. Wer den Standard Effizienzhaus 85 in der Sanierung erreichen möchte, muss den zugelassen Primärenergiebedarf eines vergleichbaren Neubaus um 15% unterschreiten. Dieses Niveau kann nur mit einer gut ausgeführten Gebäudehülle und der Einbindung regenerativer Energieträger zur Beheizung erreicht werden.
Mit Hilfe einer Simulationssoftware kann das Gebäude erfasst und bewertet werden. Auf diesem Weg kann schnell geprüft werden, welcher KfW Standard mit den angedachten Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle und der Anlagentechnik erreicht wird. Ist die Bewertung der Gebäudehülle zu schlecht, um das gewünschte Niveau zu erreichen, können einzelne Bauteile der Hülle verbessert werden, bis die Anforderungen an die zulässigen Transmissionsverluste erreicht werden. Der Primärenergiefaktor wird hauptsächlich durch die Ausführung der Heizungsanlage beeinflusst. Sollten die Anforderungen nicht erfüllt werden, muss geprüft werden, welche Optimierungen der Anlage möglich sind. Die geforderten Werte können nur durch die Einbindung von regenerativen Energieträgern erreicht werden.
Da die Gebäudehülle besser sein muss als bei einem Neubaus (Neubau entspricht KfW 100), kann man sich an den Anforderungen für einen Neubau orientieren (EnEV-Anforderungen).
Hier werden folgende U-Werte gefordert:
Wird der U-Wert an einer Stelle nicht erreicht, kann dies durch stärkere Dämmung an einer anderen Stelle kompensiert werden. In der Sanierung triff das häufiger im Bereich der Bodenplatte auf, da die Höhe des Bodenaufbaus nicht immer beliebig verändert werden kann.
Diese Heizsysteme stehen zur Auswahl:
Bei der Auswahl der Heizungsanlage sollte darauf geachtet werden, dass Wärmeerzeuger, Wärmeverteilung und Gebäudehülle ein stimmiges Gesamtkonzept ergeben. Hier gibt es keine Standardlösung.
Die Anforderungen gemäß Effizienzhaus 85 können auch ohne die Installation einer Lüftungsanlage erreicht werden. Allerdings wirkt sich die Installation einer lüftungstechnischen Anlage mit Wärmerückgewinnung positiv auf den Primärenergiefaktor aus. Auf diesem Weg kann an andere Stelle gespart werden. Beispielweise kann eine Lüftungsanlage bewirken, dass die Anzahl der benötigten Sonnenkollektoren reduziert werden kann. Unabhängig von den Anforderungen an den Primärenergiefaktor sollte die Notwendigkeit einer Lüftungsanlage bei umfangreichen Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle aber immer geprüft werden (Lüftungskonzept). Mit Optimierung der Dämmung nimmt in den meisten Fällen auch die Luftdichtheit der Gebäudehülle zu. Wird der Mindestluftwechsel nicht eingehalten, können Feuchteschäden auftreten. Der Einsatz einer Lüftungsanlage garantiert den Mindestluftwechsel nutzerunabhängig und Schütz das Gebäude dauerhaft vor Feuchte- und Schimmelschäden.
Ab dem 24.01.2019
Wird der KfW-Standard 85 erreicht, können folgende Fördermittel über die KfW beantragt werden:
Alternativ
Immer dann, wenn Sie für ein Vorhaben KfW- Fördermittel nutzen, werden 50% der Baubegleitungskosten gefördert.
Pro Bauvorhaben erhalten Sie eine Förderung von bis zu 4 000 €.